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Erscheint für .'s Inserate ucUmcu die Expedition bis Boruältag II Uhr, sowie die Austräger, desgleichen alle Amwuccn-Expedifionc» zu Orichnalpreüen cmgcgcn. WMeiner Ugebllitt Geschäfts-Anzeiger jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Expedition und durch die Trager Ml. 1 25, durch die Post Ml. I.5V frei ins Haus. WM4MW, AeMM Mj-AerlssM 8E ßemM 8«Nk»kl«, Älkt«, RÄAni, Mndm!!, Wch, ÄtÄkdi, Ilüsrms, !8kNtÄ»rf, MÄck ÄrsüktA, Ähs-li!>i>tl, l'tittWmS II. Amtsblatt für Le« BsrwalLmtgsbezirk des StadLrattzs zu Hoherrüttn. Nr. 238. 36. Jahrgang. Freitag, den 26. November 1886 Witter,rngs-AnssiÄt arr? Freitag, den 26. November: Fortdauer des dunstige», zeitweise »Wenden Wetters bei mässige» Norvwestwiudcn uud etwas wärmerer Temperatur. ein Schlachthaus zu errichten. . Fabrikanten und Händler werden gut lhun, etwa noch b) für die Unansässigcn in den Stunden von 3 Uhr nachmittags bis 6 Uhr abends. Es werden daher zu n) alle stimmberechtigten ansässigen und zu b) alle stimmberechtigten unansässigen Gcmeindemit- glicdcr geladen, sich zur Vornahme der Wahl cinzusindcn, mit der Verwarnung, daß die zu a.) bis 12 Uhr mittags, zu k) bis 6 Uhr abends noch nicht Erschienenen zur Thcilnahme an der Wahl nicht zugclasscn werden können. Auf die rm Wahltage abzugebcndcn Stimmzettel sind die Namen zu ul oon tiWühlbarcn und 2 Stellvertretern ansdcrClassederAnsüssigen, zu d) ron ^Wählbaren und l Stellvertreter ansdcrClasscderUnansüssigcn dergestalt anfznschrcibcn, das; über deren Person ein Zweifel nicht obwalten kann. Wählbar sind diejenigen stimmberechtigten Gemcindcmitgliedcr, welche seit mindestens 1 Jahr ihren wesentlichen Wohnsitz im Hüttengrnnde haben. Die Liste der Stimmberechtigten und Wöhlbärcu liegt iin Otto- schen Gasthofe vom 27. Novbr. bis M. Deeember zur Einsicht aus. Alle Mitglieder der Schulgemeinde, welche in der geschlossenen Liste nicht eingetragen sind, können an der bevorstehenden Wahl nicht theilnehmcn. Einsprüche gegen die Wahlliste sind bei deren Verlust binnen 7 Tagen nach Beginn des Ausliegens, bis spätestens den 4. Deeember abends 5 Uhr zulässig. Einwendungen gegen das Wahlvcrfahren sind bei deren Verlust binnen l4 Tagen nach der Stimmenzählung, bis spätestens zum 27. December abends 5 Uhr bei der Königlichen Bezirks-Schnlinspektion anzubringen. Hnttengrnnd, am 26. November 1886. Moritz Irmscher, z. Z. Vorsitzender des Wahlausschusses. Bekanntmachung. Der Glaser uud Restaurateur Friedrich Paul R othc r hier beabsichtigt im Hintergebäude seines in der Neustadt gelegenen Hausgrundstückes Brandvcr- sichcrungs-Catastcr Nr. 268 64 allen Phasen der Angelegenheit in völliger Ucbcr- einstimmung mit dem Reichskanzler bcsunden. Es bestätigt sich, daß der französische Botschafter Herbette der deutschen Regierung irgend welche Mit- thcilung über die pariser Ausstellung im Jahre 1886 nicht gemacht hat. Von unterrichteter Seite hört mau, daß dies auch überhaupt nicht geschehen werde. Man will annehmcn, der Botschafter selbst, nachdem er Ge legenheit gesunde» hatte, sich hier mit den Verhält nissen näher bekannt zu machen, sich davon überzeugt hätte, wie wenig in dieser Beziehung hierzu erreichen ist. Der „Reichs-Anzeiger" schreibt: Es empfiehlt sich, daran zu erinnern, daß die nach der Maß und Gewichtsordnung vom 17. August 1858 neu hergc- stcllte» Maße, Meßwerkzeuge und Gewichte, welche nicht auch de» Vorschriften des Gesetzes von, 11. Joli 1884 über die Abänderung der Maß- und Gewichts ordmmg entsprechen, nur noch bis zum 81. Decembep ... d. I. zur Eichung und Srempelung zugclasscn werde». Hörden folgende hochosficiösc Mittheilung: „Der Bericht Tie vereinigten Kirchenvorstände Ser Nachbargemrittve» Hohenstein, Ernstthal, OberNmgwih, Gersdorf, Abtei-Oberlungwitz, an ihrem Theil mit berufen, zur Aufrechterhaltung, Pflege und Wiederbelebung kirchlicher Zucht und Ordnung in den Gemeinden bcizntragcn, haben sich vereinigt, damit eine Sitte nicht abkvmme, welche dem deutschen Volke seit Jahrhunderte langem Gebrauch ehrwürdig, iu ihrer