Suche löschen...
Hohensteiner Tageblatt : 25.02.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-02-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189202257
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18920225
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18920225
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Hohensteiner Tageblatt
-
Jahr
1892
-
Monat
1892-02
- Tag 1892-02-25
-
Monat
1892-02
-
Jahr
1892
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 25.02.1892
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Vereine umfaßten ungefähr 6000 Personen. Darunter seien allerdings maßgebende und einflußreiche Leute. Die ganze Einwohnerschaft Dresdens möge sich vollständig beruhigen, wenn eS ihr auch nicht ganz anqcnehm fein werde, daß man die Petition auf sich beruhen lasse. Zur Beruhigung der An wohner der Ostbahvftraße könne er mittheilen, daß auf der fraglichen Streck ein möglichst rußsreieS Brennmaterial ver wendet werden solle. Die Kammer bewilligte hierauf 10,000000 Mark als zweite Rate zum Umbau der Bahnhöfe in Dresden und zu den damit zusammenhängenden Herstellungen. Die mehrerwähnte Petition ließ man einstimmig auf sich beruhen. Ferner beschloß die Kammer, 51,400 Mark zur Herstellung von Abstellgleisen am Elbquai in Dresden - Altstadt zu bc- williggn. Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Schlußberathung über den mündlichen Bericht der Finanz- dcputation L über die summarische Uekersicht der Einnahmen und Ausgaben bei dem Domänenfonds in den Jahren 1889 und 90 (Berichterstatter Abg. Kökert). Die Kammer erkläite sich in Uebcrcmstimmung mit der ersten Kammer mit den in den genannten Jahren vorgenommenen Veränderungen einver standen und ertheilte denselben, soweit solches verfassungsmäßig vöihig, ihre Genehmigung. — Nächste Sitzung: heute 10 Uhr. Öffentliche Versteigerungen rn den Königlichen Amtsgerichten. Montag, den 29. Fe bruar. Löbau: Zinngießcr Julius Hermann AlSleben'S Grund stück in Löbau, 6055 M. Ostritz: Karl Paul Max Schäfer'S Haukgrundstück in Ostritz, 4500—4800 M. Pirna: Joseph Pirat's Hausgrundstück daselbst, 63,800 M. Dresden: Camilla verchl. Eckelmann's Grundstücke in Wahntdorf bez Reichenberg: 1) Wohn-, WirihschastS-, Brauerei- und Schuppengebäude und Hofraum, 29,000 M.; 2) Wiese und Graben, 3600 M. Döbeln: Johanne Christiane Friederike verehel. Voigt geborene Klcsse'S Hausgrundstück in Rittmitz, 1347 M. Chemnitz: Friedrich August Ferdinand Bonitz' Grundstück (Wohnhaus mit Verkaufsladen nebst angebauter Bäckcreianlaze mitDamp'- schorostcin und Waschhausanbau, sowie Vorgarten und Hos- raum) daselbst, 46,570 M. Klingenthal: Moritz Meinel's Wiesengrundstück in Untersachsevberg, 750 M. Grimma: Albert Georg Bechcr's Grundstück (Haus und Garten) in BrandiS, 6010 M. Treuen: Friedrich August Müller's, Fabrikgrundstück daselbst, 30,630 M. Waldheim: Max Georg Teichgräbcr's Gärtncreigrundstück (Hintergebäude, 2 Gewächs häuser, Hofraum und Garten) in Hartha, 19,700 M. Leipzig: Joseph Pirat's Hausgrundstück daselbst, 63,800 M. Dienstag, den 1. März. Freiberg: Heinrich Gustav Dachsel genannt Rüdigcr's Grundstücke in Oberschaar bez. Mohorn: 1) HauS- und Feldgrundstück, 3145 M.; 2) Feld- und Wicsenqrundstück, 1320 M. Leipzig: Johann Gottlieb Stolpe's Hausgrundstück in Leipzig-Anger, 53,500 M. Dresden: Ludwig Moritz Otto's Grundstück (Wohnhaus, Hosraum und Garten) daselbst (Pfoten- haucrstrcße Nr. 54), 59,400 M. Plauen: Johann Gottlieb Oerlel's Grundstücke in Sycau: 1) Haukgrundstück, 1400 M; 2) Feldgrundstück 225 M.; 3) Gartengrundstück 