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Hohenltemer Tageblatt. Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Ansträger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post M. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. 1V Uh^ sowie für Auswärts alle Austräger, deSgl. alle Annoncen-Expeditionen zu Original-- Preisen entgegen. .Hohenstein Ernstthal, Oberlungwitz, Abtei Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falten, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rutzdorf, Wüstcnbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. f. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des ^»tadtrathes zu Hohenstein. Nr. 207. Donnerstag, den 5. September 1889. 39 Jahrgang. Montag, den 9. September 1889, Jahrmarkt in Hohenstein. Hohenstein, am 4. September 1889. Der Stadtrat h. »» Ebeling. Bekanntmachung. Mit Recht wird seit einiger Zeit Klage darüber geführt, daß die Anwohner der Straße» für die Reinlichkeit derselben zu wenig sorgen. Es wird deshalb auf nachstehende Bestimmungen der Stratzen-Ordnung vom 1. Januar 1868 verwiesen. 8 11- Jeder Eigenthümer oder Verwalter eines Hauses, Gartens oder Gehöftes hiesiger Stadt hat dafür zu sorgen, daß die Straße vor solchem jederzeit rein gehalten, beziehentlich gereinigt werde. Es muß dies in der ganzen Vorder- und Seiten-Frontlänge des Grundstückes und zwar, sofern ein anderes Haus-, Gehöfte- oder Gartengrundstück gegen über liegt, bis zur Mitte der Straße, wenn dies nicht der Fall, in deren voller Breite geschehen. Das Kehren des Marktes haben die betreffenden Hausbesitzer oder Verwalter an der 'Ostseite bis zu den Stufen, an der Westseite bis zu dem Wege, der längs der Marktfeite herabführt, an der Südseite bis zur fiskalischen Straße, an der Nordseite bis zur Böschung zu besorgen. 2 12. Die Straße mntz wöchentlich Sonnabends vor Eintritt der Dunkelheit und bei trockener Witterung nach vorherigem Besprengen gekehrt werden. Es sind dabei auch die Gossen und Schleutzeneinlässe von Unrath und ollen den Wasserabfluß hindernden Gegenständen zu reinigen. 8 13. Der Kehricht ist von den zum Kehren der Straßen verpflichteten Personen ohne Aufschub von der Straße weg und in die Höfe zu schaffen. 8 14. Alles Ausschütten von Flüssigkeiten oder Werfen fester Körper auf die Straße, wo durch diese verunreinigt wird oder Vorübergehende belästigt werden können, ist verboten und ebensowenig dürfen Unrath, Scherben, Schutt oder Wirthschaftsabgänge auf die Straßen ge schüttet werden. 8 15. Niemand hat das Recht, Flüssigkeiten irgend welcher Art aus seinem Grundstücke unmittelbar auf die Straße laufen zu lassen, und wird hierbei auf 8 103 der Localbauord nung verwiesen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis 15 Mark oder verhältnißmäßiger Haftstrafe geahndet. Hohenstein, den 30. August 1889. Der Stadtrat h. vr. Ebeling, Bürgermeister. Bekanntmachung. Zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden in den betreffenden Feldgrund stücken gegenwärtig Chalons ausgestellt. Zuerst wird die Absteckung in dem Terrain zwischen der Bahnhofs-, Lerchen-, Schützen- und Goldbachstraße vorgenommen. Die Feldbesitzer sind verpflichtet, zu diesem Zwecke das Betteten ihrer Grundstücke zu dulden. Die Beschädigung oder Veränderung der Chalons wird mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. eventuell Haft untersagt. Hohenstein, am 31. August 1889. Der Stadtrat h. vr. Ebeling, Bürgermeister. Einquartierungsgelder betreffend. Die Auszahlung der Einquartierungsgelder soll gegen Abgabe der Ouartier- zettel am Donnerstag, den 5. September, und Freitag, den 6. September a. e. nachmittags von 4—7 Uhr im Rathhause (Stadtkasse) stattfinden. Hohenstein, den 4. September 1889. Der Stadtrat h. vr. Ebeling, Bürgermeister. Bekanntmachung. Die Nummern 18—21 des Reichsgesctzblattcs und dar 7. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1889 sind eingegangcn und liegen auf unserer Rathsexpedition zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Inhalt ist folgender: a) des Reichsgesetzblattes: Nr. 18 Bekanntmachung, betreffend Abänderung der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln. Nr. 19 Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung der Instruktion zur Ausführung der Gesetze über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 30. August 1887. Bekanntmachung, betreffend Abänderung und Ergänzung der Anlage XI zur Kriegs-TranSport-Ordnung. Nr. 20 Verordnung, betreffend das Bergwesen im südwestafrikanischen Schutzgebiete. Nr. 21 Konvention mit dem Freistaate Salvador, betreffend die Weitergeltung des zwischen dem Reich und Salvador bisher bestandenen Freundschafts- u. s. w. Vertrages. b) des Gesetz- und Verordnungsblattes: 7. Stück Landtagsabschied für die außerordentliche Ständeversammlung des Jahres 1889. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes der Eisenbahntheilstrecke Schwarzen- berg-Grünstädtel und der Secundäreisenbahn Grünstädtel-Oberrittersgrün betreffend. Die Eröffnung des Betriebes der Stollberg-Zwönitzer Secundäreisenbahn betreffend. Bekanntmachung, die Concessionirung dcS Lübecker Feuerversicherungs-Vereins von 1826 betreffend. Verordnung, Abänderungen des der Verordnung vom 17. Juni 1887 beigefügten Auszugs aus der Dienstvorschrift über Marschgebührnisse bett. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zu Erbauung der Mügeln-Gei singer Eisenbahn bett. Hohenstein, den 3. September 1889. Der Stadtrat h. vr. Ebeling, Bürgermeister. In dem Concursverfahren über daS Vermögen des Strumpfwaarenfabrikanten Richard Hermann Oertel in Gersdorf wird der auf den 12. September 1889 vormittags 10 Uhr anberaumte Schlußtermin hiermit aufgehoben. Hohenstein-Ernstthal, am 30. August 1889. Königliches Amtsgericht. I. V.: vr. Waurick, Ass. Beglaubigt: Jrmschler, G.-S. Den 10. September d. I., vormittags 0 Uhr kommen im amtsgerichtlichen Auetionslotale 38 Flaschen einfaches Bier, ein Bierabzieh-Apparat, eine Parthie leere Flasche», ein Tisch, Kommode und ein Biertransportwagen gegen sofortige Zahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Knrth. 14. öffentl. Sitzung des Stadtgemeinderaths am 3. September 1889. Anwesend: 5 Rathsmitglieder, 16 Stadtverordnete. Herr Bürgermeister vr. Ebeling eröffnete um 8 Uhr Abends die Sitzung: 1a. Es wird Bericht erstattet über die Erweiterungsar beiten an der Wasserleitung. Verschiedene Umstände hätten dazu beigetragen, den jetzt wieder fühlbar gewordenen Wasser mangel zu veranlassen. Wegen Einsetzung eines inwendig ver faulten Stempels habe das Wasser aus dem Bassin am Markte abgelassen werden müssen, und sei dessen Füllung nothwendig ge worden, um bei Wassermangel in dem Reservoir stets Vorrath an Wasser für einen eventuellen Brand zu haben. Das Wasser, welches bisher durch den gegrabenen Stollen schon erschroten sei, werde nach Abklärung in die Wasserleitung eingcsührt. Leider seien hierbei zweimal Versehen vorgekommen, sodaß das neue Wasser nicht in den Stollen gelangt sei. Um dies ein für alle Mal zu verhindern, gehe man damit um, die kleine, neu aufgefundene Quelle zu fassen und durch Rühren - - die Leitung zuführen, so daß auch während der Arbeit der Z fl ß nicht unterbrochen werde. Außerdem würden jetzt für einige Tage die Arbeiten im Stollen ausgesetzt werden, damit das Wasser den ganzen Tag hindurch Hineinlaufen könne. Man hoffe, daß dann bald wieder genügender Wasserzulauf da sein werde. Ein sparsames Umgehen mit Wasser, besonders in der Unterstadt, sei im Interesse der Oberstadt dringend nothwendig, und sei cs Pflicht eines Jeden, daraus hinzuwirken, daß der Verbrauch gegenwärtig möglichst beschränke werde. b. Von der Vereidigung des am 1. September neu an- gestellten Sparkassen-Controleur Ficker wird Kcnntniß gegeben. Es wird genehmigt, daß die von demselben in einem Spar kassenbuch hinterlegten Caution von 1000 Mark — Pfg. mit 40/0 verzinst werde. 2. Die von der Amtshauptmannschaft Glauchau ins Auge genommene, in Uebereinstimmung mit den Städten der Revi- dirtcn Städteordnnng durchzuführendc Einrichtung, betreffend die Tödtuna des Schlachtviehes durch einen Apparat, ist vom Stadtrath schon mehrfach in Erwägung gezogen. Wegen mangelnder Erfahrung in dieser Sache, habe man sich noch nicht entscheiden können. Nach längerer Debatte beschließt man, die Frage noch ein Mal auszusetzen, damit ein Jeder Ge legenheit habe, Erkundigungen einzuziehen. ES kommt hierbei zur Erörterung, daß man in hiesiger Stadt schon vielfach Klagen gehört habe über Thierquälcrei beim Schlachten. Es sei sehr erwünscht, wenn über derartige Vorkommnisse Anzeige erstattet würde. Man werde dann einem solchen Mißstände mit der vollen Strenge des Gesetzes begegnen. 3. Von der Entscheidung dcS Landgerichts in der Sache Hartig / Hohenstein wird Mitteilung gemacht mit dem Hinzu fügen, daß die Stadt an dem desinitiven Ausgang deS Pro zesses kein dircctes Interesse habe, weil letztere Regreß gegen den Unternehmer Hempel nehmen könne. 4. DaS Finanzministerium hat auf Ersuchen des Stadt - raths die Legung von Trottoir in der Poststraße genehmigt; ferner will dasselbe zum Bau der Futtermauer an der Süd seite 300Mk. al» Beihülfe gewähren und schließlich auf Staatskosten in der Bahnhofstraße am Liebmannschen Hause den Graben auf eine Strecke von 8i/z Meter überwölben und das Schnitt gerinne bauen. Der erforderte Revers bett. Unterhaltung und Reinigung dieser Bauten wird zu ertheilen beschlossen und ist man mit dem Herrn Vorsitzenden einverstanden, daß dem Finanzministerium fürdasEntgegenkommenDank abgestattet weA»e.