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HolMeiner Tageblatt Erscheint .jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro - Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gers-ors, Lngau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes z« Hohenstein. Nr 63 Mittwoch den 16. März 1882 42- Jahrgang »chmm di«Lxp-dM°n bi« Bonn. I» Uh« In dem ConcnrSverfabren über das Vermögen des Handschulnabrikanten Wilhelm Ferdinand Lange in Oberlungwitz hat das Königliche Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal die Vornahme der Schlußverlheilung genehmigt. , . . an Hierbei sind nichtbevorrcchtigte Forderungen in festaestelller Höhe von t^984 M. 26 Pt. zu berücksichtigen. Zur Vertbeilung sind 3942 M 91 P' wovon jedoch noch die Gerichtskosten des Verfahrens zu kürzen sind — vorhanden ° Schlußverzeichniß der geprüften Forderungen liegt am der Gerichtsschreiberei des ConcurSgerichts. Hohenstein, 12. März 1892. Der Concursver Walter. Rechtsanwalt Neinchard. — Bekanntmachung. Der 1. Termin Renten soll Mittwoch, den 16. März, Uhr Donnerstag, d. 17. März, Nachmittag „ 2—6 „ vereinnahmt werden. Oberlungwitz, den 14. März 1892. Die Orttsteuerei Franke. in Ackermanns Restauration, im Gasthof jnm Lamm und n Borwerks Restauration n n a h m e. Die auf den 16 März anberaumte Versteigerung an der Schubert'schen Ziegclscheune in Ernstthal findet nicht statt. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Aktuar Kurth. Fahrplan-Aenderungen auf den Eisenbahnstrecken Hohenstein-Ernstthal — bezw. Stollberg — Chemnitz. Vom 1. April d. I. ab bis aut Weiteres wird 1 . der gegenwärtig 6 Uhr früh von Hohenstein-Ernstthal nach Chemnitz verkehrende Personenzuq Nr. 247 bereits um 5 Uhr früh, sowie 2 der gegenwärtig 6 Uhr früh von Stollberg nach Chemnitz abgehende Personenzug Nr. 641 bereits um » Uhr 1v Min. früh abgelasfen. Das Nähere ist vom 17. ds. Mts. ab bei den Verkchrsstellen der sächsischen StaatS- eisenbahnen zu erfahren und vom 1. April ab aus den aushängenden Fahrplänen zu ersehen. Dresden, am 11. März 1892. Königliche Gcneraldircction der Sächsischen Slaatscisenbahnen. Hoffmann. Sächsisches. Hohenstein, 15. März. Um den Arbeitern und Marktleuten das Eintreffen in Chemnitz vor 6 Uhr stütz zu ermöglichen, läßt die Staats- kisenbabn-Verwaltung vom 1. April d. I ab den jetzt um 6 Uhr früh von Hohenstein-Ernstthal nach C y e m - nitz verkehrenden Lokalzug Nr. 247 bereits um 5 Uhr früh abgehen. Ferner wird, um den die Chemnitzer Schulen be suchenden Schülern, sowie den in Chemnitz beschäftigten Kauf leuten und Beamten eine zeitigere Ankunft in Chemnitz zu er möglichen, vom gleichen Zeitpunkte ab der gegenwärtig früh 6 Ubr Stollberg verlassende Lokalzug Nr. 641 bereits um 5 Ubr 10 Min. früh daselbst abgehen und 6 Uhr 45 Min. früh in Chemnitz (Hauplbahnho*) eintreffen. Anläßlich des auf den 18. d. M. fallenden Bußtages erinnern wir daran, daß sowohl am Bußtag, als auch an dessen Vorabend Tanzbelustigungen aller Alt, sowie Concert- musiken und andere namentlich mit Musikbegleitung verbundene geräuschvolle Vergnügungen an öffentlich.'» Orten verboten sind. Auch dürfen am Bußtage theatralische Vorstellungen, ingleichen öffentliche Versammlungen aller Art, sowie Ver sammlungen der Innungen und anderer Genossenschaften nicht abgehalten werden. Montag nach dem Sonntage Lätare beginnen die ge schlossenen Zeiten; von dieiem Tage, den 28. März, ab sind bis zu und mit dem 1. Osterfeicnag sowohl die Abhaltung öffentlicher Tanzmusiken, als auch die Veranstaltung von Privatbällen und Bällen geschlossener Gescllschasten verboten, dagegen die Abhaltung von Concertmusiken und andere mit Musikbegleitung verbundenen Vergnügungen, insbesondere auch Theatervorstellungen auch weiterhin, jedoch mit Ausnahme der Zeit vom Gründonnerstag, einschließlich desselben bis mit Sonnabend vor Ostern gestattet. Es dürfen jedoch zu den theatralischen Vorstellungen, welche in der Zeit vom Palm sonntage bis zur Mittwoch in der Charwoche aufgeführl werden, nur angemessene, ernste Stücke gewählt werden und hat die Aufführung von Posfin und ungeeigneten Lustspielen zu unterbleiben. Die Socialdcrnokraten bericthen am Sonnabend Abend in einer im großen Saale des Trianon zu Dresden abze- haltencn und nur mäßig besuchten Parteiversammlung über die bevorstehende Landcsconfcrenz der sächsischen Socialdemo- kratcn, welche kommende Ostern in der Gegend von Hohen stein-Ernstthal abgehalten werden soll. Der Laavtags- ubgeordnete Postell sprach als Referent. Er bemerkte, daß auf dieser Confcrenz über die Agitation, die Organisation und die Par.eiprrsse innerhalb Sachsens verhandelt werden solle. In sonderheit werde man sich zu befassen haben mit ver antise mitischen Bewegung, die j tzt in Sachsen mehr und mehr an Boden gewinne, mit den Vereinigungen der Kapitalisten, sowie der Agitation am dem platten Lande. Seit einiger Zeit greife ferner auch dort die Meinung Platz, daß die Partei durch ein schrofferes Vorgehen mehr erzielen könne; er, Redner, lheile diese Ansicht zur Zeit noch nicht. Er glaube vielmehr, daß den Feinden der Socialdemokralic ein schroffes Vorgehen der Partei für ihre Pläne recht willkommen sein würde. Auch zu dieser Frage werde die Conferenz Stellung nehmen müss.u. Nachdem dann zwei Genossen als Delcgirte Dresdens zur fraglichen Conserevz erwählt worden waren, gelangte noch ein Antrag zur Annahme, wonach die Conierenz die Abfassung einer leicht verständlichen Agitationsbroschüre beschließen solle, welche das socialdemokratische Programm enthält und später überall unentgeltlich vertheilt werden soll. Landtag. Die zweite Kammer erledigte gestern die all gemeine Vorberathung über das Dekret, welches eine Ergänz ung und Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen über das Mobiliar- und Privat-Feuerversicherungswesen bezweckt. Auf den Antrag des Abg. v. Polenz wurde das Dekret der Gesetz- gebungsdeputatiou zur Berichterstattung überwiesen. Es folgte die Schlußberathung über den schriftlichen Bericht der Gesetz gebungs-Deputation über den Gesetzentwurf, die Statuten der Universität Leipzig betreffend. Abg. Stolle-Gesau beschwerte sich hierbei über den Duell-Unfug, welcher an den Universitäten herrsche. Die Paukereien und Mensuren der Studenten bilde ten ein öffentliches Aergerniß. Die Statuten der Korps studenten enthielten Bestimmungen, welche mit dem Strafgefitz- buche in Widerspruch ständen. Es müsse hierin Wandel ge schaffen werben. Präsident Ackermann erklärte es für sehr zweifelhaft, ob die Anregung der Dnellfrag: wirklich mit dem vorliegenden Gesetzentwürfe in Zusammenhang gebracht werden könne. Redner hätte seine Angelegenheit richtiger bei dem Etat des Kultusministeriums zur Sprache bringen sollen. Be richterstatter Dr. Minckwitz meinte, der Grund der socialdemo- kratijchen Vorwürfe liege darin, daß die Socialdemokratie wisse, sie habe um er den farbentragendeu Studenten keinen Anhang. Die Studirenden bildeten vielmehr die festeste Mauer gegen die Umsturzbestrebungen dieser Partei. Die Paukereien gingen übrigens die Socialdemokraten eigentlich gar nichts an. So lange der Fechtboden bestehe, werde die Socialdcmokratie keinen Ersolg haben. Abg. Stolle eiwiderte, daß es mit dem Wohle unseres Vaterlandes schlecht bestellt sein würde, wenn dasselbe lediglich auf den Korpsstudenten beruhen solle, welche nicht- Besseres zu thun wüßten, als sich die Nasen zu zerhauen. (Gelächter.) Berichterstatter Dr. Minckwitz legte gegen die Be hauptung des Vorredners entschiedene Verwahrung ein, daß Rohheit unter den Studenten herrsche. Gerade die Mensur diene dazu, die Rohheit zu verhüten. Kultusminister v. Seyde witz verwies gegenüber der Beschwerde des Abg. Stolle, daß die Statuten der Korpsstudenten Bestimmungen enthielten, welche mit dem Strafgesetze in Widerspruch ständen, auf das Gesetz vom 28. Februar 1878 über die Studirenden der Universität Leipzig. Hiernach unterstehen die Vereine der Studirenden ausschließlich der G.nchmigung der llniversitäts- bchörde. Das