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Umständen wird den Behörden, deren Vertreter der obigen Gcwcrbcvcreins-Vcrsammlung beiwohnten, kaum etwas Anderes übrig bleiben, als der Wasserleitungs- fragc, die gleichfalls im Gcwcrbcvereiii durch einen Vortrag erörtert wird, naher zn trete». Bei einem gestern in Waldenburg geschlachteten Schweine wurde» durch Herr» Trichmcnschauer Hüb ner daselbst abermals Trichinen aufgefundc», und zwar diesmal in massenhafter Weise. Das Schwein sich Käufer solcher Waaren hätten täusche» lasse», glücklich vereitelt wordc». Mit einem bedenkliche» Geschäftsbrauch hatte sich der I. Strafsenat des Reichsgerichts zu Leipzig vor ewigen Tagen zu befasse». Der Kohlenhändler Jakob Rcichcncdcr i» Ehrenberg pflegte seinen Kohlen bedarf von einen: Großhändler mittelst Lastwagens zu beziehen. Der Wagen wurde jedesmal leer und be laden gewogen, so daß dann das Gewicht der ge ladenen Kohle» durch Subtraction festgestellt wurde. Nachdem dies einige Male geschehen war, kam man dahin überein, den Wagen nicht mehr zu wiegen, da über dessen Eigengewicht kein Zweifel mehr bestand. Hierauf hatte der chreuwcrthe Herr Reichcnedcr nur gewartet, denn er entfernte nun eine» gleich anfangs verdeckt unter dem Wagen angebrachten schweren, eisernen Gegenstand, so daß der Wagen nunmehr 2 Ccntncr weniger wog. So kam es, daß er in 50 Fällen jedesmal 2 Ccntncr Kohlen mehr bekam, als ihm gebührte. Endlich aber wurde der Bettug ge merkt, und die Strafkammer veructhcilte ihn zn 4 Monatei: Gefängniß. Den Fuhrknecht traf wegen Beihilfe znm Betrüge eine geringere Strafe. Reichciiedcr hatte Revision eingelegt lind ungenügende Feststellung der Thatbcstmidsinerkmale gerügt, aber seine Be schwerde wurde von: Reichsgerichte als unbegründet verworfen. Nach der „Deutschen Spediteur-Zeitung" sandte im vorigen Jahre der Lottcrie-Collcctcur Richard Maucrsbcrg von Hamburg ans eine Kiste als Fracht gut nach Leipzig, in welcher sich außer einigen Feigen 15 Kilo Briefe, etwa 1250 Stück, befanden. Diese waren für die Stadt Leipzig und Umgebung bestimmt, vollkommen adrcssirt und mit Fünfpfennigmarken be klebt. Der Empfänger der Kiste, ei» Verwandter des Mauersbera, gab die Briefe bei der Stadtpost in Leipzig auf, und diese besorgte sie auch an die Adressaten. Nun hätten die Briefe von Hamburg , Scichsilchrs. Hohenstein, 16. Deccmbcr. Auf Niederwürschnitzer Flnr in der Richtung nach Stollberg zu sind von einen: Arbeiter unter Strauchwerk in der Erde vergraben 150 Stück Dyna mit-Patronen ausgcfnndcn worden, welche ohne Zweifel voi: den: vor mehreren Jahrei: in Lugan vorgckommcncn Dynamit-Diebstahl herrührm dürften. Auf Anordnung der Dresdner königl. Polizei- direction dürfen die Briefkästen der Privatpost „Hansa" nicht ui den Straßen der Stadt angebracht werden. Man hat solche vielmehr in die Hausfluren bcz. in die Lüden der betreffenden Marken- und Kartmver- kaufsstcllen verwiesen. Ucbrigens ist cs schon wieder holt vorgckommen, daß ein ungetreuer Hansa-Bote des Treppensteigens müde wurde und eine ganze An zahl der ihn: anvcrttauten Briessendnngen „für die obere:: Regionen" einfach verschwinden ließ. Es mußte sogar am 14. d. M. die Hilse der Polizei cmgcrufcn werden, um so einem Briefmarder das Handwerk zu legen. Das kann bei unserer Rcichspost gar nicht Vorkommen. Bei der diesjährigen Aushebung im Bezirke Zittau ist unter Anderem ein znm Militärdienst vollkommen tauglicher Militärpflichtiger wegen Ernährung seiner Mutter der Ersatzrcserve I. Klasse als nicht übungs