30 Mark. Limbach: Ernestine Wilhelmine verw. Fischer geb. Müller's Grundstück (2 Wohngebäude nebst Zubehör) daselbst, 26,100 Mtrrk. Mittwoch, den 2. März. Treuen: Carl Friedrich Lent's HauSgrundstück daselbst, 13016 M. Zahlungseinstellungen. E. Schumann Piano- sortefaprikant, Berlin. C. Riegel, SchiffSbaumeistcr, Boizenburg. G. K, Klinger, König!. Forstm. (Nachlaß), Feuchtwang. H. I. I. Fr. Bobsin, Kaufmann, Hamburg. W. und H. Reichel, Colonialwaarenhändler in Firma Gebrüder Reichel vorm. F. Wolley. Nachfolger, Königsberg. Koppel Adler, Kaufmann, Braunsbach. L. Landauer, Kaufmann, München. A Kauf, Kaufmann, Samter. H. Mannheim, Borstcnhändler, Burghas lach. Friedrich Wilhelm August Oüo Paul Sturm, Kaufmann, in Firma: „Oiio Sturm", Nachlaß, Zwickau. August Hermann Stemmler, Bäckermeister und Matenalwaarcnhändlcr, Remse, Christian Benjamin Schönfelder son., Privatmann, Obercunners dorf. Emma Ida Schuster geb. Hofmann, Putzmacherin, Plauen '. V. (ZwangtverglcichStermin 7. März ds. I ). August Robert Thümler, Schuhmachermcistcr, Adorf (Schlußtermin 19. März ds. I.) — Aufgehoben: Oswald Friedrich Morgen stern, Schneidermeister, Kirchberg. Paul Reinhold Hartmann, Oekonom, Dittersbach. Karl Friedrich August Gotthard Schatz, Uhrmacher, Seifhennersdorf. Ernst Oskar Hausdörfer, Dekorationsmaler Zw ckau. Aus Chemnitz wird geschrieben: Wer die Börsencourse in der letzten Zeil genauer verfolgt hat, dem wird es nicht entgangen sein, daß selbst gute Actien von Maschinenfabriken eine Neigung zum Rückgänge zeigen. Wenn man auch zu geben kann, daß dies mit in der Geldknappheit begründet ist, die durch die neue preußische und deutsche Staatsanleihe her- vorgcrufen wurde, so läßt sich doch auch nicht leugnen, daß die Maichincnindustrie jetzt etwas flau "geht und nicht mehr so viel zu thun hat wie im vergangenen Jahre, wo noch große Aufträge aus der gcschäftSreichen Zeit auszusühren waren. In Zeiten geschäftlicher Unlust Haven nur Wenige den Muth, große Bestellungen zu machen, obwohl sie gerade dann am besten und billigsten bedient werden könnten. Der flaue Geschäftsgang in der Eisenindustrie ist ja besonders die Ursache des verminderten Kohlenbcdarfs; denn die Eisenbranche ist der Hebel für die Kohlenindustrie, — Daß die zweite Kammer des Landtages die Mittel zum Bau der Chemnitz- thalvahn abgclchnt hat, wird hier allgemein schmerzlich be dauert; man hoffi, daß die erste Kammer die Regierungs vorlage wieder Herstellen wird. Wenn allerdings der Plan auf die nächste Finanzperiodc verschoben und die Bahn dann nicht schmal-, sondern normalspurig empfohlen winde, könnte man mit dem Tausche auch zuiried-m sein. Aus Glauchau wird umenn 23. Februar geschrieben: Den auf heute Vormittag in Sachen des Konkurses der Spar- und Kreditbank mit unbeschränkter Haftpflicht in Glauchau, zimckr Prüfung der in der vor 8 Tagen ftaltgeiundencn Versammlung erhobenen Einwendungen angesttzicn Termin eröffnete Herr ObcrawtSrichter Strauß. Nach der Bestätigung, daß diese Einwendungen gehört und zu Protokoll genommen woiden sind, erklärte der Vortragende, daß die Entscheidung darüber heute vom Gericht wie folgt bekannt zu geben sei: Das König!. Amtsgericht entscheide!, daß sämmtliche Einwendungen zurückzuwelsen seien, und die durch den Konkursverwalter Herrn Rechtsanwalt und Kanzlcidircktvr Zückler in Gemeinschaft mit dem GläubigerauSschuß uufgestellie Vorschußbercchnung vom 29. Januar 1892, nach welcher jeder der Genossen einen Vor schuß von ca. 11733 '/g Mk. zu leisten verpflichtet ist, für vollstreckbar erklärt wirs. — Die in dem Termin vom 