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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 13.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191100000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19110000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19110000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 13.1911
-
- Register Inhalts-Verzeichnis von "Der Handelsgärtner" Jahrgang ... I
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1911 1
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1911 13
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1911 25
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1911 37
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1911 49
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1911 61
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1911 73
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1911 85
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1911 97
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1911 109
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1911 121
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1911 133
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1911 145
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1911 157
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1911 169
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1911 181
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1911 193
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1911 205
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1911 217
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1911 229
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1911 241
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1911 253
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1911 265
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1911 277
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1911 289
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1911 301
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1911 313
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1911 325
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1911 337
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1911 349
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1911 361
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1911 373
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1911 385
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1911 397
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1911 409
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1911 421
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1911 433
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1911 445
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1911 457
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1911 469
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1911 481
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1911 493
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1911 505
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1911 517
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1911 529
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1911 541
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1911 553
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1911 565
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1911 577
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1911 589
- Ausgabe Nr. 51, 22. Dezember 1911 601
- Ausgabe Nr. 52, 29. Dezember 1911 613
-
Band
Band 13.1911
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Verbandes rheinischer Baumschulbesitzer, ob es angängig sei, die Mindestpreise des Baumschulbesitzerbundes in Handels gärtnerkreisen anzuerkennen. Zu diesem Antrag sprach Emil Bete- rams-Geldern, indem er ausführte, dass der Verband rheinischer Baumschulbesitzer zuerst die Mindestpreise eingeführt hätte. Im Grosshandel existierten keine Vorschriften, doch müsse gegenüber den Detailabnehmern jede Preisschleuderei vermieden werden. Die Handelsgärtner sollten billig einkaufen, aber nicht an das Publikum zu billigeren Preisen weiter verkaufen. Vielfach fänden Unterbietungen statt, die zu den Katalogpreisen in direktem Wiederspruch ständen und diesen