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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 13.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191100000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19110000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19110000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 13.1911
-
- Register Inhalts-Verzeichnis von "Der Handelsgärtner" Jahrgang ... I
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1911 1
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1911 13
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1911 25
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1911 37
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1911 49
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1911 61
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1911 73
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1911 85
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1911 97
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1911 109
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1911 121
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1911 133
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1911 145
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1911 157
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1911 169
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1911 181
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1911 193
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1911 205
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1911 217
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1911 229
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1911 241
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1911 253
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1911 265
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1911 277
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1911 289
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1911 301
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1911 313
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1911 325
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1911 337
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1911 349
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1911 361
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1911 373
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1911 385
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1911 397
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1911 409
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1911 421
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1911 433
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1911 445
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1911 457
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1911 469
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1911 481
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1911 493
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1911 505
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1911 517
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1911 529
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1911 541
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1911 553
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1911 565
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1911 577
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1911 589
- Ausgabe Nr. 51, 22. Dezember 1911 601
- Ausgabe Nr. 52, 29. Dezember 1911 613
-
Band
Band 13.1911
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau. Nr. 4r. 47 561 Spargelstand in Braunschweig. Jetzt endlich (Mitte November) uns nhein 1gswen ‘otkoh üb ei j Hälft ihorsäure in Form von Kainit. Chilisalpeter und Superphosphat oder (homasmehl zu geben. In Preußen existiert solch ein Gesetz nicht, uul st anzunehmen, daß auch Braunschweig das Gesetz bald wieder allen läßt, da es viel Last macht und viel Strafen bezahlt werden. ; sachgemäße starke Düngungen sind in erster Linie stets die besten Bekämpfungen gegen Krankheiten. uernde dachen. — In diesem Jahre hat sie nun erlaubt, daß der Spargel in- Al. olge Futtermangel als Einstreu benutzt werden kann, da sich nir- 8 ' rend Rost gezeigt hat. — Seit mehreren Jahren zeigt sich überhaupt der fasein Rost mehr, und zwar seitdem man dazu übergegangen ist, den .1J.m sdarge] neben Stalldünger auch reichlich Kali, Stickstoff und Phos- g ängt der Spargel an gelb zu werden und beginnt man denselben ab- lärtnlumähen Das Kraut kann in diesem Jahre als Einstreu und Deck- 1" Net aaterial benutzt werden. Es besteht hier ein Gesetz, laut dessen Nich ämtliches Spargelkraut bis 1. Dezember jeden Jahres verbrannt Teil deverden muß. Die Regierung ist ermächtigt hiervon Ausnahmen zu eu =================== Fragekasten der Abonnenten. ne gi 10 Pr< ein so e. uftraggeberin hat von Ihnen noch den Betrag von . . . Mk. zu be- ay uni en. De erreicl n nac m 15. Mai 1912 spätestens den geminderten Preis abzuführen. : hinter rn h: folge judia an- I. Qualität vorliegt. Sie lassen es nach Lage der Sache, wenn icher sind, solches geliefert zu haben, am besten auf die Klage afüir in Rechnung gestellten Preis zahlen werde, auch haben 7 Stück n der Sendung gefehlt, und ich würde, falls ich bis in 8 Tagen keine i Ernte wird. i Vegi » Holl gesund s kom- 3 Erd ibrigei auf telegraphierten unsererseits: „Kann Ihre Reklamation nicht an- ehmen. Waggon besteht aus Tafelobst, das Gegenteil müssen Sie eweisen." Heute erhielt ich von einem Rechtanwalt ein Schreiben. 1 dem derselbe sagt, es seien Preßäpfel. (Abschrift ds. liegt bei.) Mache nochmals darauf aufmerkam, daß ich nur II. Qualität Frage: P.C. in A. Am 9. November erhielt ich einen Waggon abe, machte aber darauf aufmerksam, daß das Obst nicht sehr groß st und nur 2. Qualität, worauf erwidert wurde, daß es nichts aus- lacht, nur daß die Ware gesund. Dann einigten wir uns auf en Preis von M. 22.— per 100 kg. Ich habe den Käufer noch brief- ch darauf aufmerksam gemacht, daß in dem Waggon noch Birnen raren. Bei Ankunft dort hat Käufer den Waggon von der Bahn Antwort: Da der Betrag erst am 15. Mai zahlbar war. haben e auch nicht eher zu zahlen. Die Forderung ist also noch nicht llig. Sie haben aber auch nicht den vollen Preis zu zahlen, da Sie ie Mängel gerügt und Preisminderung gefordert haben. Sie haben antwort erhielte, die Pflanzen wieder zurück senden. Auf diese )s wird nun auf Sachverständigengutachten ankommen, ob Tafelobst Sie rerbsetfferiert habe. Ich will dem Käufer den Waggon überlassen. Mithin (almorrsuche ich Sie höfl.. mir. wenn möglich, umgehend zu antworten. Xicleb ich in meinem Rechte bin. .CKen Antwort: Es kommt alles darauf an. ob der Bestellung ge- Linsethäß geliefert wurde. Dazu gehört, daß das Obst überhaupt als Tafelobst“ bezeichnet werden kann, wenn es auch II. Qualität sol ¬ lte un abe. Die Pflanzen wurden geliefert im September und fielen so ‘bendi chlecht aus, daß ich der Firma per Karte die Pflanzen zur Verfü- Er t ung stellte, mit der Bemerkung, daß ich unter keinen Umständen den . a. bgenommen und die Fracht bezahlt. Darauf telegraphierte er, daß iutige r den Waggon zur Verfügung stelle, da es kein Tafelobst sei, Da- strikte ommen. Wir ersuchen Sie. bei Klagevermeidung diesen Betrag innen 8 Tagen an uns abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist werden 18 fr sofort Klage auf Zahlung erheben.