16. d. M. vom Vorstand und Nussichtsralh und den betr. Herren Rechtsanwälten erhobenen Einwendungen gegen die Vorschuß- bcrechnung sind nicht berechtigt. Allerdings ist die Schätzung der Grundstücke rc. keine absolut sichere. Die Einwendungen dagegen (betr. den höheren Werth der Grundstücke rc.) sind »der durch nichts begründet worden. Im Gegcmheil ist daS Verhält»,ß so, daß viele der als zahlungsfähig erklärten Gläubizer zahlungsunfähig sind. ES kann unmöglich vom Konkuirverwalter und dem GläubigerauSschuß verlangt werden, daß sie dieses System der Selbsttäuschung fortsctzeo, vielmehr ist eS ihre Pflicht, der Sache auf den Grund zu gehen. Die von ihnen ausgestellte Bilanz ist nach richtigen kaufmännischen Grundsätzen versaßt und eS sind die Vermözensstücke und der ganze Stand richtig aufgesaßt worden. DaS erkennt auch das Gericht an. — Die Einwände gegen die Höhe der Vorschuß- Bcilräge sind ebenfalls unbegründet. Wenn in der Vorschuß- bcrechnung einige Genossen als gänzlich zahlungsunfähig auf- geiührt worden sind und man seitens der Mitglieder betont, daß vielleicht doch noch von denselben eine Summe von 1000 Mark einzuziehen sei, so ist andrerseits das Gericht auf Grund seiner Kenntniß der VermögenSoerhältmsse der Ansicht, daß manches Mitglied, daS jetzt als zahlungsfähig bekannt ist, nicht die ganze Summe beisteucrn kann. So schulden unter andcrm viele Mitglieder der Bank noch große Summen. Es ist daher die Ansicht des Gerichts und auch die der Mitglieder wohl selbst, daß diese nicht im stände sein werden, die Vorschuß- summc zu bezahlen. Man schätzt darum den Vorschußantheil mit 11 733 Mk. nicht zu hoch. Ebenfalls ungerechtiertigt ist der Emwand, daß die fragliche Generalversammlung der Ge- nosscnschaft nicht berechtigt war, eine Umwandlung des Vereins vorzunehmen, wie auch die Einwände, die sich gegen die Register-Eintragungen richten, unhaltbar sind. Unbestreitbar ist bei der Spar- und Kreditbank in Glauchau, daß sie eine eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht ist, da die Genossenschafter in die Firma den Zusatz „mit unbe schränkter Haftpflicht" aufgenomm n haben. Nach einer Be kanntmachung des Reichskanzlers bedurfte es gar nicht des Beschlusses einer Generalversammlung, eS vollzog sich demnach also die Umwandlung ganz von selbst. — Die von den Mit gliedern (mit Ausnahme von sechs) erhobene Einwendung, daß die Kapital-Eintragungen der Gläubiger nicht zu Recht be ständen, weil sie nur die Unterschrift eine» Mitgliedes des Direktoriums trügen, können keineswegs gettcn. Wohl schrei ben die alten und auch Z 33 der neuen Statuten und ß 25 des Gesetzes von 1889 vor, daß die Urkunden von zwei Dircktorialmitglicdern zu unterzeichnen sind. Danach sind aller dings diese Urkunden kein vollgültiges Bewcismaterial, doch die Forderungen gehen selbst nicht verloren, weyn durch die Geschäftsbücher diese Forderungen nachgewicsen werden. — Auch der Einwand, den Herr Rechtsanwalt Schraps für die von ihm vertretenen 85 Mitglieder erhob, dieselben seien nicht Mitglieder, ist zurückzuwcisen. Betreffs der vor dem 1. October 1889 Eingetretcuen kann geltend gemacht werden, daß in den öffentlichen Blättern jene Bekanntmachung vorliegt, welche alle Mitglieder ausfordert, binnen 1 Monat ihren Widerspruch gegen die Umwandlung der Genossenschaft zu erklären. Widersprüche sind damals aber nicht vorgebracht worden; daher sind jetzt alle Betheiligten als Genossen zu behandeln. Für die nach dem 1. Ociober 1889 Eingetretenen genügt die vorliegende schriftliche Beitritts erklärung. Einer Unterschrift des