pflichtig überwiesen worden. Derselbe ist seinen Ver pflichtungen nicht nachgckommcn und hat ihn deshalb nachträglich ausgchoben und an: vorigen Sonnabend beim 4. Jnfanterie-Rcgiemcnt Nr. 103 in Bautzen eingestellt. Es ist dies der erste derartige Fall, welcher im Bezirk Zittau vorgckommen ist. Vergangenen Sonnabend spielten in Linda bei Freiberg die beiden zehnjährigen Knaben Paul Mor genstern und Heinrich Lange mit einer Schachtel Blcchnietcn. Bei den: Ausschütten der Nieten aus der Schachtel bemerkte der kleine Lange ein Dynamit- zündhütchcn, das er anznbrcnnen versuchte. Da dies ihn: nicht gelang, bohrte er in dasselbe, worauf cs mit einer furchtbaren Detonation cxplodirte. Den: kleinen Lange sind hierbei von der linken Hand der Daumen und die nächsten drei Finger und an der rechten Hand die ersten Glieder am Daumen und an: Zeigefinger abgerissen worden. Auf welche Weise das vcrhängnißvolle Zündhütchen in die Nictcnschachtel oder überhaupt in die Mvrgenstern'schc Familie ge kommen, ist noch nicht zu ermitteln gewesen. Eine für Jäger interessante Hauptvcrhandlung hat am 14. d. M. vor der 1. Strafkammer des kgl. Landgerichts zu Plauen stattgefundeu. Bekanntlich besagt das Gesetz von: 2. Juli 1876, die Schonzeit der jagdbaren Thiere betreffend, daß das männliche Edelwild eine Schonzeit bis znm 30. Jnni gemeßt und daß während dieser Schonzeit kein solches Wild verkauft werden darf. An: 8. Juni d. I. wurde auf dem vou den: Fabrikanten L. in Brunndöbra erpach- tctcn Jagdrevier ein im Verenden begriffener Hirsch gefunden, der augenscheinlich kurz vorher, wahrscheinlich von einem Wilddieb, geschossen worden war. L. . schenkte den Hirsch seinen: Schwiegersohn, vr. mock. i ans 10 Pf. per Stück gekostet, während Mauersberg i nur 5 Pf. verwendete, und deshalb ist Anklage gegen ihn erhoben. Der Staatsanwalt beantragte beim Hamburger Landgericht, den Angeklagten zn 500 Mark Geldstrafe, eventuell 50 Tagen Gefäng niß zu verurthcilm. Der Gerichtshof verurthcilte den Angeklagten wegen Pvstdesrandation aber nur zu 10 Mark tÄeldstrafe, eventuell 2 Tagen Hast. Im Crimmitschauer Gewerbcvercin waren in der verstossenen Woche die dortigen Trinkwasscrzustünde Gegenstand der Erörterung. Die Resultate, welche hierbei zu Tage traten, dürsten des Interesses .'auch für andere Städte nicht entbehren, weil sic zeigen, von welcher Beschaffenheit oft das Trmkwasser ist und welchen Gefahren der Mensch beim Genüsse desselben ausgesetzt ist. Herr Apotheker Bosch hat im Juni vorigen Jahres die öffentlichen Brunnen hier untersucht und diese Ergebnisse brachte Herr Or. mack. Heynold in einem Vorträge in: Gewcrbevercin zur allgemeinen Kenntniß. Darnach wnrdcn mit wirklich gutem Trink- wasscr nur fünf von 4t) Brunnen vorgcfundcn, während alle übrigen mehr oder weniger infolge Verunreinigung durch faiilcndes Holz, Hanf- und Gcwcbcsasern, durch Zufluß von Schlcnßcnwasfer, ja selbst Jauche unbrauch bar waren. Sind die Verhältnisse schon bei den öffent lichen Brunnen, die zn großen Theile aus Straßen und Plätzen angelegt find, so ungünstige, so steigert sich dieser Mißstand in ganz erheblichem Maße bei den Privatbrunnen, weil sich dieselben gewöhnlich in den Höfen und sonnt in großer Nähe von Düngerstätten, Ställen w. befinden. Die in den letzten drei Jahren in Crimmitschau vorgckommcncn zahlreichen Erkrank- unas- und Todesfälle an Typhus, welch erstere er in diesem Zeiträume auf mindestens 139 schätzt, führte der Vortragende sämmtlich aus den Genuß solche» ver dorbene», manches Mal sogar