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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 12.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191000009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19100000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19100000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 12.1910
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1910 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1910 21
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1910 37
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1910 53
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1910 69
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1910 85
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1910 101
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1910 117
- Ausgabe No. 9, 2. März 1910 133
- Ausgabe No. 10, 9. März 1910 149
- Ausgabe No. 11, 16. März 1910 165
- Ausgabe No. 12, 23. März 1910 181
- Ausgabe No. 13, 30. März 1910 197
- Ausgabe No. 14, 6. April 1910 213
- Ausgabe No. 15, 13. April 1910 229
- Ausgabe No. 16, 20. April 1910 245
- Ausgabe No. 17, 27. April 1910 261
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1910 277
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1910 293
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1910 309
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1910 325
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1910 337
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1910 349
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1910 361
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1910 373
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1910 389
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1910 405
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1910 421
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1910 433
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1910 449
- Ausgabe No. 31, 3. August 1910 461
- Ausgabe No. 32, 10. August 1910 477
- Ausgabe No. 33, 17. August 1910 489
- Ausgabe No. 34, 24. August 1910 501
- Ausgabe No. 35, 31. August 1910 517
- Ausgabe No. 36, 7. September 1910 529
- Ausgabe No. 37, 14. September 1910 545
- Ausgabe No. 38, 21. September 1910 561
- Ausgabe No. 39, 28. September 1910 577
- Ausgabe No. 40, 7. Oktober 1910 589
- Ausgabe No. 41, 14. Oktober 1910 601
- Ausgabe No. 42, 21. Oktober 1910 613
- Ausgabe No. 43, 28. Oktober 1910 625
- Ausgabe No. 44, 4. November 1910 637
- Ausgabe No. 45, 11. November 1910 649
- Ausgabe No. 46, 18. November 1910 661
- Ausgabe No. 47, 25. November 1910 673
- Ausgabe No. 48, 2. Dezember 1910 685
- Ausgabe No. 49, 9. Dezember 1910 697
- Ausgabe No. 50, 16. Dezember 1910 709
- Ausgabe No. 51, 23. Dezember 1910 721
- Ausgabe No. 52, 30. Dezember 1910 733
-
Band
Band 12.1910
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Nr. 47. Freitag, den 25. November 1910. XII. Jahrgang. Derjfan delsgärfner Abonnementspreis Für Deutschland, Oesterreich und Luxemburg M. 5.— jährlich, für das Ausland M. 8,— jährlich. Ausgabe jeden Freitag. Bestellungen nimmt jede Postanstalt entgegen. Inserate Handelszeitung für den deutschen Gartenbau " Petitzeile. & • Verlag von Bernhard Thalacker G. m. b. H. Leipzig-Gohlis. Sämtliche Postsachen sind nur zu richten an Bernhard Thalacker G. m. b. H. Leipzig-Gohlis. Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: Preiskonventionen in der Gärtnerei. Einkaufs- und Verkaufsgenossenschaften fiir Handelsgärtner. Falsche Angaben über die Dauer früherer Stellungen. Über die Züchtung neuer Pflanzen. Mehr Stauden in die Vorgärten! Über die Kultur des Rhabarbers und seine Treiberei. Preiskonventionen in der Gärtnerei. In dem großen Konkurrenzkampf auf dem Markte des Lebens spielt die Festsetzung von Preisen für Waren und gewerbliche Leistun gen eine große Rolle. Wenn der Verdienst so bleiben soll, daß ein ehrlicher, arbeitsamer, nach soliden Geschäftsgrundsätzen ver fahrender Handelsgärtner sein Auskommen hat, dann darf die gute Arbeit nicht durch Schundpreise entwürdigt, die gute Ware nicht durch Schleuderpreise diskreditiert werden. Und doch ist es eine betrübende Erscheinung im Leben, daß mit den Preisen ein Spiel getrieben wird, das für den Handelsgärtner selbst keinen Nutzen bringt, seinen Kollegen aber erheblichen Schaden zufügt. Ehrliche Arbeit will ehrlichen Lohn — gute Ware fordert guten Preis. Danach müssen wir streben, wenn wir heute, wo Großkapital und Großbetrieb dem Mittelstand das Leben sauer machen, nicht unter den Schlitten kommen wollen. Erzielen lassen sich solche Preisregulierungen nur durch Berufsorganisationen, welche die Pro duzenten einigen und gemeinschaftlich die Preise festsetzen, so, wie es die Zeit erfordert. Wiederholt sind solche Preisfestsetzungen in der Gärtnerei erfolgt, vor allem in der Baumschulenbranche. Hier sind durch eine Vereinbarung die Preise geordnet worden und im allgemeinen werden sie auch eingehalten. Dadurch ist in der Baum schulenbranche das Geschäft gehoben und der Verdienst auf das Maß gebracht worden, bei dem wenigstens noch von einem Verdienst gesprochen werden kann, was früher zumeist nicht der Fall war. Notwendig ist aber, wenn eine solche Konvention auch wirklich Nutzen bringen soll, daß alle Berufsgenossen ihr beitreten und nicht das Abkommen stören dürfen. Dabei sieht es aber leider oft trübe aus. Die Preiskonventionen werden umgangen. Wenn ein Geschäft gemacht werden kann, werden allerhand Winkelzüge ersonnen, um den Preis nicht halten zu müssen oder man erklärt kurzerhand wieder seinen Austritt, wenn man sich nicht für eine bestimmte Zeit gebunden hat. Das ist ein Zustand, der wohl auf das schärfste verurteilt werden muß. Die Gehilfen und sonstigen Angestellten haben für die Kollegen welche ihnen beim Ausbruch eines Streiks in den Rücken fallen, welche Arbeit annehmen, wo jene den Zuzug abzuhalten bestrebt sind, das Wort „Streikbrecher“ eingeführt, das neuerdings auch gerichtlicher- seits als Tatbestand einer Beleidigung angesehen worden ist. Wem dies Wort angehängt wird, der ist damit der Verachtung seiner Kollegen preisgegeben! Und dabei handelt es sich bei den Streik bewegungen doch oft um Gewaltakte, durch welche Forderungen zur Geltung gebracht werden sollen, die unerfüllbar sind. Und wie liegt es bei den Prinzipalen? Gibt es da nicht auch welche, die ihren Kollegen, wenn diese die Preise festsetzen und sich einen gewissen Verdienst sichern wollen, um existieren zu können, schnöde in den Rücken fallen? Leider ist dies nur zu häufig der Fall. Ja, es gibt eine Kategorie von Berufsgärtnern, welche geradezu solche Preiskonventionen dazu ausnutzen, um sich Vorteile zu sichern, indem sie billiger verkaufen, als jene verlangen. Das sind die „Konventions - Brecher“ in unserem eigenen Lager. Sie gehen sogar so weit, daß sie öffentlich durch Inserate ver künden, daß sie zu den alten Preisen liefern, da sie sich nicht genötigt sehen, die Preise zu erhöhen — daß sie nicht Mitglieder der Ver einigungen sind. Das sind die, welche im Trüben fischen! Wie läßt sich gegen diese Störenfriede ankommen? Es ist fraglich, ob ein unlauterer Wettbewerb vorliegt. Zwar sagt das Gesetz: Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Verstoßen aber solche Handlungen gegen die guten Sitten? An sich wohl nicht, denn es kann jedermann seine Ware zu einem Preise verkaufen, seine Arbeiten bewerten, wie er will. Wohl aber, wenn Inserate erlassen werden, durch welche man den Berufskollegen in den Rücken fällt und die Kundschaft an sich locken will. Das gilt als den guten Sitten widerstreitend und wird nach § 1 des Gesetzes verfolgbar. Trifft das nicht zu, so kann man nur aufklärend an das Publikum herantreten und mitteilen, was es mit diesen billigen Preisen für eine Bewandtnis hat und daß eben für geringe Preise nur geringe Ware, für schlechte Preise schlechte Arbeit geliefert werden kann. Die Kundschaft wird dann einsehen, daß sie nicht besser fährt, wenn sie zu dem „billigen Mann“ läuft. Wollen wir hoffen, daß diese dunklen Erscheinungen in unserem Berufsleben mehr und mehr verschwinden, daß die Preisschleudrer und Preisdrücker kein langes Leben mehr haben und daß die Zu sammenschlüsse der Berufskollegen eine größere Ausdehnung im heben deutschen Vaterlande finden. Es gilt auch im wirtschaftlichen Leben unserer Zeit das alte Dichterwort: „Vereinigt werden auch die Schwachen mächtig!“ Einkaufs- und Verkaufs-Genossenschaften für Handelsgärtner. Dem engeren Zusammenschluß zur Gründung von Einkaufs genossenschaften wird in gärtnerischen Kreisen immer größeres Interesse zugewendet. Wir haben uns über dieses Thema gleichfalls schon häufig zustimmend geäußert, wenn auch Bedenken dann vor handen sind, wenn von vornherein nicht ausreichende Mittel eine klare feste Grundlage bieten und dabei eine rückhaltlose Strenge ob waltet. Die Form einer Einkaufsgenossenschaft und eines Kredit verbandes müßten voneinander scharf getrennt werden, und vor allem Zahlungsabmachungen getroffen werden, die peinlich einzuhalten sind. Darin liegt der Vorteil einer Einkaufsgenossen schaft. Es kann aber dann viel, bei Kohlen 8—10%, bei Erde, Töpfen, Dünger usw. 20—25%, ja oft noch mehr gespart werden. Das bedeutet für mittlere Betriebe mehrere Hundert, für größere Betriebe Tausende von Mark im Jahre. Neuerdings ist auch eine größere Dresdner Vereinigung von Handelsgärtnern dieser wichtigen Frage näher getreten und es ist zu erwarten, daß die Gründung sich durchführen läßt. Heute liegt uns eine Nachricht aus Österreich vor. Es hat sich in der Umgebung von
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