Statuts bedarf cs nicht. — Was die Einwände betreffs wissentlicher falscher Angabe über den Vermögensstand der Bank anbelangt, fo möge den dicser- halb Eingetretencn die Wahrung ihrer Rechte durch den Prozeß Vorbehalten bleiben. — Der Entscheid weist weiter eine Anzahl Einwände einzelner Personen zurück und bemerkt ferner, daß eine Aufrechnung des Guthabens einzelner Mit glieder bei der Bank auf den zu leistenden Vorschuß unzu lässig ist. Bezüglich des Einwandes des Herrn Rechtsanwalt Schraps, daß unter den Aktiven die Ersatzansprüche gegen den früheren Director fehlen, wird bemerkt, daß dieser bereits als Mitglied hastet und ein Erfolg der Haft darüber hinaus zweifelhaft sei. Desgleichen muß der Antrag, eine Entscheid ung über die Einwendungen nach dem Prüfungslermm her- beizusühren, abgclehnt werden, da auch nachher noch Forder ungen angcmcldrt und bestritten werden lönnen. Nachdem zu diesem Entscheid von den Anwesenden niemand das Wort er griffen, gab Herr Oberamtsrichter Strauß noch seiner Theil- nahme für die Betroffmen Ausdruck. Er bemerkte ferner, daß man alles genau geprüft habe und erläuterte noch einzelne Punkte des Entscheids. Mit bloßen Behauptungen läßt sich eine richtige kaufmännische Bilanz nicht anfechlen, es wird sich ja zeigen, ob die Forderungen so eingehen, wie man aunehme. Eine ganze Reihe vcn als zahlungsfähig angesehenen Personen habe cffcctiv nichts. Diescrhalb sei auch das Verlangen, alle Genossen mit mindestens 1000 M. zu belasten, ungerecht fertigt. So mancher der mit dem Höchstbctragc (11,733 M.) Angesctztcn wird auch diese Summe nicht leisten können und cs wird wohl kaum der ganze Betrag von sämmtlichen Mit gliedern zu erlangen sein. Auch davor warnte Herr Ober- amtSrichtcr Strauß, daß man in dem am nächsten Sonnabend stattfiiidendcn Prüfungstcrmine sämmtliche Forderungen be streite. Man zwinge dadurch die Gläubiger, den Piozeßweg zu beschreiten. Wenn jene 85 Mitglieder also etwa erklären: wir bestreiten diese Forderungen, so würden die Gläubiger gegen sie Klage anstrengen und cs entständen da bei 1200 Gläubigern 1200 einzelne Prozesse und Hnndcrttausende von Kosten. Die Einlagen der Gläubiger stehen überdies zu Buch, was der anwesende Vorstand der Bank bezeugen könne. Es ist weiter richtig, daß die Genossen, welche infolge der un richtigen Bilanz dem Verein beigetreten sind, gewissermaßen getäuscht wurden und so um ihr Geld kommen. Mithin hat eS den Anschein, als wenn ihnen da ein Einspruch zukäme. Das ist jedoch nicht begründet. Wenn sie auch der Genossen schaft gegenüber Rechte haben, so haben doch durch ihren Bei tritt auch dritte Personen (die Gläubiger), welche bei der Täuschung nicht betheiligt waren, Rechte erworben. Da hilft also diese Anfechtung nichts. Ebenso aussichtslos sind die Einwendungen der andern einzelnen Genossen, die ihre Mit gliedschaft bestreiten. Wie schließlich noch Herr Oberamts- richtcr «Strauß betonte, sind die heutigen Entscheidungen nicht anfechtbar. Auch durch Klagen rc. kann der Fortgang der Suche nicht aufgehalren oder hinauSgezogcn werden. Es ist allerdings ein Genosse befugt, die Vollstreckbarkeit auzufechten und den Herrn Konkursverwalter zu verklagen. Er rathe jedoch Niemandem dazu, sondern sei der Ueberzeugung, daß kein Er folg zu erwarten sei. Die Klagenden mögen bedenken, daß wieder neue Kosten entstehen. Nach einer oberflächlichen Schätzung würden bei einem Objecte von ca. 11,000 M. in 1. Instanz jedem Mitglied- 900 M. Kosten, bei den betreffen den 85 Mngliedern also schon über 70,000 M. Kosten er wachsen. Dieselbe Summe würde