Missständen müsse entgegengearbeitet werden. Jul. Hönings- Neuss unterstützte den Antrag gleichfalls und wies auf die Nach teile hin, die häufig durch die Handelsgärtner selbst verschuldet würden. Er empfiehlt, in allen Bezirken der Verbände gegen diese Unterbietungen zu wirken. Nach den Erfahrungen der Baumschul besitzer zahle das Publikum gern die Mindestpreise, es seien nach weisbare Erfolge erzielt worden. Von Carl Hausmann-Stuttgart wurde auf die von der Ver einigung selbständiger Gärtner Württembergs angestrebten Mindest preise für Topfpflanzen, wie auch Baumschulartikel und alles von Landschaftsgärtnereien benötigte Material hingewiesen, ebenso, dass für ausgeführte Arbeiten feste Löhne ausdrücklich angestrebt worden wären, dadurch hätte man vielfach recht gute Erfolge erzielt. Emil Beterams-Geldern erklärt sich bereit, dem Vorsitzenden eine Anzahl Tabellen der durch den Bund der Baumschulbesitzer fest gesetzten Mindestpreise zu übermitteln, er glaube, dass diese noch nicht genügend bekannt sind. Er hob dann weiterhin den Zwischen handel hervor und bemerkte, dass den Behörden bei Abnahme grösserer Mengen Durchschnittspreise offeriert werden könnten. Nach seiner Überzeugung kann jeder Handelsgärtner recht gut mit dem Baumschulbesitzer konkurrieren. — Th. Stein hau er-Duisburg erkannte gleichfalls an, dass die Mindestpreise erzieherisch auf den Handelsgärtner einwirken und einen hohen Nutzen ermöglichen. Handelsgärtner und Baumschulbesitzer müssten hierbei zusammen arbeiten, auch bei grösseren Lieferungen an Behörden hätte der ansässige Handelsgärtner meist die Vorhand gegenüber dem entfernt wohnenden Baumschulbesitzer. — J. W. Beltz-Cöln trat ebenfalls für die Mindestpreise der Baumschulbesitzer ein. Er machte auf die staatliche Unterstützung für die Obstpflanzungen durch die Landwirt schaftskammern aufmerksam und betonte, dass diese nur Unterstützung gewährte, wenn die Mindestpreise eingehalten würden. Es liesse sich für den Handels- und Landschaftsgärtner 30—33 °/ 0 Nutzen herausrechnen. Von Karl Hartstein wurde auf die frachtfreie Lieferung hingewiesen, die nicht immer angebracht sei und die Konkurrenz der Handelsgärtner ausschliesse. Noch besser wäre es, wenn die bei Baumschulbesitzern eingehenden kleineren Aufträge direkt an die in den betreffenden Städten ansässigen Handelsgärtner überwiesen würden. Er richtete an die Vertreter des „Verbandes rheinischer Baumschulenbesitzer“ die Frage, ob sie frachtfrei lieferten, während die Handelsgärtner die Mindestpreises einhalten müssten. — Das wird von Emil Beterams-Geldern bestätigt und dieser erklärt dann weiterhin, dass darin keine Unterbietung läge; bei grossen Auf trägen müsse der Baumschulenbesitzer bis zu 10 °/ 0 schon für die Anrechnung der oft bedeutenden Verpackungsspesen oder aber fracht freie Lieferung gewähren, sonst würde er überhaupt keine Aufträge erhalten. Wenn ein Handelsgärtner aber bei einem Verkauf bei einem Preise von 130 M., 37 M. netto verdient, so wären das 27 °/ 0 und jedenfalls ein angemessener Nutzen. — Th. Steinhauer-Lauben heim hielt den Verkauf zu den Mindestpreisen nur dann für durch führbar, wenn die Baumschulbesitzer selbst dieselben nicht durch brächen, für den Handelsgärtner wäre das Geschäft andernfalls nicht lohnend und der Nutzen zu klein. -— Auch Albert Ortmann-Nürn berg hob hervor, dass Beamte und Lehrer Aufträge sammelten und diese dann dem Baumschulbesitzer gegen hohe Entschädigung, die nicht im Einklang zu den Mindestpreisen stände, überwiesen. — Emil Beterams-Geldern trat hieran anschliessend nochmals für die Interessen der Handelsgärtner ein, die nicht mit den Baumschulbe sitzern konkurrieren dürften, sondern zum gleichen Preise anbieten müssten. Von Jul. Hönings-Neuss wurde später darauf hingewiesen, dass es den Baumschulbesitzern nicht verdacht werden könne, wenn sie verschiedene Preise für 1) Handels- und Landschaftsgärtner, 2) Verwaltungen und Behörden als Grossabnehmer und 3) Private aufstellen. Nach einer weiteren kurzen Aussprache wurde der Antrag von Karl Hartstein-Düsseldorf angenommen, wonach die Verbände die Mindestpreise der Baumschulenbesitzer einhalten, wenn von den Mit gliedern des „Bundes der Baumschulbesitzer“ darauf verzichtet wird, den Behörden Ausnahmepreise zu stellen oder frachtfrei zu liefern. Emil Beterams-Geldern sagte zu diesen