Volltext Seite (XML)
HohMemer Tageblatt. Erscheint jeden Wochentag abend» 'ür den folgenden Tag und kostet durch die Anstriger mo Quarta! Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei in» Hai:-:-. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. 1« Uhr, sowie für Ausw ärts alle Austräger, desgl. alle Annoncen-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. Gohenftein Ernstthal, Oberlungwitz, Abtei-Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Nußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leutersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Ttrschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. f. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Ltadtrathes zu Hohenstein. Nr. 88. Sonntag, den 14. April 1889. 39. Jahrgang. Die Bezahlung der Brandcassen-Beiträge betr. An die Zahlung des 1. Termins der Brandcassc wird hiermit nochmals unter dem Bemerken erinnert, daß wegen aller nunmehr nicht bis zum 1«. V. Mts. berichtigten Beträge sofort das Zwangsvollstreckungsvcrfahren eingeleitet werden muß. Hohenstein, den 11. April 1889. Der Stadtrath. vr. Ebeling, Bürgermeister. Dienstag, den 16. April 1889, 10 Ühr Vormittags sollen in der Restauration „Teutonia" in Gersdorf ein Waschtisch, eine Lehn- bank und eine Kommode mit Glasaussatz gegen sofortige Baarzahlung an den Meist bietenden öffentlich versteigert werden. Der Verwaltungsvollstreckungsbeamte bei dem Königl. Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal. Fritzsche. Jin amtsgerichtlichen Auetionslocale kommen den 17. d. M., Vormittags 9 Uhr verschiedene Gegenstände, u. A. eine Weckuhr, Teller, Tassen und Bilder, gegen Baar zahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Kurth. Donnerstag, den 25. April d. I., nachmittags 3 Uhr kommen an Päßler s Restauration in Gersdorf eine Handschtthnähmaschine, ein Spiegel, ein Waschtisch und eine Kommode gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Kurth. Holzauktion. Im Hainholze bei Hohenstein sollen Mittwoch, den 24. dieses Monats, von vormittags 9 Uhr an 176 Stück Nadclholzstämme von 11—27 vm Mittenstärke, 12 „ eichene und birkene Klötzer „ 18—36 „ „ 310 „ Nadelholzstangen „ 7—10 „ Unterstärke, 25 Weücnhundert hartes und > 25 ,, weiches j meistbietend und gegen Baarzahlung an Ort und Stelle verkauft werden. Zusammenkunft im Forstyause Hainholz. , Krim WümMk MhmuÜW «ü MM Wn-UMa, am 9. April 1889. Goldberg. Schmidt. Engcsgrschichle. Hohenstein, 13. April. Deutsches Reich. Berlin, 12. April. Dem Reichstag lag heute, bevor er in der Bcrathung des Jnvaliditätsgesctzes sort- suhr, der Antrag der Petitionscommission vor, ein Gesuch des Verlegers der „Frankfurter Zeirung", Sonnemann, wegen Er- theilung der Ermächtigung zur Einleitung einer Privatklage gegen das Reichstagsmitglied von Hammerstein der Geschäfts ordnungscommission zu überweisen, eventuell die Genehmigung zur Strafverfolgung nicht zu ertheilen. Der Sachverhalt ist kurz folgender: In der „Kreuz-Zeitung ", deren verantwortlicher Redacteur Herr von Hammerstein ist, ist in einem Artikel vom 27. Octobcr v. I. Herr Sonnemann in ziemlich unverhüllter Weise des Häuserwuchers bezichtigt worden. Da die „Kreuz- Zeitung" den Namen des Verfassers jenes Artikels zu nennen /sich geweigert hat, so hat Herr Sonnemann die Privatklagc gegen den verantwortlichen Redacteur beim Berliner Amts- , gericht beantragt und, um Verjährung zu verhüten, das obige Gesuch an den Reichstag gerichtet. Da dies der erste Fall ist, daß ein Privatkläger eine derartige Genehmigung nachsucht, -ist die Petitionscommission der Ansicht, daß die Sache vor idie Geschästsordnungscommission zur näheren Erörterung ge höre, da die Entscheidung einen Präcedenzfall von erheblicher Bedeutung sür die Zukunft bilden werde. Sollte der Reichs tag diese Verweisung an die Geschäfts - Ordnungscommission nicht beschließen, so beantragt die Commission Ablehnung des Gesuchs. Nachdem der Berichterstatter von Kehler diesen Stand der Sache entwickelt hatte, beantragte Abg. v. Kulemann, da am 27. April die Verjährung eintrcten könnte, die Verweisung an die Geschäftsordnungscommission zu unterlassen, statt dessen aber schort die Genehmigung zur Einleitung des Strafverfahrens gegen den Abg. von Hammerstein zu erthcileu. Der conser- varive Abg. von Schlieckmann erklärte sich für den Antrag Kulemann, da cs einem großen Theile seiner Freunde ein „cigenthümliches Behagen" bereite, zu sehen, daß von der linken Seite des Hauses das alte Princip desselben, solche Straf anträge abzulchnen, durchbrochen werde. Dagegen sprach sich Abg. Ackermann Namens des kleineren Theiles der Conserva- tiven für den Commissionsantrag aus. Abg. Rintelen (Centr.) erklärte sich für den Antrag Kulemann. Abg. von Bennigsen ersuchte den Abg. Kulemann, da die juristische Frage der Ver jährung noch nicht geklärt sei, seinen Antrag zurückzuziehen, und sprach sür die Verweisung des Gesuchs an die Geschästs- vrdnungscommission. Abg. Kulemann entsprach diesem Wunsche. Der Abg. Rintelen nahm jedoch sofort den Antrag wieder auf. Abg. Meyer (Halle) erklärte sich für die Verwerfung des Ge suchs, wie das bisher in solchen Füllen immer geschehen sei. Man habe keine Veranlassung, sich den Kopf darüber zu zer brechen, ob Herr Sonnemann zu seinem Rechte komme oder nicht. Lasse der Reichstag die strafrechtliche Verfolgung zu, so dürste die „Frankfurter Zeitung" das erste Blatt sein, welches sich über diesen Beschluß lustig machen werde. Die ganze Sache sei nicht wichtig genug, um deshalb einen Abgeordneten der Erfüllung seiner Pflicht auch nur auf kurze Zeit zu ent ziehen. Abg. Singer beantragte wegen der wichtigen Folgen, Wie ein Beschluß des Hauses in dieser Angelegenheit haben Gönne, die Auszählung, verzichtete aber darauf, als Abg. Windt- Horst die Absetzung des Gegenstandes von der Tagesordnung beantragte. Dieser Antrag Windthorsts wurde angenommen gegen die Stimmen der Conservativen. Hierauf begann die Debatte über die ZH 18 u. s. w. des Jnvaliditätsgesctzes, welche bisher zurückgesetzt worden sind. Sic handeln bekanntlich von der Berechnung der Renten und Beiträge. Die Commission hat diesem Paragraphen eine veränderte Fassung gegeben, welche hier schon mitgetheilt worden ist. Die Regierung hat dazu durch den von ihr gelieferten, ebenfalls hier mitgetheilten Nachweis der Richtigkeit der Berechnung ihre Zustimmung ge geben. Abg. Hitze (Centrum) führte aus, daß man bei der jetzt vvrgeschlagenen Festsetzung des Einheitssatzes von 60 Mk. bei Berechnung des von der Versicherungsanstalt aufzubringcn- den Theiles der Invalidenrente sich wieder der Einheitsrente annähere. Er beantragte daher, daß der Reichszuschuß, wie früher in der Regierungsvorlage, je nach der Höhe des orts üblichen Tagelohncs sich verschieden zu gestalten habe. Abg. Schmidt-Elbcrfeld beklagte, daß eine zuverlässige Lohnstatistik überhaupt fehle; daher komme die ganze Unsicherheit der Be rechnung, auf die man bei späterer Gelegenheit des näheren werde eingehen müssen. Wie man wegen der Sonntagsruhe eine umfassende Untersuchung angestellt habe, so müsse man das Gleiche für dieses Gesetz betreffs der Lohnstatistik thun. So lange diese nicht vorhanden sei, solle man das Gesetz ver tagen. Staatssecretär von Bötticher erklärte, er sei nicht in der Lage, eine solche Lohnstarisiik in Aussicht zu stellen. Die Lohnnachweisungen der Berufsgenossenschaften seien nicht ver- wcrthbar, schon weil sie die Landwirthschasten nicht mit um faßten. Eine umfassende Lohnstatistik würde viel Arbeit und Kosten verursachen und doch nichts, nützen, da sie bei der Ver änderlichkeit der Löhne unmöglich für eine Reihe von Jahren Geltung beanspruchen könne; hieraus aber würde es ankommen, und ohne dies würde die Statistik werthlos sein. Herr Schmidt wünsche nur die Verzögerung der Vorlage in Folge der Lohn statistik bis mindestens zum Herbst, während die verbündeten Regierungen aus der Fertigstellung des Gesetzes in dieser Session bis zu den Sommermonaten bestehen zu müssen glaubten. Mit den neuen Beschlüssen der Commission über die Berechnung der Renten erklärte sich der Minister einver standen. Abg. Buhl erörterte die Vorzüge der neuen Berech- nungsvorschläge den früheren gegenüber. Der Arbeiter wünsche klaren Ueberblick darüber, was ihm geleistet werde, und in dieser Hinsicht böten die neuen Anträge viel größere Klarheit. Ein versicherungscechnisch genau richtiges Gesetz lasse sich hier nicht ausstellen, sonst müsse man die Wartezeit erheblich ver längern und überhaupt eine Reihe von Bestimmungen auf heben , auf welche gerade socialpolitisch