wieder erforderlich sein in 2. und 3. Instanz Dieser Weg könne also nicht für ver ständig gehalten werden. — Ohne weitere Einwendungen wurde hiernach die Versammlung geschlossen. T. Am Montag trat der König!. SchwurgcrichtShof Zwickau zu seiner ersten diesjährigen Quartaltsitzung, welche die ganzx lausende Woche in Anspruch nehmen wird, zusammen. Die Anklagebank hatten inne: die Klöpplerin und Hausbesitzerin Ernestine Wilhelmine verw. Scheffler, geb. Weigel, auS BermS- grün und der vormalige Bürgermeister und Postverwalter Her mann Heinrich Preiß auS Grünhain, geboren zu Sosa. Wäh rend nun die Scheffler wegen Widerstandes gegen einen Forst- beamten sreizasprechen war, mußte Preiß wegen Uutetschlaguug und Fälschung im Amte zu einer Zuchthausstrafe von 4 Jahren verurtheilt und der bürgerlichen Ehrenrechte au! 6 Jahre für verlustig erklärt werden. AuS der Beweisaufnahme wider Preiß ging hervor, daß derselbe in seiner Eigenschaft als Post- oerwalter im Jahre 1887 folgende baare Gelder, welche ihm von dem dortigen Posthilfsboten Lange mit 350 Mark zur Einlegung in die Postsparkasse zu Leipzig, mit 100 Mark zur Erfüllung der Dienstkaution Lange's und mit 65 Mk. 66 Pf. zur Tilgung einer Bckleidungtschuld desselben übergeben worden waren, unterschlagen, daß er zur Verdeckung dieser Untirschlag- ungen die Komrolbüchcr unrichtig geführt, daß er ferner nach und nach insgesammt weitere 2505 Mk. 31 Pfg., welche er auf andere Weise vereinnahmt, unterschlagen, daß er bezüglich dieser Summe ebenfalls unrichtige Buchungen bewirkt, auch einen unrichtigen Abschluß gefertigt und vörgelegt hat. Ent deckt ward:» diese Unterschleife am 5. Juni v. I, an welchem Tage der Kaiserliche Postinspekior Schönfeld auS Leipzig die Kasse des Postamtes zu Grünhain revidirte. Als Bürgermeister von Grünhain hat Preiß am 20 Januar 1887 600 Mark, welche er von Johanne Caroline verw. Viehweg dortselbst zur Rückzahlung an die Stadlgemeiude in Empfang genommen, 1887 und 1888 je 500 Mark und im Jahre 1889 550 Mark, welche Beiträge er von einem der Stadtgemeinde Grünhain gehörigen Sparkasseubuche der städtischen Sparkasse zu Schwarzen berg abgehoben, ebenfalls 1887 mindestens 50 Mark, die er von dem Stadlpolizeidiener Brunn in Grünhain als dessen Vergütung für Beaufsichtigung von Tanzvergnüzungen ange sammelt und endlich 1888 65 Mk. 17 Pf., die cr aus der Masse der in Konkurs geralhenen Spar- und Vorschußvereins in Grünhain für die dasige OrtSarmenkasse auSgezahlt erhalten, unterschlagen und für sich verwendet. Zur Verdeckung dieses Defizits wurde der Stadtkassirer falsch instruirt und so von ihm veranlaßt, die städtischen Kassenbücher falsch zu führen. Die Schuld des Angeklagten lag klar, sehr klar zu Tage und dennoch kam derselbe mit einer Reihe ganz unhaltbarer Aus flüchte. Dieselben mußten indessen unbeachtlich bleiben, wohl aber scheint der schnöbe Vertrauentbruch des Angeklagten, der es bei einem jährlichen Einkommen von 3700 Mark über sich gewinnen konnte, sich an den saueren Ersparnissen armer" Üntcrbeamtcr und an Geldern der Qtsarmenkasse zu ver greifen, zur Folge gehabt zu haben, daß man wider ihn, wie geschehen, erkannte. Die auf vorigen Sonnabend angesetzte Eheschließung eines in Zwickau wohnhaften Beamten a. D., eines 80jährigea Grestes, von welchem wir bereits meldeten, daß er sich mit einer 19jähngcu Kellnerin verlobt hatte, konnte nicht statlfiaden, da noch in letzter Stunde von Anverwandten gegen diesen zärtlichen Ehebund beachtliche Einwendungen erhoben worden waren, welche mindestens eine Hinausschiebung der Eheschließung