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Für die Gemeinde Gersdorf, welche in zwei Wahlbezirke cingctheilt ist, ist a) für den 1. Bezirk (von Nr. 1 bis mit 13OL) der Gemeindeältestc, Herr tarnst Fanghänel, und zu dessen Stellvertreter der Friedensrichter, Herr Fr. Kempt, nnd als Wahllocal der Gast hof zum grünen Thal hier, d) für den 2. Bezirk (von Nr. 131 bis mit 232) der Unterzeich nete, zu dessen Stellvertreter der Hausbesitzer Herr Christlieb Röhner, nnd als Wahllocal der Gasthof znm blauen Stern hier bestimmt worden. Dieses wird den hiesigen Wahlberechtigten mit dem Hinzufügen bekannt gemacht, daß die Wahlhandlung am obengcdachten Tage um 10 Uhr Vormit tags beginnt und um 6 Uhr Stachmittags geschlossen wird, sowie, daß zur Thcil- ncihme an der Wahl nur Diejenigen zugelasscn werden, welche in der Wähler liste Aufnahme gefunden haben. Gersdorf, den 7. Februar 1887. Der Gemeindevorstaud. Jordan. Zum Wahlkampfe. cwaltnng Furcht vor einem solchen Eindrncke nachgiebig erweisen, faßlichen und widerrechtlichen Frcihcitsberanbunq — 112,000 Wie dem aber nach sei — jedenfalls bleibt die Oppo- Vergehen gegen 8 239 des Strafgesetzbuches — schuldig sition mit dem Scheine behaftet, eine uns drohende gemacht. Die II. Strafkammer des König!. Landge- Kriegsgcfahr benutzen zu wollen, nm von der Regie- rübts Zwickau erkannte auf eine Gcfängnißstrafe von rnng eine parlamentarische Machtcrweiterung zu er-I3 Tagen. zwingen. Im Veit'schen Gasthofe zu Langenberg findet Immer näher rücken wir dem wichtigen Tage der Entscheidung, und ganz selbstverständlich ist es da her auch, daß hüben wie drüben die Truppen immer emsiger gesammelt werden und die AnstrenWHen sich Stellungnahme gefügig zu machen. Wenn dabei nun die Opposition neuerdings darauf ausgeht, die Reichs treue des Centrums sowohl als auch der Deutsch- kreisinuigen in wahrhaft elektrischer Beleuchtung er strahlen zu lassen, so bleibt nach Lage der Dinge doch zu erwidern, daß solches Bestreben nur einen Augen blicks-Effect zu erzielen vermag und jede sorgfältigere Erwägung der in Betracht kommenden Verhältnisse der Auffassung der Dinge gewiß eine andere Richtung geben dürfte. Als die Discussion der von der Reichsregicrnng eingebrachten Militär-Vorlage ihren Anfang nahm, versuchte bekanntlich die Windthorst'sche, wie auch die Richter'sche Gefolgschaft sehr entschieden, die Nothwen digkeit der betreffenden Mehrfordernng überhaupt zu bestreiten; der Eindruck der ernsten europäischen Lage, welche das Vorgehen der Regierung erkennen ließ, war dann aber doch so mächtig gewesen, daß sich die Opponenten schließlich dazu verstehen mußten, die Ver stärkung in ihrem vollen Umfange zu bewilligen. Mit nm so größerem Nachdruck aber versteiften sie sich nmimehr ans die Frist von drei Jahren nnd da die Regierung unerschütterlich an der siebenjährigen Dauer scsthielt, so warfen sie sich in den Ton sitt licher Entrüstung, als ob cs sich um eine ganz un- etwartctc, unerhörte Zumnthnng handelte, nnd riefen ins Land hinaus: „Seht da, wir bewilligen jeden Mann und jeden Groschen, wir begeben uns sogar unseres verfassungsmäßigen Rechtes, die Friedensprä- scnz alljährlich sestzustcllen, auf volle drei Jahre, die Regierung aber weist Alles zurück und verharrt eigen sinnig bei ihren sieben Jahren. Auf sie allein also die Verantwortung." I» dieser Darstellung liegt, wie jetzt wieder eine treffliche Betrachtung von Friedrich Böttcher in der „Gegenwart" aussührt, zum Mindesten eine höchst unberechtigte Vcrdunkclimg der Streitfrage. Zunächst hat es mit der Bewilligung von „jedem Mann und jedem Groschen" doch seinen Haken. Eine Vermehrung der Friedenspräsenz um 41,000 Mann bedeutet eine Vermehrung der Kriegsstärke des deutschen Heeres um jührlich 1t>,000 Mann. Bei Festsetzung der Fricdens- präsenzzifser auf sieben Jahre ist die Militärverwaltung also sicher, nach Ablauf dieser Frist eine nm Ist Mann verstärkte Kricgsarmee zu haben, während sie bei einer Bewilligung auf drei Jahre mit Gewißheit nur auf eine Verstärkung von 48,000 Mann rechnen kann. Das vom Centrum und den Freisinnigen ge ¬ machte Anerbieten gicbt also der Regierung keineswegs l Sächsiichee. voll und ganz, was dieselbe an Mannschaften verlangt Hohenstein, 10. Februar, hat. Aber auch davon abgesehen — die Höhe der Bei der bevorstehenden Rcichstagswahl wird Fricdcnspräsenzziffcr ist eine rein militärisch-technische ^heilstem wie früher in zwei, sondern in drei Sache. Wird der Nachweis erbracht, daß eine be- Wahlbezirke einaetheilt werden. Dem dritten Wahl- meiäsisti EM das Gasthaus zur Liiive als Wahllocal. Volksvertretung, ihr zn'zustimmen. Eines besonderen Hotcl^Scknv"^ „Entgegenkommens", einer „Nachgiebigkeit" gegenüber M» als Wahllocal bcibehaltcn t r c. , zwei zugereiste Handwerksgesellen gcringiügiger Sache stfwahrhast erstaunlich, mit welcher Gedanken- halber in Streit, der insofern ein schlimmes Ende losigkcit der Gegensatz zwischen „Septennat" und fand, als einer der Streitenden seinen Gegner mit „Triennat" letzt oftmals wie eine ganz nntcrqeordn^ Bierglas mit solcher Gewalt auf dem Kopf Opportnmtatsfrage behandelt worden ist. Als ob es schlag, daß dasselbe in Stücke ging nnd der Geschlagene nie einen preußischen Militar-Conflict gegeben hatte, eine bedeutende Kopfwunde davon trug. Der Schläger als ob tue schwere Krisis des Frühjahres 1874 ganz wurde dem köuiql. Amtsgericht zuqefiihrt. vergessen wäre, hat man wochenlang geradezu Harm- Am 15. November v. I. hat sich der Amts- los gespielt mit einer Sache, die nothwendig ein ver- ^xAchtsdicuer Fritzsche aus Hohenstein in seiner Eigen- hangmßvolles Zerwurfniß m sich bergen mußte. Die schäft als Vcrwnltungsvvllstrcckuugsbcamtcr behufs leitenden Geister der Opposition haben diese Anlchau- f Ausführung des ihm von der Kgl. Amtshauptmann- ung genährt, nm desto wirksamer die Miene der ge-I schäft Glauchau gegen den Fortbildungsschüler Rein- krankten Unschuld annehmen zu können, ^n Wahrheit hard Richard Schubert wegen eines Schuldbetrages sind sie aber über den i,nvcrme,iitl,chen Ausgang wohl vou 2 Mark 70 Pf. sammt Ai,Hang crtheilten Vdll- von vornhercm nicht im Zweifel gewesen. Oder sollten streckungsanstrags nach Oberlungwitz in die Wohnung Wmdchorstttnd Richter sich wirklich ein-1 her Eltern mir genannten Schuldners begeben. Dort gebildet haben, daß Furst Bismarck vor ihnen eine gat der Vvllstreelungsbeamte die Bertha Rvfalie vcrehel. bereits durch eine I Schuhs, die Mutter jenes Fortbildungsschülers, allein zwölfjährige Vergangenheit befestigten Standpunkt auf-1 sie von dem Zwecke seines Kommens iu Zeben werde. Daz hieße sie an ihrer Urtheilsfähig- i Kenntnis! gesetzt und aus ihre Weigerung hin, den reit beleidigen. Nein, sie haben gewußt, daß der Weg i Schuldbetrag für ihren Sohn zu zahlen, die Pfändung )en sie emgcschlagen, zum Conflict führen mußte, und, vorgenommen. Zn diesem Behnfe hat derselbe eine elbst wenn man annchmen will, daß sie den letzteren an der Wand der Wohnstube hängende Spindeluhr fsiwf. gewünscht haben, daß sie nur durch die uner- mit Kette an sich genommen. Kaum war dies gc- bittliche Conscguenz ihrer ganzen Stellung in ihn hm- s^hen, so ist die Schubert mit den Worten: „Da eingctrieben sind — ihnen allem, und denen, die ihnen Hale ich meinen Mann" eiligst zur Wohnstube hin- gefolgt, gehört die Verantwortung. I ausgelaufen, hat sofort die Stubenthür hinter sich ab- An und für sich kau» aus dem Ansprüche der geschlossen nnd so den Beamten eingefperrt. Letzterer dreijährigen oder auch der einjährigen Feststellung der I hat sich mindestens t> Minuten in der Schnberrschcn Fricdcnspräscnz gewiß Niemandem ein Verbrechen ge-! Wohnstube eingeschlossen befunden; dann ist die verchel. macht werden. Aber der praktische Politiker ist nicht Schubert mit ihrem Ehemann zuruckgekommen; die frei in der Erhebung theoretischer Pvstulate; er Hot für Stubcnthür ist geöffnet worden und erst jctzt hat sich die Folgen einzustchen. Im vorliegenden Falle liegt eine Fritzsche nach Bescheidung des Ehemannes der Schubert, der Folgen, und zwar eine recht bedauerliche, bereits zu daß er seinen Widerspruch gegen die Pfändung bei Tage: die Ermunterung unserer auswärtigen Feinde, der Königlichen Amtshauptmnnnfchast zu Glauchau Ohne Zweifel hat die Opposition diese Wirkung nicht anzubringen habe, ungehindert entfernen können. Da beabsichtigt; höchstens haben die Naiveren in ihrem die Schubert ein Recht zur Eiuschli-ßunq des frag- Kreise vielleicht gehofft, die Regierung werde sich aus lichen Beamten nicht hatte, so hat sie sich der vor-