der größte Werth zu legen sei. Dem Abg. Singer, der die von der Commission aufgestellten Sätze als vollkommen unzureichend bezeichnet hatte, gab Staatssecretär v. Bötticher bereitwillig zu, daß die Altersrente nicht überall ausreiche, um die Lebensbedürfnisse zu decken; sie solle aber auch nur eine Leistung sein im Ver hältniß zu den gezahlten Beiträgen und zu den Lebensjahren des Versicherten/ Wenn das Gesetz auch nicht als abgeschlossen für ewige Zeit gelten könne, so führe es doch unbestritten eine erhebliche Besserung in der Lage der arbeitenden Klassen herbei. Der Abg. von Boul vom Centrum zeigte sich der in dem socialdemokratischen Anträge geforderten Aufbringung des Rcichszuschusscs durch eine Reichseinkommenstcuer nicht abge neigt und erblickte darin, daß die kleinen Kaufleute, Hand werker, Bauern, die in ihrer ganzen Lebenshaltung den Arbeit nehmern am nächsten ständen, die Beiträge zahlen sollen, als einen schweren socialpolitischen Fehler. Nachdem dann noch der Abg. Hegel für die Commissionsbeschlüsse eingetrcten war, wurde die Bcrathung abgebrochen und das Haus vertagte sich bis zum 7. Mai. Die Frage der Berechnung der Rente» und Beiträge ist somit vor den Ferien nicht mehr zum Abschluß gebracht. Berlin, 12. April. Die Osterserien des Reichstages sind diesmal ungewöhnlich lang bemessen. Allem Anschein nach soll den Abgeordneten noch einmal Gelegenheit gegeben werden, sich mit der Wählerschaft selbst über die Regelung der Alters versicherung ins Vernehmen zu setzen. Der Widerspruch, der von einem Theile der conservativen Partei ganz unerwartet noch in einem vorgerückten Stadium der Bcrathung gegen daS Gesetz erhoben wurde, wird noch immer au? das Lebhafteste besprochen. Er beschränkt sich vor der Hand nur auf eine kleine Gruppe von Abgeordneten, doch ist zu erwarten, daß in den kommenden Ferien der Versuch gemarkt werden wird, durch die Wähler der ländlichen Bezirke im Osten der Monarchie einen Druck auf die Vertreter dieser Wahlkreise auszuüben. Bei einem Gesetz von der Bedeutung und der Tragweite des vorliegenden muß jedem sachlich begründeten Widerspruch Be rechtigung zugestanden werden. Der von conservanoer Seite bisher erhobene hat freilich lediglich die Besorgniß wldcrge- spiegelt, daß den zarten Schultern des ostpreußijchen Groß grundbesitzers eine neue Last auferlegt werden würde. Das wird unzweifelhaft der Fall sein, aber ohne Opferwilligkeit der Arbeitgeber, der industriellen wie der landwirthschaftlichen, wird eine Gesetzgebung dieser Art sich nicht verwirklichen lassen. Daß die „Kreuz-Zeitung", die sich sonst als die berufene Ver treterin der Socialresorm aufzuspielen liebt, den Widerspruch der Grasen Mirbach und Genossen besonders berücksichtigungs- werth befindet, darf nicht Wunder nehmen. Sie hat von jeher sich von Rücksichten dieser Art nur frei gezeigt, wenn es galt, aus dem Leder der Industrie Riemen zu schneiden. Berlin, 12. April. Gleichzeitig mit der Ü berreichung des Gesetzentwurfs der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen seitens des stellvertretenden Vorsitzenden der Com mission zur Ausarbeitung des Entwurfs eines bürgerlichen Ge setzbuches hat der gedachte Vorsitzende einen Bericht über Be endigung der Commissionsarbeiten an den Reichskanzler er stattet. In dem Berichte heißt es: „Der Commission liegt noch der von dem Redactor des Familienrechts aufgestellte Entwurf eines Reichsgesetzes betreffend Angelegenheiten der nichtsstreitigen Rechtspflege, nebst Begründung vor. Derselbe ist dazu bestimmt, den früher von dem Redactor des Familien rechts vorgelegten, im Jahre 1881 gedruckten Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren in Vormundjchaftssachen und in sonstigen das Familienrecht betreffenden Angelegenheiten nebst den später dazu gestellten und gedruckten Aendcrungsvvrschlägcn des Redactors zu ersetzen. Ju die Bcrathung dieses neue« Entwurfs würde die Comntisfion jetzt einrntrecen haben. Nach dem Beschluß des Bundcsraths vom l-l. Juni 1888 ist aber die Ausarbeitung von Vorschriften, welche zur einheitlichen Durchführung der Bestimmungen des bürgerlichen GPtzbuchs sür das Verfahren in den Angelegenheiten der nichi streitigen Rechtspflege erforderlich sind, der Commrssion Mr sür den Fall übertragen, daß hierzu bis zum 31. PHrz 1889 Zeit