“ Frage nun ergebens! an. bin kenhet h verpflichtet, innerhalb 8 Tagen zu zahlen. Die Kopie der Be- g. Dittellung lautet „Zahlbar 15. Mai 1912“. Die mir übersandte Rech- ' ‘ ing der Firma lautet: „Ziel 15. Mai 1912“. In den Verkaufsbeding- Rechtsangelegenheiten. m Jahn Frage: F. T. in M. Bestellte im Sommer bei einer Belgier 1 Früh irma 170 Azalea indica, zahlbar 15. Mai 1912, worüber ich Kopie weiBethen Obstes ist. Darauf haben Sie den Besteller aufmerksam ge flacht und er kann kein besseres Obst als zweite Qualität verlangen. ist • (arte erhielt ich von der Firma absolut keine Antwort, so daß ich die n. ‘flanzen nun doch behalten und eingepflanzt habe. Heute erhielt ich De on den Rechtsanwälten der Firma folgende Aufforderung: „Unsere x Jnsen der Firma heißt es: Die Zahlungstermine werden auf der Rech- * , hng festgestellt und können keinen Aenderungen unterzogen werden, so dafuß ich trotzalledem zahlen? ; ist je afelobst, bestehend aus circa 3700 kg roten Weihnachtsäpfel, mittel- Ll roße, ca - 100 kg Pastoren-Birnen, mittel bis groß, 800 kg hellrosa C r afeläpfel, mittelgroß, ca. 400 kg Canada-Reinette, II. Auswahl. Am las Le elben Tage fragte eine uns bekannte Firma, nach einem Waggon 5. Den emischtem Tafelobst. Ich telephonierte, daß ich einen Waggon mento löhren, weiße, grünk. Ries. verb. abger.S. notiert) bezug zu nehmen, be- ‘panier der für ierten Preisen berechnet. Auf der ihr bei Absendung der Ware erteilten Rechnung wurde mn bedauerlicherweise unterlassen, darauf aufmerksam zu machen. Oel dz 11743 85088 86655 ommen. 1 Frage: F. in N. Ohne auf eine ihr übersandte Offerte (in er del ie Waren mit M. 150 für Zuckererbsen, engl. Säbel und M. 180 laß die Preise 100 Mk. per 100 kg höher seien. Ware und Rechnung ihriget vur( ] e n anstandslos angenommen. Da laut Offerte das Ziel 1 Monat hließt tellte bei uns eine Firma dieses Frühjahr 10 kg Erbsen M. 50.—, mtertrag 0 kg Möhren M. 80.— per % kg. also um 100 Mark niedriger als von "ertans angeboten. — In der Annahme, daß es sich um einen Irrtum andle, haben wir den Auftrag ausgeführt und zu den von uns offe- s. vetrug. ersuchten wir im Juni um Begleichung, worauf wir als Ant ¬ wort erhielten: ,.. . . werden Ihnen den Betrag Ihres Guthabens in Kürze einschicken, da Rechnung noch in einer Filiale ist, möchten aber betonen, daß wir überall ein dreimonatliches Ziel genießen .. .“ Auf unsere Antwort, daß wir den Samen zu den äußerst niedrigen Preisen unserer Spezialofferte. Ziel 1 Monat, verkauft hätten, wurde uns nach 10 Tagen folgender Bescheid: „Bei Durchsicht Ihres Konto auszuges finden wir, daß Sie uns die Erbsen und Möhren bedeutend höher gerechnet haben. Wir haben Ihnen für erstere den Preis von M. 50 per 100 kg. für letztere M. 80 per 100 kg vorgeschrieben. Sie haben uns keinerlei Mitteilung gemacht, daß sich die Preise höher stellen und müssen bitten, uns neue Rechnung zu den genannten Preisen zu erteilen. Wir lehnten die verspätete Reklamation ab und ersuchten um Zusendung des vollen Rechnungsbetrages. Darauf er hielten wir die Mitteilung, daß sie nur die von ihnen vorgeschrie benen Preise bezahlen wollten und den entsprechenden Betrag zu unserer Verfügung hielten. Unsere Frage geht nun dahin, ob die verspätete Reklamation berechtigt ist, da wir es unterließen, die Firma auf die Differenz zwischen Offertenpreis und den von ihnen vorgeschriebenen Preis bekannt zu geben, oder ob sie trotzdem ver pflichtet waren, die Ausstellung sofort nach Empfang der Rechnung anzubringen. Antwort: Die Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Zu nächst hat man allerdings davon auszugehen, daß die bestellende Firma nicht mehr zu zahlen hat. als sie bei der Bestellung für die Ware geboten hat. nämlich 50 und 80 Mk. Als Sie dieses ganz unver hältnismäßig geringe Gebot erhielten, mußten Sie die Firma unbe dingt darauf aufmerksam machen, daß ein Irrtum vorliegen müsse und mußten die Lieferung ablehnen. Wenn Sie das unterließen und schlankweg lieferten, so bedeutet dies rechtlich ein Einverständnis mit dem an Stelle Ihrer Offerte abgegebenen geringeren Preisange bot. Nun können Sie lediglich geltend machen, daß Sie