Bedeutung sinnig und durch die Weihe gött lichen Wortes geheiligt ist: die Ehrcnprädikatc „Jungfrau" und „Junggescll" bei kirchliche» Aufgebote» wiedcrauszurichten, sowie über das Tragen von Brautkranz und Schleier vor dem Altäre Bestimmung zn treffen. ...... Nachdem das gleichlautende Ortsstatut, welches gegen mißbräuchliche Anmaßung bräutlicher Ehren in Wort und Schmuck zugleich ein Hilfsmittel kirch licher Zucht ist, die Genehmigung des cvangelifch-rutherischcn Landesconsistorimtts gefunden hat, wird dasselbe andurch mildem Wunsche bekannt ge macht, daß cs dazu beitragen möge, der vielfach cingerissencn Zuchtlosigkeit zu wehren, dagegen das Gefühl für wahre Ehre unter der Jugend zu heben. Das Ortsstatut tritt mit dem neuen Jahre in Kraft. Lie vereinigten Kirchenvorstände der Nachbargemeinden Hohenstein, brnstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Abtei - Oberlungwitz, durch ihre Vorsitzendem Zimmermann, Pf., Herman» Matthesius, I'., A. E. Laube, Pf, <<ngc» Pouickan, Pi., G. Mel), Pf. O r t s st a t u t. 1. Die Ehrcnprädikatc „Jungsran" und „Junggescll" werden bei dem kirchlichen Aufgebot wieder in Anwendung gebracht. 2. Diese Prädikate werden den Brautpaaren beigclcgt, welche beim Bestellen des Aufgebots aus eignem Antrieb dieselben für sich beanspruchen. 8. Nur solchen ehrsamen Bräuten ist das Tragen des Brautkranzes mit Schleier, gleichviel in welcher Form oder Gestalt gestattet. 4. Sind diese Ehrcnprädikatc sammt Schmuck unrcchtmäßig geführt bcz. getragen worden, so wird solches, wenn auch unter Vermeidung der Namensnennung von der Kanzel in der Ncnjahrsabkündigung gerügt. vorhandene Vvrräthe jener Gegenstände schlcmügst zur Eichung zu stellen. Insbesondere ist daraus zn mcr- kc», daß neue Maße und Gewichte mit ältere» Bc- zeichmingc» wic Dccametcr, Decimeter, Scheffel, Ecnt- »cr, Pfund »., oder mit gewisse» Abkürzungen der Bezeichnungen mittelst großer Aufaugsbnchstaben (I-, X, .1! w.) von Neujahr an nicht mehr geeicht werden; dassclve gilt für Maße und Meßwerkzeuge von '/z, Liter Raumgehalt, lieber andere, daß grö ßere Publikum weniger berührende uud ebenfalls nur noch bis zum Jahresschluß gestattete Abweichungen von den cichlechnischcn Vorschriften wird die bethciligte Industrie sich am beste» aus de» maßgcbcnden Be stimmungen selbst vrientircn. Eagesgelchichte. Hohenstein, 25. November. Deutsches Reich. Berlin, 24. November. Abge ordnete sind bis heute Abend erst in sehr geringer Zahl hier eingctroffcn und auf dem Bnrccm des Reichstages angemeldet. Jndcß werden wohl morgen mit den Frühzügcn noch viele erscheinen und an her Beschlußfähigkeit des Reichstages dürfte bei der all gemeinen Spannung auf die Thronrede und das Militärgefctz schon morgen kaum zu zweifeln sei». Gerüchte über den "Rücktritt des Kriegsmimsters u. dergl. ni. sind bereits als falsch bezeichnet worden. Wen» jetzt noch angeführt wird, cs hätten wegen der Militärvorlage zwischen dem Kriegsministcr und dein Reichskanzler Meinungsverschiedenheiten bestanden, die aber jetzt beigclcgt wären, so ist auch dies un begründet. Der Kricgsminister hat sich vielmehr in Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" bringt bezüglich der Ucbcrnahinc des Schutzes russischer Unter- rhaneu in Bulgarien durch die deutschen Cvnsnlarbc- Jn Gemäßheit § 17 der Rcichsgewcrbcordmmg vorn 21. Juni 186!) wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen Privatrcchts-Titeln beruhe», bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubriugen. Hohenstein, am 20. November 1886. Der S t a d t r a t h. Pfotenhauer. Bekanntmachung. Die Neuwahl des Schulvorstandes für de» Schulbezirk.Hüttengrund soll in nächster Zeit vorgcnommcn werden. Es sind in den gcncmutcn Schul vorstand zu wählen: 6 ansässige und 2 «rransässigö Mitglieder der Schul gemeinde, anßcrdcm 2 Stellvertreter der Ersteren und 1 Stellvertreter der Letzteren. Die Wahl findet statt im Otto'schm Gasthofe im .Hüttengrundc am 13. Deccmber 1836 lind zwar: a) für die Ansässige» i» de» Stunde» von !) Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags,