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Hohenltemer Tageblatt Erscheint Hetzen Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro ^Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger Inserate nehmen die Expedition bis Vorm, tv Uhl sowie für Auswärts alle Austräger, deSgl. alle Annoncen-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für de« Verwaltungsbezirl des Stadtrathes z« Hohenstein. Nr. 35 Freitag den 12. Februar 1892. 42- Jahrgang. Hohenstein 11. Februar. Die in den Betrieben mit mindestens 20 Arbeitern be stehenden Arbeits-Ordnungen müssen spätestens bis zum 28. April d. I. nach den neuen gesetzlichen Vorschriften ab- geändert oder cs müssen solche neu erlassen werden. Aul die Nichtbefolgung der zu diesem Behrste in der Gewerbeordnungs- Novelle vom 1. Juni 1891 vorgesehenen Bestimmungen sind folgende Strafen gesetzt: Wer eine Fabrik betreib!, kür welche eine Arbeus-Ordnung nicht besteht, trotzdem darin 20 Aib iter oder mehr beschädigt werden, oder wer der endgülrigcn An ordnung der Behörden wegen Ersetzung oder Abänderung der Arbeits-Ordnung nicht nachkommt, wird mit Geldstrafe bis zu ZOO Mark und im Unvermögenrfalle mit Haft bestraft. Wer gegen Arbeiter Strafen verhängt, welche in der AibeitS-Ord- nung nicht vorgesehen sind oder den gOetzlich zulässigen Be trag übersteigen, oder wer Strafgelder oder die infolge unrecht mäßigen Verlassens der Arbeit verwirkten Beträge ru einer in der Arbeits-Ordnung nicht vorgesehenen Weise verwendet, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark und im Unvermögens salle mit Haft bis zu 4 Wochen b-straft. Dieselbe Strafe er leidet, wer cs unterläßt, die Arbeits-Ordnung der in W 134e und 134 K vorgesehenen Frist der unicren V^rwaltungrochö-de einzurcichen. Wer es unterläßt, die Arbeits-Ordnung an ge eigneter, allen bctheiligten Arbeitern zugänglicher Stelle aus zuhängen, den Aushang stets in lesbarem Zustande zu er halten oder die Arbeits-Ordnung einem Arbeiter bei seinem Eintritt m die Beschäftigung zu behändigen, wird mit Geld strafe bis zu 30 Mark und im Unvermögenrfalle mit Haft bis zu 8 Tagen bestraft. Wer den Vorschriften über die Eintrag ung der verhängten Geldstrafen in ein Verzeichnis nichr nach kommt, wird mit Geldstrafe bis zu 20 Mark und im Unoer- mözensfalle mit Haft bis zu 3 Tagen für jeden Fall der Ver letzung des Gesetzes bestraft. Alle diese mit Strafe bedrohten Handlungen verjähren binnen 3 Monaten von dem Tage an gerechnet, sn welchem sie begangen sind. In der Frage der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe sind neuerdings in Gemäßheit einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern die Polizeibehörden angewiesen worden, alsbald der Königlichen KrelShauptmannschaft darüber Anzeige zu erstatten, ob und inwieweit Seilen der Gemeinde verwaltungen beabsichtigt ist, durch ortSstatutarische Bestimm ung die gesetzlich zulässige Maxnnalarbeitszeit von 5 Stunden für die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern im Handelsgewerbe an Sonn- und Festtagen für alle oder einzelne Zweige des Handelsgewerbe« auf kürzere Zeit einzu schränken oder ganz zu untersagen. Gleichzeitig sind die Poli zeibehörden zur amtlich.n Aussprache darüber veranlaßt worden, welche Au-nahmen von den in 8 105b Abs. 2 der Gewerbe ordnung getroffenen Bestimmungen zu Gunsten solcher Han- delsgcweib', deren vollständige oder lheilwcise Ausübung an Sonn- und Festtagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich ist (Eiswerke, Gaswerke, Mineralwasser-Anstalten, Friseure, Fleischer, Bäcker, Cigarren- und Blumen - Geschäfte) wünschenswerih erscheinen und für welche Gcwcrbszwciae und m