Haus enheille hieraus dem Gesetzentwurf mit den vor der Deputation beschlossenen Abänderungen und Z^sätz^en die Zustimmung. Nächste Sitzung: Heute Vormittag Die 2. Deputation der ersten Kammer beantragt, die Petition des Landesvereins für innere Mission, eine Unter stützung der epileptischen Anstalt in Kleinwachau betreffend, der Regierung zur Erwägung zu übergeben, abweichend von dem Beschlusse der zweiten Kammer, nach welchem die Petition zur Zeit auf sich beruhen soll. — Die Finanzdeputation L der zweite« Kammer beantragt, die Petition der Stadt Pirna um Erbauung einer Elbquai- und Hafenanlage, insoweit sie sich auf die Herstellung eines Elbhafcns bezieht, auf sich beruhen zu lassen Weiter beantragt die Mehrheit der Depuration, den anderen Theil derselben Petition, im Anschluß und in Ucbcrein- stimmung mit dem Gesuch von G. E. Hüniche in Pirna und 86 Genossen, dahingehend, in Pirna eine Elbquai-Anlagc mit Gleisverbindung zur Bahn auf Staatskosten zu errichten, der Regierung zur Kenntnißnahme zu übergeben. Die Minderheit der Deputation beantragt dagegen, die Petition der Stadt Pirna und Hüniche's u. Gen. um Erbauung eiuer Quai-Anlage zur Zeit auf sich beruhen zu lassen. Der sächsische Hoi hat für den Großherzog von Hessen auf 14 Tage Trauer angelegt. Der „Reichsanzeiger" hat dieser Tage bekanntlich einen Rathschlag inbezug aus das Verhältniß zwischen Alters- und Invalidenrente gebracht, der vielfach mißverstanden worden ist. Der Rath ging im Wesentlichen dahin, daß der Empfänger einer Altersrente den Antrag aus Bewilligung einer Invaliden rente nur dann stellen möge, wenn die ihm etwa zustehendc Invalidenrente höher wäre, als die Altersrente, die er bezieht. Er wurde dann noch auf den Vorzug der Alters- vor der Invalidenrente hingcwiesen, der darin bestehe, daß die Alters rente aus Lebenszeit gewährt werde, während die Invaliden rente mit dem etwaigen Aufhöcen dauernder Erwerbsunfähig keit wegfalle. Dagegen ist in verschiedenen Blättern erwidert worden, daß für eine über 70 Jahre alte Person, die Jnva- iidenrente beziehe, mit dem Fortfall dieser der Anspruch auf Altersrente wieder auflebe. Im Gesetz ist dieser Fall nicht ausdrücklich vorgesehen, und es mag sein, daß er in dem Sinne des Wiederauflebens des Anspruches auf Altersrente entschieden werden würde. Indessen handelt es sich hauptsächlich um einen anderen Fall, der in der Praxis viel häufiger vorkommen wird und bei dem der im „ReichSunzeiger" gegebene Rath vollkom men gerechtfertigt ist. Die Absicht der Gesetzes ist nicht, daß die über 70 Jahre Alten, die nicht mehr erwerbsfähig sind, schlechter gestellt werden al» die über 70 Jahre Alten, die noch arbeiten können. Die Invalidenrente ist denn auch im allge meinen viel höher als die Altersrente. Der Mindestbetrag der Invalidenrente ist rund 1l4 M. (in der ersten, niedrigsten Lohnklasse), der Höchstdeirag 475 M. (in der vierten Lohn klasse). Die Altersrente bewegt sich dagegen zw schen 106 und 191 Mark. Die Regel, daß die Invalidenrenten höher ist, erleidet jedoch erhebliche Ausnahmen in der Ueäelgangszeu. Die Mindrstzahlen der Invalidenrente haben zur Voraussetzung, daß der Albeiter die gesetzliche Wartezeit von fünf Jahren durchgcmacht hat; eS wird dann bei Berechnung der Rente eine Steigerung des Grundbelraas von 110 M. um die Sätze von 5x47 Beuragswochen (47 Wochen — ein Beitragsjayr) in Ansatz gebracht. Während der Uebecgangszeir genügt jcooch eine Wartezeit von 1x47 Beitragswochen, weshalb die Mindestinvalidenrente mährend des UcbergangS nur 110,94 Mark in der ersten und 116,11 M. in der vierten Klasse be trägt. Dagegen bleibt der Mindestbetrag der Altersrente auch wählend des UebcrgangS derselben wie später, da der Gesetz geber annimmt, daß der über 70 Jahre Alte 1410 Beilragr- ivochen ( 30 Jahre) der Versicherung angehöit habe. Bei ¬ spiel: Ein Arbeiter der dritten Klasse wird am 1. Januar 1897 70 Jahre alt; er Hai Anspruch auf eine Altersrente von 162 M. 80 Pf. Trifft zugleich jdie Voraussetzung der Jnva-