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^g' und ^kost"? dmck^Iu^Au^^ »ehmen die Expedition bis Vorm. IS UhL Quartal Mt. 1.40; dmch die Pch Mk IW ^ie für Auswärts alle Austtäger^desgl. nei ins Sau- s t V V MS^ alle Annoncen-Expeditionen zu Ongmal- ' Preisen entgegen. . für ^shenftein Ernstthal, Oberlungwitz, Abtei Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rutzdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Yprung, Leukersdorf, Seisersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleika, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. f. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des ^tadtrathes zu Hohenstein. 39. Jahrgang. Sonntag, den 3. Mürz 1889. Polizeilicher Geschäftsbetrieb - "" Monat F-bruar 1889. r , Anzeigen erstattet worden. Dieselben betreffen: Diebstabl 6 aroben lstifug 12, Hundesperre 15, Concubinat 5, Betteln 7, Vertrieb auswärtiger Lotterieloose 1 abhanden gekommene LegiNmationspapiere 1, Fundgegenstand 1, zweckloses Auflieger, 1' Uebertretung straßenpolizeilicher Vor,chriften 9, verbotswidrigen Kleinhandel mit Branntwein wK-«LW«. K.--. Md.n -»- .... Weiter wurden 5 Arbeits-, 1 Dienstbuch, 4 Arbeitskarten, 4 Erlaubnißscheine zu qe- 1VaSa?t?^Lls^.Z^beanmeldescheine 6 Verhall 4 Gewerbelegitimationskart?n, 1 Paßkarte, 2 Reisepässe, 5 Zeugnisse ausgestellt und 22 Beglaubigungen bewirkt. sich wie Agt- Einwohner- und Fremden-Meldewesen in hiesiger Stadt gestaltete r nd ungezogen wurden gemeldet: Familien und einzelnstehende selbstständige Per sonen 11, Gewerbsgehilsen, Lehrlinge, Bcsuchsstemde 25, Dienstboten 5; in Summa 42 Peffonen. Meldungen über Familien u. s. w., welche bereits hier sctzhaft, die Wohnung gewechselt haben, belief sich auf 21, die der Gewcrbsgehülfen ms. w. auf 13; m Summa 34 Personen. Als vonHohenstein fortgezogen wurden gemeldet: Familien u. s. w. 5, Gewerbs- gehulfen 30, Dienstboten 4; in Summa 39 Personen. „ , Reifennterstützungen wurden an 38 Personen, welche theils mittelst Zwangs passes befördert, theils von hier ausgewiesen sind, ausgezahlt. Hohenstein, den 1. März 1889. Der Stadtrat h. ' vr. Ebeling, Bürgermeister. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen Heinrich Gottlieb Fischer eingetragenen Grundstücke, a) ein Haus, Fol. 400 des Grundbuchs für Gersdorf, bestehend aus der Parzelle 659o des Flurbuchs, nach demselben 2,^ Ar groß, mit 60,71 Steuereinheiten belegt und auf 9370 M. geschätzt, d) eine Wiese, als Bauplatz geeignet, Folium 522 des Grundbuchs für Gersdorf, bestehend aus der Parzelle 662d des Flurbuchs, nach demselben 2^ Ar groß, mit 1,5, Steuereinheiten belegt und auf 504 M. geschätzt, sollen im hiesigen Amtsgericht zwangsweise versteigert werden und ist der 6. April 1889, vormittags 10 Nbr als Anmeldetermin, ferner der 23. April 1889, vormittags 10 Uhr als Bersteigerungstermi«, sowie der 3V. April 1889, vormittags 10 Uhr als Dermin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Die Rcalberechtigten werden aufgcfordert, die auf den Grundstücken lastenden Rück stände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenfordcrungen, spätestens im Anmeldetermiue anzumelden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangver hältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts gerichts eingesehen werden. Hohenstein-Ernstthal, am 23. Februar 1889. , Königliches Amtsgericht. Lippold. Bekanntmachung. Nachdem der Gemeinde- und Polizeidicner Herr Moritz Anton Streubel als Aufsichtsperson bei öffentlichen Tanzvergnügen in Pflicht genommen, wird gleichzeitig bekannt gegeben, daß der Hausbesitzer und Maurer Herr Friedrich Hermann Hecker hier während der Dicnststunden denselben für den Nachtdienst vertritt und daraufhin verpflichtet worden ist. Abtei-Oberlungwitz, den 1. März 1889. Der Gemeindevorstand. Lange. Tagesgeschichte. Hohenstein, 2. März. Deutsches Reich. Berlin, 1. März. Im Reichsamt des Innern ist gestern die jüngst erwähnte Arbeit behufs Fest stellung der Grundlagen für die Stellung der Regierung gegenüber dem Arbeiter-Altersversorgungsgesetz beendet worden. Die Regierung wird bei dem Beginn der zweiten Lesung in der Commission eine Erklärung über die Grenzen ihres Ent gegenkommens abgeben können. Heute ist eine Frcicommission von Reichstagsmitgliedern (welche zumeist der Commission an gehören) zusammengetreten, um durch ihre Vorschläge den weiteren Gang der Berathungen so viel wie möglich zu för dern. Donnerstag, den 7. d. Mts., wird die zweite Lesung des Gesetzes in der Commission ihren Anfang nehmen. Die Commission des Reichstages für das Genossenschafts gesetz genehmigte die Vorlage in zweiter Lesung bis H. 17 un verändert nach den Beschlüssen erster Lesung unter Ablehnung aller Anträge. Zu 17 wurde auf Antrag Hegel (conserv.) folgende Resolution beschlossen: Der Reichstag möge mit Rücksicht darauf, daß nach den Erklärungen der Kommissare des Bundcsraths von den verbündeten Regierungen bereits gesetzgeberische Maßregeln zur wirksamen Bekämpfung der Trunksucht und eine Revision der gewerbepollzeillchen Vor schriften über den Vertrieb von Spirituosen erwogen worden, die verbündeten Regierungen ersuchen, bei dieser Gelegenheit auch Maßregeln gegen die Mißbräuche, welche der Vertrieb von Spirituosen durch die Consumvereine mit sich gebracht, vorzuschlagen und die Vorlegung des Gesetzentwurfes möglichst zu beschleunigen. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: „Durch verschiedene Zeitungen ist in den letzten Tagen eine Notiz gegangen, der zufolge sich der Reichskanzler über den Einfluß des Ministers von Bodelschwingh auf den Rückzug der Truppen aus Berlin am 19. März 1848 geäußert hat. Demgegenüber erklärt der Oberforstmeistcr von Bodelschwingh, ein Sohn des genannten Ministers, in einer an die betreffenden Zeitungen gerichteten Zuschrift, die Angaben, welche Fürst Bismarck über die Thätig- kcit des Ministers Bodelschwingh bezüglich des Erlasses einer Proclamation und des Befehls zur Zurückziehung der Truppen gemacht haben solle, seien vollständig unwahr. Dem Minister Bodelschwingh habe nichts ferner liegen können, als den Befehl zum Ausmarsch der Truppen zu veranlassen. — Diese angeb liche Berichtigung ist ihrerseits vollständig unwahr. Sic bestreitet eine in zweifelloser Weise beglaubigte historische Thatsache. Dieselbe ist unter Anderem festgestcllt durch das ausführliche Zeugniß des Generals von Prittwitz, welcher bald nach dem in Rede stehenden Vorgang bekundet hat, Herr von Bodel schwingh habe von ihm unter Vorzeigung der bekannten Pro clamation des Königs „An meine lieben Berliner" amtlich gefordert, den Schloßplatz zu räumen. Als der General das für militärisch unthunlich erklärte, habe Herr von Bodelschwingh unter Verlesung des betreffenden Passus der Proclamation die Frage gestellt: „Ist der Schloßplatz ein öffentlichen Platz oder nicht? Da er es ist, fordere ich im Namen des Königs die Räumung, für die der König sein Wort öffentlich gegeben hat. Noch bin ich des Königs Minister und habe wohl auswendig gelernt, was ich als solcber zu thun habe." So war der vom General von Prittwitz bekundete Wortlaut, wie noch heute durch Zeugen eidlich fcstgestellt werden kann. Daraufhin hat der General den Degen eingesteckt und den Platz verlassen. Daß der Minister von Bodelschwing der Veriasser dec Pro clamation vom 18./19. März sei, hat Niemand behauptet. Die ganze Fassung derselben spricht da'ür, daß sie nicht aus einer bureaukratischen Feder stammt; aber Herr von Bodelschwingh hat sie um 3 Uhr Nachts in die Druckerei gebracht nnd gegen 5 Uhr Morgens den Bürgermeister Krausnick ersucht, für ihre Verbreitung Sorge zu tragen. An letzterer hat der Minister sich, wie man sagt, persönlich betheiligt, indem er eigenhändig mit Thränen im Auge Exemplare an eine Pumpe geklebt hat. Bei der Forderung an General v. Prittwitz, die in der Pro clamation enthaltene königliche Zusage auszusührcn, hat nicht der ganze Inhalt der Proclamation Beachtung gesunden. In der Proclamation