bei Emp fang der Bestellung geglaubt hätten, es handle sich um 150 bez. 180 M. und der Gegner habe sich nur verschrieben. Mit diesem Einwand können Sie durchkommen, wenn das Preisangebot zu 50 bez. 80 M. so unverhältnismäßig gering ist. daß 1 es vernünftigerweise überhaupt nicht abgegeben werden konnte und daß der Gegner als Sachver ständiger dies auch wußte. Es müßte das Verhalten des Gegners, wenn er auf dem geringen Preis besteht, als ein arglistiges charak terisiert werden. Fragekasfen für Praxis und Wissenschaft. F r a g e: H. L. in E. Ist E^-yngium bromeliaefolium und Cirsium diacanthum winterhart oder müssen beide gedeckt oder ausgehoben und frostfrei überwintert werden? Antwort: Eryngium bromeliaefolium aus Südamerika stam mend. dürfte im allgemeinen in Deutschland nicht winterhart sein. Wohl habe sie in Süd-Deutschland unter Strohbedeckung die Winter frösten gut überstehen sehen. Zu empfehlen ist, die Pflanze im Herbst mit Ballen herauszunehmen und in einem luftigen frostfreien Kalt hause eingeschlagen zu überwintern. Im Mai Juni auf durchlässigem kräftigen Boden ausgepflanzt, entwickeln sie sich zu interessanten Pflanzen. Die Vermehrung geschieht Ende Mai durch Aussaat aufs Saatbeet ins Freie. Die Sämlinge werden ebenfalls frostfrei über wintert. um sie im zweiten Jahre, nachdem sie genügend erstarkt, an Ort und Stelle auszupflanzen. Cirsium diacanthum (synonim Chamaepeuce diacantha) dürfte an geschützten Stellen winterhart sein, doch ist trockener Boden Be dingung. Vorzuziehen ist -allerdings das Herausnehmen und Ueber- wintern im frostfreien Kasten oder Hause. hn. Frage: Nibelungen. Wie kultiviert inan am besten Mohn (Papaver somniferum) zur Opiumgewinnung? Wo ist gutes Saatgut erhältlich? Ist die Rentabilität der Kultur in Deutschland bekannt? Antwort: Einer ertragreichen Kultur von Papaver somniferum muß man eine gute’Düngung und Bodenbearbeitung angedeihen lassen. Ein gut kultivierter Lehmboden wird ihm am besten zusagen, auch kann er mit Sand durchsetzt sein. Vom Gesichtspunkt der Frucht folge aus, würde seine beste Stellung nach gedüngter Hackfrucht sein, aber in Ausnahmefällen auch auf im Herbst mit Stalldünger befah renes Land. Da P. somniferum einen gut klargemachten Boden liebt, sollte derselbe noch vor Winter gegraben resp. gepflügt werden, da mit der Frost gut einwirken kann. Zur Opiumgewinnung sollen stick stoffhaltige Düngemittel, besonders schwefelsaures Ammoniak zur Vergrößerung des Morphiumgehaltes beitragen. Die Aussaat soll nicht zu früh geschehen, spätestens aber Anfang April, da die Vegetation immerhin 5 Monate dauert. Von Wichtigkeit ist ein möglichst flaches Unterbringen des feinen Samens. Am vorteilhaftesten säet man in Reihen, die 30—50 cm Abstände haben. Das Drillen ist der leich teren späteren Bearbeitung wegen vorzuziehen. Die jungen Pflanzen werden ungefähr auf 10—15 cm verzogen, je weiter die Reihen sind, desto enger wird man die Pflanzweite wählen. Das Saatgut sollte man sich selbst ziehen, um eine gute Auslese treffen zu können. Es werden bei der Ernte die schönsten und größten Köpfe ausgesucht, welche den bestausgebildeten Samen enthalten. Diese Auslese ist wie bei anderen Kulturpflanzen auch hier von großem Nutzen für neue Generationen. Ein öfteres Hacken zwecks Lockerung und Reinhaltung des Landes dürfte ja bekannt sein. Zur Opiumgewinnung schreitet man. wenn die Köpfe % ihrer Größe erreicht haben, und werden sie dann am frühesten Morgen, mittelst eines Messers, dessen Klinge man bis zur Spitze mit einem Band umwickelt, leicht angeritzt. Es darf nur mit der äußersten Spitze des Messers ein horizontaler Schnitt etwas über der Mitte des Kopfes ausgeführt werden, der die Epidermis leicht verletzt. Sobald der Tau schwindet, sollte die Arbeit abge brochen werden. Nach einigen Stunden wird der genügend festge-
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