Vorschlag dem Bunde zu unterbreiten, ohne die Verbindlichkeit für die Annahme zu über nehmen. Der nächste Antrag der „Vereinigung württembergischer Handels gärtner“ lautet auf Abänderung der Geschäftsordnung. Karl H a u s m a n n-Stuttgart führte aus, dass genau angegeben werden möchte, welche Verbände und Vereine zu dem Vertretertag ein zuladen sind. Er kam hierbei auf das Protokoll anlässlich der Strassburger Tagung zu sprechen und erwähnte sämtliche Vereine, die hiernach einzuladen wären. — Von Th. Steinhauer-Laubenheim wurde darauf hingewiesen, dass damals in Strassburg auch der Verein seibständiger Handelsgärtner des Rheinlands und West falens nachNürnberg hätte eingeladen werden müssen und dass dieser Antrag angenommen worden sei. Dieser Verein war im Protokoll nicht verzeichnet, er hätte deshalb, schon als er nach Nürnberg ge kommen sei, gegen dieses Protokoll Einspruch erhoben. — Nachdem J. Hob bei-Strassburg als Schriftführer es ablehnte, eine Verant wortung für die stenographische Niederschrift übernehmen zu können, wurde von Th. Steinhauer-Laubenheim gewünscht, dass ein ge nauer Bericht über die Delegierten-Versammlung in der „Süddeutschen Gärtnerzeitung“ dem Organe der süddeutschen Verbände, veröffentlicht werden möchte. Emil Becker-Wiesbaden wies daraufhin, dass jedes Protokoll nur dann auf Richtigkeit Anspruch hätte, wenn es unterschrieben sei. Von A. Trautmann-Tammwurde hierbei erwähnt.dass auch die „Vereinigung Deutscher Nelkenzüchter“ nicht nach Nürnberg einge laden sei, er legte hiergegen Berufung ein. Steinhauer-Duisburg hob die Nichtbefolgung der Nürnberger Beschlüsse, als die Ein ladungen zur Schutzzollkonferenz ergangen wären, hervor, wogegen Carl Haus mann-Stuttgart wünschte, dass diese Streitsache später bei „Verschiedenes“ zur Aussprache gelangte. Hier kamen durch Th. Steinhauer-Laubenheim diejenigen Verbände zur namentlichen Aufzählung, welche eingeladen werden sollten; diejenigen Ver einigungen, die trotz Einladung mehrmals nicht erschienen sind, sollen keine Aufforderung wieder erhalten. I. W. Beltz teilte mit, dass ein „Grossisten-Verband der Blumenbranche“ gegründet sei. der eben falls beanspruche, zu den Sitzungen der Zollkommission eingeladen zu werden. Von verschiedenen Seiten wurde befürwortet, dass die Einladungen zu solchen gemeinsamen Beratungen nicht eingeschränkt werden dürften; eine jede Vereinigung müsste zur Mitarbeit will kommen sein. Darauf ergriff 0rtman n-Nürnberg das Wort und trat energisch für einiges Zusammenarbeiten ein. Wenn auch oftmals Gegensätze wären, liesse sich doch bei gutem Willen in Freundschaft leben und alles zu einem guten Ende führen. Er versuchte das Verhalten der Verbandsleitung zu den Einladungen nach Nürnberg zu erklären. Er wünschte, dass bessere Beziehungen zwischen dem Verbände und dem „Verein selbständiger Gärtner des Rheinlandes und West falens“ eintreten möchten. Von Th. St ei nhauer-Laubenheim wurde auf eine Anfrage hin erklärt, dass der Pomologen-Verein viele Nichtgärtner zu seinen Mitgliedern zähle und deshalb keine Einladung nach Mainz erhalten habe, dagegen sollen die Verbände der Baumschulenbesitzer für die Folge stets hinzugezogen werden. Die Abstimmung ergab, dass die nachfolgenden Verbände zu den gemeinsamen Tagungen Einladungen erhalten sollen: 1. Verein selbständiger Gärtner Badens, 2. Vereinigung selbständiger Gärtner Württembergs, 3. Verband bayrischer Handelsgärtner, 4. Hessische Gärtner-Verbindung, 5. Verband der Handelsgärtner Deutschlands, 6. Verein der selbständigen Gärtner von Elsass-Lothringen, 7. Bund der Baumschulenbesitzer, 8. Verein selbständiger Gärtner des Rhein landes und Westfalens, 9. Vereinigung des Arbeitgeberbundes, 10. Verband deutscher Blumengeschäftsinhaber. 11. Sächsischer Gartenbau-Verband, 12. Vereinigung deutscher Nelkenzüchter, 13. Verein der selbständigen Gärtner der Pfalz, 14. Verband der Grossisten der Blumenbranche. Die sich hier anschliessende Auseinandersetzung wegen Nicht einladung der schon früher erwähnten Vereinigungen führte zu heftigen Aussprachen. Zum Schluss erklärte Carl Hartstein- Düsseldorf sich zufrieden, indem er aus der Haltung der Anwesenden die Zustimmung dafür erblickte, dass man mit der Ausschaltung des „Vereins selbständiger Gärtner des Rheinlandes und Westfalens“
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