heißt es nachdrücklich: „Kehrt zum Frieden zu rück, räumt die Barricaden, die noch stehen, hinweg, und ent sendet an Mich Männer voll des echten alten Berliner Geistes, mit Worten, wie sie sich eurem Könige gegenüber geziemen, und Ich gebe Euch Mein königliches Wort, daß alle Straßen und Plätze sogleich von den Truppen geräumt werden sollen nnd die militärische Besatzung nur auf die nothwcndigen Ge bäude des Schlosses, des Zeughauses und weniger anderer, und auch da nur auf kurze Zeit beschränkt werden wird." Die Räumung der Plätze war also der Wcgräumung der Barricaden subordinirt. Als Herr von Bodelschwingh den Ge neral voir Prittwitz zur Räumung aufforderte, waren diese Bedingungen noch unerfüllt. Der Sohn des Ministers von Bodelschwingh kennt die Vorgänge von 1848 nicht aus eigener Wissenschaft, und wir bezweifeln daher nicht, daß seine angebliche Berichtigung in gutem Glauben verfaßt ist. Es ist uns auch verständlich, daß er im Gefühl kindlicher Pietät seinen Vater vertritt. Allein die unhöfliche Form, in welcher die Berichtigung abgesaßt ist, entbindet uns von der Rücksicht nahme hierauf, und wir nehmen daher keinen Anstand, den wahren Sachverhalt hier nochmals zu constatiren. Berlin, 1. März. Die „N. A. Z." hat die Meldung vo» der Abreise des Herrn Dr. Peters in einer bemerkertSwerthen Form gebracht. Sie theilte gestern Abend mit, daß derselbe Berlin verlassen habe, „angeblich," um die Emin-Pascha-Ex- pedition ins Werk zu setzen. Dieses „angeblich" hat in der That einen seltsamen Beigeschmack und bekundet, daß Verstim mungen, die an gewisser Stelle gegen das Auftreten deS Herrn Peters vorhanden und von denen auch bei früherer Ge legenheit bereits Kenntniß genommen werden mußte, noch immer nicht behoben sind. Man fragt, ob die jetzt sich be merkbar machende Mißstimmung der Sache gelte, in deren Dienst sich Herr Peters gestellt. Es ist das schwerlich anzu nehmen. Im Gegentheil, uns sind Thatsachen bekannt ge worden, aus denen zu entnehmen, daß man es auch an maß gebender Stelle gern sehen würde, wenn es gelingen sollte, Emin Pascha die Mittel zuzusühren, damit er sich in feiner schwierigen Stellung weiter behaupten könne. Je länger und nachhaltiger sich das durchführen ^läßt, um so eher ist eine Erleichterung der durch die Araberunruhcn im centralen Attika entstandenen schwierigen Situation zu hoffen. Was man dagegen nicht gern sieht und wogegen man sich mit Recht wendet, ist der Versuch, das Emin-Pascha-Unternehmen gewissermaßen auf das Herrn Wißmann üvenranue „auizu- pttopfen." Vor Kurzem ging hier das Gerücht um, daß Herr PeterS sich die Ausführung seiner Expedition so denke, baß die Schutztruppe des Herrn W.ßmann gewissermaßen das Re servecorps für die Operatwnsarmce bilden solle, mit der er selbst den Vorstoß ins Innere unternehmen und, falls der Durchbruch und die Besiegung der jetzt das Küstengebiet im Schach haltenden Araberschaaren gelingen sollte, bis zu Emin Pascha Vordringen wollte. Ein solcher Plan in diesem Augen blicke und angesichts der gegenwärtig obwaltenden Verhältnisfe klang so abenteuerlich und so bedenklich zugleich, daß wir früher Abstand nahmen, desselben überhaupt Erwähnung zu thun. Es scheint indessen, als ob sich Herr Dr. Peters in der That mit Gedanken dieser Art getragen habe; denn nur so ist eine Verstimmung zu begreifen, die sich in der gestrigen Mel dung der „N. A. Ztg." wiederspiegelt. Es darf keinem Zweifel unterliegen, daß die Reichsregierung berechtigt und verpflichtet ist, allen Unternehmungen entgegenzutretcn, welche geeignet sind, die ohnehin schon schwierige Lage an der deutschostafri- kanischen Küste noch mehr zu verwickeln. Aus diesem Grunde ist Hauptmann Wißmann mit so weitgehenden Vollmachten versehen worden. Wenn er Anordnungen der dcutschostafrikanischen Gesell schaft, also der Trägerin der Hoheitsrechte an der Küste Ostattikas, aufheben und Beamte derselben beseitigen kann, so ist es selbst verständlich, daß er gegen private Persönlichkeiten einzuschreiteu