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ifs WMemer Tageblatt l6ll Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Ttadtraths zu Hohenstein. Nr. 273 Sonnabend, den 26. November 1887. 37. Jahrgang. ,er. gen cm Filz.- Götzc. o t ^e II n 7. It !tt ort agt nd u >g te Ouali- liguug : selbst r und illigste rs zu :d von öäsche landel cdc). n der ihnen bevormundeten Personen beziehentlich sür die van ihnen vertretenen Stif tungen, Anstalten u. s. w., soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, Declarationen bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande auch dann einzurcichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nickt zugehcn sollten. Oberlungwitz, am 24. November 1887. Inserat« nehmen die ExpebiNon bis Bormittag I! Uhr, sowie die Austräger, desgleichen all« Annoncen-rrpeditionen zu Originalpreis«» entgegen. :k. ter l. 2tto, . LV. Geschäfts-Anzeiger für Hchnstck-krMal, AtllmDitz, Miei-AkrliniDitz, Gtlsilurf, HuiMch ÄW« 8Wt0m, ffüka, RmÄnf, wch «Mni, Uchm«, «mM, WtM. AMsni. Wimm», Mlickch, Ham, MMf, SafnÄ»rs, Pich«, i-rmdch, Wnf, Miinl 18., ÄMitirÄns n. Bekanntmachung, die Etnkommensdeclaratiou betr. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommensteuer werden zur Zeit Aufforderungen zur Deklara tion des steuerpflichtigen Einkommens ausgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht cs frei, eine Declaration über ihr Einkommen bis zum 5. Decembcr a. c. bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande einzureichen. Zu diesem Zwecke werden bei Letzterem Declarationssormulare unentgelt lich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vormünder, ingleichen alle Vertreter von Stiftungen, Anstalten, Personenvercinen, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte des Vermögenserwcrbs anSgcstaiteten Vermözensmasscn aufgesordert, sür die von ihnen bevormundeten Personen beziehentlich sür die von ihnen vertretenen Stif tungen, Anstalten u. s. w., soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, Declarationen bei dem unterzeichneten Gcmeindevorstande auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugchen sollten. Gersdorf, am 24. November 1887. Jordan, Gemeindevorstand. Bekanntmachung Alle feuerwehrpflichtigcn Mannschaften hierorts im Alter von 25—40 Jahren werden hiermit aufgefordert, Sonntag, den 27. November, Nachmittags 3Hy Uhr, sich persönlich behufs Vorübung, Einlhcilung und Empfangnahme der Statuten und zwar, was die Mannschaften von Hermsdorf (westlichen Theiles) anlangi, im Gasthof zur Linde hier, diejenigen von Obcrhcrmsdorf aber im Gasthof zum Hirsch rechtzeitig cinznfinden. Diejenigen feuerwehrpflichtigen Gcmcindealieder aber, welche sich aus be sonderen Gründen nicht für tauglich zum Dienste erachten, haben sich schriftlick oder auch mündlich bei der Ortsbehörde dahin zu erklären, ob sie persönliche Vertretung ihrer Person stellen, oder durch eine vom Gemeinderath abzuschätzende alljährliche Abfindungssumme sich vom Dienste entbinden lassen wollen. Alle übrige ungenügende Entschuldigung bei dem Commandant wird dem Fehlen gleich geachtet und von Letzterem der Ortsbehörde zur Bestrafung nach 8 20 des Statutes nngezeigt. Hermsdorf, den 22. November 1887. " Der Pflichtfeuerwehr-Coimnandant daselbst. 0. V, en. Ns. No- crdcn ge- Sast- n zu cr. Der'Meichergehnfe j Achskfet», hie-v.ts ir,-yr »<- alt, bekleidet mit dunkclem StofsrEf nd dergleichen Beinklcidc»ii,^ 'em Hut, schwarzen Backen- und Schnurrbart tragend, hat sich vor Wochen heimlich von hier aus entfernt, ohne bis clata zurückgekchrt zu sein. Im Betretungsfalle desselben bittet man, diesbezügliche Nachricht anher gelangen zu lassen. Hermsdorf, den 22. November 1887. Die Ortsbehörde daselbst. «*rsÄ«in< jti>«n Wochcnmg abends sür den solqenden Taq und tostet durch die Poti Mk. :.b0 frei inS HauS. München und Hospitalpflcgcr Fuchslocher aus Nür tingen. Berlin, 24. November. Es liegt in der Absicht, eine kaiserliche Verordnung zu erlassen, wonach die Einfuhr von Schweinen, von Schweinefleisch ein schließlich der Speckseiten, sowie von Würsten aller Art dänischen, schwedischen oder norwegische« Urprungs über die Grenzen des Reiches bis auf Weiteres ver boten ist. Der Buudcsrath ersucht den Reichskanzler, Ausnahmen von dem Verbot unter Anordnung der eiforderlichcn Controlmaßregeln zu gestatten. Es wird dazu bemerkt: „In der schwedischen Provinz Schonenm jüngster Zeitunter