stinkenden Tinkwassers zurück, ja, er war sogar der Ansicht, daß bei einer etwaigen Cholera-Epidemie die Stadt nicht wieder, wie in: Jahre 1866, von der Seuche verschont werden dürfte. Aus seiner Praxis wies Herr Or. Heynold in einer Reihe von Fällen »ach, wie der Genuß von verunreinigten Wasser Massen-Erkrankungen ai: Typhus zur Folge gehabt hatte. Ebenso vermuthcte er in anderen Erkrankungsfällen mehrfach als Ursache den Genuß schlechten Wassers. Und dabei war in der letzten Zeit dieses nngenießbarc oder wenigstens ge- n.'dhcitsschädlich Wasser oft nur mit Mühe zu erlangen, >a von den 40 öffentlichen Brunnen 14 nur wenig oder gar kein Wasser lieferten. Man kann noch jetzt vielfach Falle beobachten, in denen die Leute ihren Bedarf an Wasser zu später Nacht- oder früher Mor- tunde decke», da an: Tage an einzelnen Brunnen iberhaupt kein Wasser zu erlangen ist. Unter solchen S. in Klingenthal, und dieser verkaufte an: 12. Juin davon den Rücken, die Platte und eine Keule an den Hotelier 51. in Bad Elster, welcher seinerseits das Wildprct an seine Gäste weiter verkaufte. Beide, so wohl der Verkäufer als der Käufer, hatten in dein guten Glauben gehandelt, damit nichts Unrechtes be gangen zn haben, da cs sich in diesem Falle uni ein Stück Fallwild gehandelt habe. Das kgl. Schöffen gericht verurthcilte S. und K. wegen Zuwiderhandlung gegen 8 5 des Gesetzes vom 2. Jnli 1876 zn je drei Mk. Geldstrafe, indem es sich auf die Ansicht stützte, daß, wein: der Gesetzgeber gewollt hätte, daß das Fleisch von Fallwild während der Schonzeit für dieses Wild verkauft werden dürfe, dies im Gesetze vorge sehen wäre. vr. S. legte gcgei: dieses Urtheil Be rufung ein. Die Strafkammer verwarf in der Haupt sache aus de» nämlichen Gründen, welche das Schöffen gericht angeführt hat, die Berufung und verurthcilte zur Bezahlung der Kosten. Ein Kellner aus Eichenberg kam, mit unechten Goldwaaren handelnd auch nach Plauen. Dort wurde er aber von der Schutzmannschaft angchaltcu und, weil nicht im Besitz eines Wandcrgcwerbcscheines, festge- nommcn. Ans diese Weise ist die Möglichkeit, daß WstMner Tageblatt 2öWnbtlil, Mn, Meinem, WiiWiM, Wach, Kirchberg, Ursprung, BeMors, Reichenbach, TiMeim, UMniWl, Mtengrunb ll. Inserat« nehmen die Expedition bis Vormittag ll Uhr, sowie die Austräger, desgleichen alle Annonccn-Expeditionen zn Originalpreise» entgegen. Erscheint jeden Wochentag abends fitr den folgenden Lag und kostet durch die Expedition nnd dnrch die Träger Mk. l.2S, durch die Post Mk. l.bv frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtraths zu Hohenstein. Freitag, den 17. December 1886. 36. Jahrgang. Nr. 256 Wittcrungs-Aussicht auf Freitag, den 17. December: Ziemlich trübes, anfangs noch trockenes, später von leichten Niederschläge»» begleitetes, kühleres Wetter bei mätzigen Süd- und Südwestwiudcm Bekanntmachung, Das zum Nachlaß der Frau Christiane Henriette Müller vcrchcl gcwesciic ^ordau geb. Fritzsche :» Gersdorf gehörige, aus Wohnhaus und Garten bestehende Grundstück Nr. 147 des Braiidkntastcrs, Nr. 120 a/b des m uchs,Nr kb1 des Grund-und Hypothekenbuchs für Gersdorf, 7,2 Ar 39 j^Ruthen Flache umfassend und vrtsgerichtlich auf 500t) gcwürdcrt, soll den 20. December 1006 Vormittags 11 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle unter den in: Termin bekannt zu machenden, übrige:^ vorher hier einzusehcndeu Bedingungen öffentlich an dm Meistbietende» versteigert werden. Königliches Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, den 25. November >886.