welchem Umfange Ausnahmen vom Verbote des 8 55a Abs. 1 der Gcwerbco dnunq (Gewerbebetrieb im Umhcrz>ehen) zuzulassm sein werden. In Ser bezüglichen Verordnung hm übrigens das Königliche Mm stenum noch besonders darauf tungewiesen, daß bei Festsitzung der Stunden für die nach 8 105b, Abs. 2 der Gewerbeordnung zulässige Beschäftigung, soweit Letztere nach den Vorschriften der Landesgesitzzebung überhaupt statthaft ist, a) die tür den öffentlichen Gottesdienst bestimmte Zeit jedenfalls insoweit Berücksichtigung zu finden hat, daß die Arbeitsstunden nicht in diejenige Gottesdleostzeit fallen, während denen nach der Landesgesctzgebung der Handel nicht gestattet ist; b) die Arbeitsstunden sind möglichst ein heitlich festzusetzen, insbesondere innerhalb der einzelnen Zweige des HandclsgcwerbeS; o) Beginn und Ende der zulässigen Bcschäfligungszeit rst derartig scstzusetzen, daß die übrig blei bende Zett eine wirksame Sonntagsruhe gewährt. Seitens der Socialisten wird am 20. April d. I. ein allgemeiner Gcmeindcverlreter-Tag geplant; jedoch ist über den Ort, an welch m derselbe zusammcnlreren soll, etwas Sicheres noch nicht bestimmt worden. Zu demselben sollen alle Vertreter sächsischer Landgemeinden ohne Rücksicht auf ihre Küssen- und Parteistellung eingeladen werden. Auf ine Tagesordnung dicses Gemcindcvcrtrctcr-Taaes sind vorläufig folgende beiden Punkte gesetzt: „Ist eine Revision der rcvl- dirteu Landgemeinde-Ordnung noihwcndig, und wenn ja, in welchen Punkten?" und: „Welche Mittel und Wege sind nothwcndig, um die immer mehr steigenden Lasten der Land gemeinden zu mildern?" Ein Comitee erläßt zu diesem Zwecke einen Aufruf in den socialdemokratischcn Organen. Zahlungseinstellungen. Robert Högborn, Buch händler, Bochum. Handelsgesellschaft A. Wagner und Co., Klerneislina. H. Heßlein, Bbzahlungshändler, Hamburg. Wwe. E. I. H. Boos, geb. Scheele, Lederfabrikantin, Inhaberin der Firma K. I. Boos, Hamburg. Loms Meyer, Garderoben- händler. Königsberg. F C. Korwie, Uhrmacher, Main,. W. I. Müller, Kaufmann, Lambach. F. H. Hennecke, Kaufmann, M lchede. Hans und Crescenz Huber, Kaufmannsebeleute, Osterhofen. Gustav Bährle, Lederfabrikant, Zell i. W. Emilie Margarethe verehel. Leonhardt geb. Lehmann, Inhaberin eines Putz und Modcwaarengcschäftes in Leipzig, sowie eines Fi- tialgeschäfter in Leipzig-Neuschönefcld. Friedrich August Schräpler, Schuhmachcrmeister, Inhaber eines Sckuhwaaren- gejchäftes, Leipzig-Reudnitz. August Ullmann, Gutsbesitzer, Oberlungwitz. Emil Richard Döring, Kaufmann, in Firma: „Richard Döring", Chemnitz (Schlußtermin 8. März d. I.) G-org Robert Gotthilf Kohl, Spiel- und Korbwaarenhändlcr, in Firma: „Georg Kohl", Chemnitz (Schlußtermin 8. März d. I.) Emilie Agnes verw. Schaaf, Stahlwaarenhändlerin in Firma: „A. A. Schaoi's Wiitwe", Chemn.tz (Schlußtermin 8 März d. I.) Georg Bock, Schneidermeister, Burgstädt (Schluß termin 2. März d. I.) Oswald Hermann Drechsel, DrehwcrkS- besitzer, Heidelberg (Schlußtermin 4 März d. I.) Chemnitzer Akaenspinnerei. Der Bericht für 1891 hebt an: Das abgelaufcne Geschäftsjahr wird in der Geschichte der Baumwollindustrie in trauriger Erinnerung bleiben. Baum wolle stand im Sommer 1890 auf 6"/,x d., dagegen zu An- fang des Jahres 1891 auf 5'/i d., Ende desselben 4^/,g d. »ür middling, wobei in Berücksichtigung kommt, daß die Bor- räihe im Jahre 1890 für den gewaltigen Konsum noch zu klein waren. Nachdem es sich vielfach als ein Fehler erwiesen hatte, daß man in den Jahren 1889 und 1890 zu 5^ d. nicht stark gelaust hatte, hielt man Preise in der Nähe von 5 d. und dann 43; d. und 4>/z d. um so sicherer, als Indien viel weniger Netene und die osficiellen