dcnSchweineneineäußcrst ansteckende und in den meisten Fällen tödtlich ver laufende Krankheit, die sogenannte Schweineseuche, ausgcbrochen. Die Krankheit hat sich trotz der von der königlich schwedischen Regierung ergriffenen ener gischen Maßregeln schnell vcrvreitet auch die dänische Äagtsneictuauc Hohenstein, 25. November. Deutsches Reich. Die Berathungen der schon erwähnten im Reichsamt des Innern seit vorgestern tagenden Eommission über die Abänderung des Kranken- Versicherungsgesctzes dürsten, wie verlautet, etwa acht Tage währen. Es findet täglich eine vier- bis fünf stündige Sitzung statt. Außer den bereits genannten Herren gehören der Commission als Mitglieder au: Der Geheime Rcgicrungsrath Sicfferth vom preußi schen Handelsministerium, Landrath 0r. v. Koseritz (Wittenberg), Geheimer Finanzrath Balck (Schwerin), Regierungsrath Königs aus Köln, Ober-Regierungs- rath Schicker aus Stuttgart, Verlagsbuchhändier Brock haus (Leipzig), Oberbürgermeister Or. v. Haack (Stutt gart), Landrälh Maubach aus Johannisburg, Stadt- rath Matii aus Frankfurt a. M., Gewcrbekammer- Secrctär Nagel (Hamburg), RathS-Assessor Heindl aus zcs bcit :cht. xd. ics, ncs icht Insel Amager, sowie die Stadt Kopenhagen ist — vermuthlich durch Uebertragung von Malmö her — von der Krankheit stark ergriffen. Bei dieser Sack- lagc ist die Gefahr einer Einschleppung der Seuche in das Inland nahe gerückt. Dagegen werden nach den Zollausschlüssen beziehungsweise über dieselben seh: bedeutende Quantitäten eingesührt. Ein^Bericht über den dänischen Handel für das Jahr 1885 be ziffert den dänischen Schweine-Import nach Deutsch land auf insgcsammt 192,273 Stück im Werthc von 11,484,MO Kronen. Diese Zahlen dürften inzwischen eine weitere Steigerung erfahren haben. Um der Gefahr der Einschleppung der Seuche auf den in ländischen Vichstand vorzubeugen, hat die königlich preußische Regierung Anweisung gegeben, bis auf Weiteres zur Ausschiffung gelangenden Schweine schwedischen und dänischen Ursprungs durch einen be amteten Thierarzt untersuchen zu lassen und den Weitertransport der Thierc nur dann zu gestatten, Bekanntmachung. Diejenigen hiesigen Einwohner, welche im Lause dieses Jahres mit Militär- Einquartierung belegt worden sind, können die ihnen dafür zu gewährende Ent schädigung bis zum 1«. December a. c. in hiesiger Gemeinde-Expedition gegen Rückgabe der Quarticrbillcts erheben. Oberlungwitz, am 23. November 1887. Der G e m e i n d e v o r st a n d. Ovvermann. Bekanntmachung. Diejenigen Personen, welchen wegen rückständigen Schulgeldes eine Zahlunqs- auflage zugestellt worden ist, haben sich bei Bezahlung dieser Rückstände an Herrn Schulkassenverwalter Hermann Haupt hier zu wenden. Oberlungwitz, am 23. November 1887. Der Schulvorstand. A. (5:. Laube, I*., Vorsitzender. Bekanntmachung. Mit Genehmigung des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal ist der Unterzeichnete (als Nachlaßvcrtretcr ernannte) Ortsrichter ermächtigt, das zu dem Nachlasse des verstorbenen Hr. Wilh. Hüttenrauch hier zugehörige, Nr. 31b des Brand-Catnstcrs sür Hermsdorf, mit 29,68 Steuereinheiten belegte Haus grundstück, sowie die gesummten weiteren Nachlaßgegenstände, worunter sieben 18nädl. Sirumpfstühlc, Möblcment, Gcräthe und dcrgl., bis zum 30. November d. I. freihändig gegen Banrzahlung zu veräußern. Kaufliebhaber wollen sich daher ehebaldigst a» den Unterzeichneten wenden und ihre etwaigen Gebote daselbst eröffnen. Hermsdorf, am 20. November 1887. A. Götze, Nachlaßvertrcter und Ortsrichter. Gleichzeitig werden alle Vormünder, inaleicken alle Vertreter vos Stiitnnae», k . . r.. .. 77 Anstalten, Personenvercinen, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte - - ' " MaOiZ des Vermögcnscrwerbs ausgcstattetcu VermögcnSmasscn aufgefordert, sür die von Der Auichergrhrke z,- Achvitzfeld, hi'^.i»- rr. Der G e m e i n d e v o r st a n d. Oppermann. Bekanntmachung, die Einkommensdeclaration betr. Aus Anlaß der im Lause des nächsten Jahres stattfindendcn allgemeinen Einschätzung zur Einkommensteuer werden zur Zeit Aufforderungen zur Declara tion des steuerpflichtigen Einkommens auSgeseudct. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugcsendet werden wird, steht cs frei, eine Declaration über ihr Einkommen bis zum 5. Decembcr d. I. bei dem unterzeichneten Gemeindcvorstande einzurcichen. Zu diesem Zwecke werden bei Letzterem Declarationssormulare uuent- geltlich verabfolgt.