zur Folge hatten. Den Bräutigam, welcher bereits dreimal verheirathet war, dürfte diese unerwartete Hinderung seines Eheglücks nicht gerade angenehm berührt haben. Wie durch ein Wunder wurde der Bremser Becher in Schwarzenberg in diesen Tagen vor dem Tode bewahrt. Der selbe wurde von der Locomotive dcS Annabcrgcr Zuges nieder« geworfen und kam zwischen die Gleise in eine kleine Vertiefung zu liegen, so daß er glücklicherweise nur geringe Verletzungen davontrug. Die telegraphische Kunde von der Genehmigung der Bahnvorlagc Reichenbach-Oberreichenbach-Unterreichenbach-My- lau traf in Rtichcnbach gestern Mittag halb 12 Uhr em. Herr Bürgermeister Klinkhardt machte unmittelbar nach Ein gang des Telegramms dem zur Sitzung versammelten Ralhs- collegium Mittheilung hiervon. Dieselbe wurde mit leb haftestem Beifall entgegengenommcu und sofort ein Dank telegramm nach Dresden abgcfertigt. Das Rathhaus har ge flaggt. Die Fontaine auf dem Marktplatz ist in Gang ge setzt worden, und von 2 bis 3 Uhr execumte die Stadlcapelle vor dem Rathhaus Festmusik. Von der Hutleite ertönt Böllerkanonade, auch im Ucbrigcn waren Freuoenschüsse auS Kleingcwehren in der Umgebung vernehmbar. AuS Mylau wird geschrieben: Bei Eingang des tele graphischen Bescheids über den AuSgang der Bahnfragc wurden gestern Mittag hierorts die Böller gelöst. Dieselben standen in Erwartung der Dinge, die da kommen sollten, bereit- seit Montag Nachmittag mit der nothwendigen Bedienungsmann schaft geladen auf dem Schießhausberg, mußten aber gegen Abend, als eS offenkundig geworden war, daß die Verhand lungen im Landhaus abgebrochen worden waren, wieder ein gezogen werden, um Dienstag Vormittag ihre Position von Neuem cinzunchmcn. — Das Rathhaus, die Schule und auch mehrfache Privalgebäude und industrielle Etablissements hatten geflaggt. Die Meldung über den Ausfall der Verhandlungen in der II. Ständekammer am Dienstag über die Bayniragc Reichenbach-Mylau traf verhältoißmäßig spät in Lengenfeld ein, denn Dienstag Mittag war das Resultat darüber nur erst Wenigen bekannt. Der Eindruck, den die Nachricht auf die zunächst interessirten Kreise gemacht hat, ist kein besonders er- sreulicher, indem mit dieser Entscheidung berechtigte Wünsche, Hoffnungen und Erwartungen für Lengenfeld auch im günstigsten Falle auf Jahre hinaus begraben werden. Die Petitionen der Gcwcrbcvereine zu Lengenfeld und Reichen bach, welche für eine Bahnverbindung der Städte Lengenfeld und Reichenbach cintraten, entsprachen in ihrem Wesen so zu treffend den thatsächlichen Verhältnissen, daß daS Veto der II. Kammer nur Unzufriedenheit und Enttäuschung Hervor rufen kann. Ganz besonders depcimirend wirkt noch der Um land, daß vom Landtage die Petitionen der Regierung zur k-nntnißnahme überwiesen worden sind, während noch am Tage vorher dort die Ansicht vorherrschte, daß die Majorität der Kammer insoweit sich für die erwähnten Eingaben inte« ressiren dürfte, daß die Petitionen der StaatSrcgierung sur Erwägung empfohlen würden. Trotzdem muß mau mit Dank hervorheben, daß die Herren Abgeordneten Opitz, von Polenz und Speck für die Interessen der Stadt Lsngenscld mit großer Wärme eingetrcten sind und dies wiederholt auf dem Land tage bethätigt haben. Aus Plauen wird geschrieben: Die sächsische Maschinen« 'tickerei beherrscht jetzt den Weltmarkt Dank der vorzüglichen Musterung und guten Ausführung und vor Allem zufolge der roßen Leistungsfähigkeit der verbesserten Schiffchcnstickmaschinen, >ie bis zu 30000 Stiche im Tage geht. Eine neue Zeit
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)