amerikanischen Berichte kleine Ernten erwarten lassen mußten. Vor Jahresschluß ergab sich jedoch, daß man zum zweiten Male irre geführt worden war und allem Anscheine nach eine zweite Monster-Ernte in Aussicht stand. Preise fielen auf die oben erwähnte Notiz für middling Uplaud: 4^,^ d. Garnpreisc gingen, wie stets, im Falle» den Baumwollpreisen voran und ließen selbst zu den billigsten Baumwollpreisen keinen Nutzen. Der Gewinn auf dem Waaren-Conto beträgt 189670 Mk. und stellt sich nach Hinzuziehung von 9004 Mk. Coursgcwinne u. s. w. aus 199,511 Mk. Da zur Deckung der Abschreibung-» und Jahres spesen 329320 Mk. nölhig sind, so sind 129,808 Mk. dem Reservefonds-Conto zu entnehmen. Die Produktion betrug im Jahre 1890 5,476156 P'd. engl. Nr. 19,3 gegen 5,198,600 Psd. engl. Nr. 213 un Vorjahre. Faklurnt wurden 3,502,199 Mark für 5041,864 Pfd. engl. Zu den Jahresspescn treten dieses Jahr zum ersten Male mit 3984 Mk. die Beiträge zur Alters- und Invalidität-Versicherung. Das Anlage-Conto er höhte sich >m Laufe des Jahres um 130,152 Mk. Der 1891er Vertust stellt sich aui 129,808 Mk. Wir haben, schließt der Bericht, ein Jahr der Geschäfttkrise, mangelnden Vertrauens und berspicllos niedriger Preise hinter uns. — Es steht zu erwarten, daß sich langsam gesündere Verhältnisse anbahnen und daß sich Baumwollwerthe, nachdem sie unter Produktions kosten angelangt sind, heben und damir der Spinnerei ein lohnenderes Arbeiten gestatten werden. Der Sladtgemeindcrath zu Nerchau, eines freundlichen Landstädlchcns bei Grimma, hat bekanntlich im vorigen Jahre eme Beamtenschule errichtet, welche is Ostern 1892 zu eröffnen gedenkt. Ein unserer heutigen Nummer beiliegender Profpect über dicses zeitgemäßes Unternehmen wird nichr verfehlen, die Aufmerksamkeit unserer geehrten Leser darauf hinzulcnken. Dieser Prospcct dürfte manchen Hau-Vater anläßlich der Kon firmation seines Knadrns Interesse bleien, ja vielleicht auch einer Sorge überhebeo, mit der er sich lange getragen, denn der Bcamtenstand ist nicht überfüllt, und darin stehende Leute finden immer noch ihr gutes Brod, vorzüglich wenn gut« Grundlagen, wie sie dicke Schule zu bieten beabsichtigt, den jungen Leuten zur Leite stehen. - Luguu, 10. Februar. In den nächsten Tagen wird in unserer Gemeinde ein Flugblatt verbreitet werden. Dasselbe soll gleichsam der am 1. April d. I. in Kraft und Wirksam keit tretenden Konfirmandensparkaffe m den Familien Stimm ung und Freundschaft werben. Der evangelische Arbeiterverein hat sich in seinem Vorsteher Herrn Maschinenwärter Weiß ge zeichnet. Genannter Herr und Herr Rechnungsführer Uhlig bilden überhaupt den Vorstand der zu gründenden Einrichtung; ein Verwaltung-rath, an dessen Spitze die Herren Kassen direktor Kreil und Schuldirektor John gewählt wurden, führt die Aussicht und Kontrolle. DaS Flugblatt wird die Familien väter mit den Hauptpunkten der Satzungen genannter Kasse bekannt machen und ihnen die Segnungen der Anstalt vor's Auge führen, dabei hinweisend auf blühende Schwesteranstalten in Nachbarorten als Hohenstein, Niederwürschnitz rc. Die Ortssparkasse, bei welcher allmonatlich die gesammelten Kon- firmandenspargelder durch den Kassner zinsbar angelegt werden, ist wegen ihrer ganz anders gestalteten Organisation kein Er satz kür die im Werden begriffene Anstalt. Möchten recht viele Väter, eingedenk der bei der Konfirmation eines Kindes erwachsenden größeren Geldopfer, die kleinen allmonatlichen Ausgaben^ der Spargelder nicht scheuen. Sie machen sich selbst dadurch die Sorgen um ihre Kinder leichter. — Vor einigen Tagen hat der hiesige Schulvorstands zu dessen stellvertretendem Vorsitzenden Herr Gemcindevorstand Wünsch erwählt worden ist, auf Antrag des Schuldirektorats die Gründung einer 14. ständigen Lehrcrstelle für diese Ostern einstimmig beschlossen. Wie bereits bekannt, werden Seine königliche Hoheit Prinz Friedrich August und Gemahlin nächsten Sonnabend in Chemnitz weilen. Die Anwesenheit der Herrschaften, obwohl zunächst angeregt durch die Einladung des Herrn Regiments- commandcurs Obersten Baron von Malortie zu einem von ihm zu gebenden Ballfeste, gilt zugleich auch einem Besuche der Stadt Chemnitz. Es sind deshalb auch innerhalb der städtischen Kollegien die nöthigen Vorbereitungen ins Auge ge faßt worden, um den höchsten Herrschaften den schuldigen ehr erbietigen Empfang zu bereiten. Die Herrschaften werden Vormittags 10 Uhr 35 Minuten dort eintrcffen und am Bahnhof durch eine Abordnung des Rathes und der Stadtver ordneten, an deren Spitze Herr Oberbürgermeister Ore. Andro stehen wird, namens der Stadt begrüßt werden. Es werden daselbst die Spitzen, beziehentlich Vertreter der Staatsbehörden, ferner der Herr Garnisonsälteste und RegimcntScommandeur Baron son Malortie mit den Herren Stabsofficieren der Gar nison zur Begrüßung anwesend, auch wird daselbst eine Ehren wache mit Fahne und Rcguneutsmusik ausgestellt sein. Nach erfolgter Begrüßung und Abnahme der Parade werden sich die Herrschaften unter Führung und Begleitung der Vertreter der Stadt vom Bahnhof durch die Carolinenstraßc, Königstraße, innere Johannisstrahe nach dem Gasthof zum „Römischen Kaiser", woselbst daS Absteigequartier ist, zu Wagen begeben. Die Militärvereine haben sich erboten, auf dieser Strecke Spa lier zu bilden. Nach Ankunft im „Römischen Kaiser" wird Seine königliche Hoheit der Prinz sich nach der Kaserne begeben» woselbst das Regiment, dessen Chef bekanntlich Se. königliche Hoheit ist, ausgestellt sein wird. Währenddem wird Ihre kaiserliche und königliche Hoheit die Prinzessin im „Römischen Kaiser" die Gemahlinnen der OffiLiere des Regiments em pfangen. Mittags werden die Herrschaften ebendaselbst ein Dejeuner mit einigen dazu cingcladeuen Gästen einoehmev, und nach Beendigung desselben soll etwa von 2 Uhr ab eine Rundfahrt durch die Stade erfolgen. Die Herrschaften werden sich sodann vom „Römischen Kaiser" ab durch oie innere JohanniSstraße nach dem Kasino begeben, woselbst die Ball- lestlichkeit um 7 Uhr beginnen wird. Nach s 12 Uyr werden die Herrschaften mittels SondcrzugS nach LceSden zurückceifen. Aus Plauen wird berichtet: In der am vergangenen Freitag abgehaltcncn ordentlichen Monatsverjammlung der Ökonomischen Gesellschaft des VogtlanoeS sprach vor einer äußerst zahlreichen Zuhörerschaft Herr Klostergutsbefitzer Fritz Arndt-Oberwartha über die Glüaoünguug. Redner wies u. A. aui den Umstand hin, daß man lange Zeit hindurch nur ein Mittel gekannt habe, dem Bode» den verlorenen Stickstoff wiedcrzugeben: den Stalldünger. In der Neuzeit aber sei von dcrWffsnschaft die Thatjache ergründet und fistzcstcllt woiden, daß cS Pflanzen gäbe, nach deren Abcrntung der Boden reicher an Stickstoff sei als vorher. Diese stickstoffsammelndeo Pflanzen gehören in die Familie der Legummosen, vor deren Aubau oer Boden erst mit Kaliphosphat zu behandeln ist. Die Kultur dieser Pflanzen gewährt die Möglichkeit, au- Steinen Fcld, aus Feld Garten zu machen und der Eide erhöhte Fruchtbar keit zu verleihen. Sie bürsten das geeignete Mittel bieten, auch die deutsche L mdwirthschast zu befähigen, den Bedarf des Lande« an Brodstoffen selbst zu decken. Sollte das geschehen, so hätte Deutschland seine Roggenernte um IOV4 Prozent, seine Weizenernte um 16 7z Proz. zu erhöhen. Der Durch- jchnitlscrtrag von 20 C». Roggen und 27 Ctr. Weizeu vom