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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 12.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191000009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19100000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19100000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 12.1910
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1910 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1910 21
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1910 37
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1910 53
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1910 69
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1910 85
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1910 101
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1910 117
- Ausgabe No. 9, 2. März 1910 133
- Ausgabe No. 10, 9. März 1910 149
- Ausgabe No. 11, 16. März 1910 165
- Ausgabe No. 12, 23. März 1910 181
- Ausgabe No. 13, 30. März 1910 197
- Ausgabe No. 14, 6. April 1910 213
- Ausgabe No. 15, 13. April 1910 229
- Ausgabe No. 16, 20. April 1910 245
- Ausgabe No. 17, 27. April 1910 261
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1910 277
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1910 293
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1910 309
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1910 325
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1910 337
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1910 349
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1910 361
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1910 373
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1910 389
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1910 405
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1910 421
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1910 433
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1910 449
- Ausgabe No. 31, 3. August 1910 461
- Ausgabe No. 32, 10. August 1910 477
- Ausgabe No. 33, 17. August 1910 489
- Ausgabe No. 34, 24. August 1910 501
- Ausgabe No. 35, 31. August 1910 517
- Ausgabe No. 36, 7. September 1910 529
- Ausgabe No. 37, 14. September 1910 545
- Ausgabe No. 38, 21. September 1910 561
- Ausgabe No. 39, 28. September 1910 577
- Ausgabe No. 40, 7. Oktober 1910 589
- Ausgabe No. 41, 14. Oktober 1910 601
- Ausgabe No. 42, 21. Oktober 1910 613
- Ausgabe No. 43, 28. Oktober 1910 625
- Ausgabe No. 44, 4. November 1910 637
- Ausgabe No. 45, 11. November 1910 649
- Ausgabe No. 46, 18. November 1910 661
- Ausgabe No. 47, 25. November 1910 673
- Ausgabe No. 48, 2. Dezember 1910 685
- Ausgabe No. 49, 9. Dezember 1910 697
- Ausgabe No. 50, 16. Dezember 1910 709
- Ausgabe No. 51, 23. Dezember 1910 721
- Ausgabe No. 52, 30. Dezember 1910 733
-
Band
Band 12.1910
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Nr. 37. Mittwoch, den 14. September 1910. XII. Jahrgang. Derj/andelsgärfner Abonnementspreis Inserate und Luxemburg M. 5,— jährlich, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau " Petitzeile. & für das Ausland M. 8jährlich. • — Sämtliche Postsachen sind nur zu Ausgabe jeden Mittwoch. richten an Bestellungen Verlag von Bernhard Thalacker G. m. b. H. Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis, nimmt jede Postanstalt entgegen. Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: Das Diskontieren von Buchforderungen. II. Was heißt Zahlung, wie es mir möglich ist? Der Ausnahmetarif für Rhabarber. Die Hauptversammlung der bayrischen Handelsgärtner. Die Ausstellung der Deutschen Dahliengesellschaft in Liegnit. II. Die Neuheitenschau zu Rudolstadt. II. Große Herbstmesse und Pflanzenbörse in Berlin. Die Geschäftslage in der Baumschulenbranche. IX. Das Diskontieren von Buchforderungen, n. ‘ Die Deutsche Bank hat mit der Diskontierung der Warenforde rungen, die wir in dem vorigen Artikel von ihrer Lichtseite zeigten, bereits nach dem Muster anderer Länder, z. B. von Österreich-Ungarn, Frankreich, England, den Vereinigten Staaten usw., begonnen. Es läßt sich jedoch noch nicht übersehen, welchen Erfolg die Institution haben und ob der Nachteil eintreten wird, der von verschiedenen Seiten geltend gemacht wird. Es ist unsere Pflicht, jetzt auch die gegnerischen Stimmen zu hören. Man erkennt im Lager der Gegner ohne weiteres die Lichtseite an, die, wie wir sahen, in der Flüssig machung von Mitteln zu jeder Zeit liegt. Durch diese Flüssig machung werden Betriebe flott erhalten, ja, gewerbliche Existenzen unter Umständen erhalten, und der Wirtschaftspolitiker kann im Hinblick darauf wohl sagen, daß die Diskontierung von Buch forderungen eine produktive Einrichtung sei. Nun sagen die Gegner, daß damit vor allem der Beiseiteschaffung des Vermögens Vorschub geleistet werde. Ein Handelsgärtner, der vor dem Ruin stehe, werde sich seine Außenstände noch schnell diskontieren lassen, und wenn dann der Zusammenbruch käme, hätten die Gläubiger das Nachsehen. Yan weist darauf hin, daß bei den leider nur zu häufigen Akkord- und Konkursverfahren im Geschäftsleben doch den Schwer punkt der Masse in vielen Branchen nur die Außenstände bildeten. Durch ihre Einziehung sei es in solchen Fällen erst möglich, eine einigermaßen anständige Quote zu bieten oder zu erzielen. Was solle-nun werden, wenn die Außenstände schon diskontiert seien? Woran soll sich dann der Gläubiger noch halten und welchen Ge fahren müsse, er dann entgegenblicken? Hier liege der Kardinal punkt der ganzen Frage. Dagegen ist aber einzuwenden, daß man bei Einführung derartiger wirtschaftlicher Einrichtungen nicht gleich auf die möglicherweise eintretenden unlauteren Handlungen im Geschäftsverkehr Rücksicht nehmen muß. Haben wir denn nicht bei dem Wechselverkehr, wohl der größten Errungenschaft in der Handelsentwicklung der Kulturvölker, ebenfalls mit solchen un lauteren Experimenten zu rechnen gehabt? Wird nicht schon im Mittelalter, ja. bald nach der Geburt des Wechselverkehrs, über die Schattenseite, die er zeigt, geklagt? Und wollte wirklich deshalb jemand gegen den Wechselverkehr selbst heute noch eine Lippe riskieren? Er würde sich damit lächerlich machen. Vor allem aber wird durch die Diskontierung der Buchforderungen doch kein anderer Zustand geschaffen als bisher. Ein Gärtner, der heute darauf ausgeht, im letzten Augenblick vor dem Zusammenbruch noch seine Außenstände zu verwerten, der findet auch Mittel und Wege hierzu, wenn ihm keine Bank seine Buchforderungen beleiht. Wir brauchen doch wohl nicht erst an die zahlreichen Institute zu erinnern, welche sich durch Inserate in den Tagesblättern und auch in der Fachpresse dazu erbieten, Forderungen aufzukaufen, natürlich „zu den kulantesten Bedin gungen“. Es befinden sich unter diesen Schuldeneinziehungsbureaus ganz solide Firmen, freilich auch dunkle Existenzen, die gerade gern mit solchen Geschäftsleuten operieren, bei denen es Matthäi am Letzten ist. Denn bei ihnen läßt sich dann leichter im Trüben fischen. Gegen ein solches Beiseiteschaffen von Vermögensstücken oder ganzen Vermögenskomplexen gibt es gesetzliche Maßregeln. Die Bestimmungen über den strafbaren Eigennutz (§ 288 des Straf gesetzbuchs), sowie über Konkursverbrechen und Konkursvergehen (§ 239, 240 der Konkursordnung) haben Kautelen geschaffen, damit diese schädigenden, unlauteren Handlungen nicht zu üppig ins Kraut schießen, wenn sich auch nicht leugnen läßt, daß diese Sicherheits maßregeln noch nicht ausreichend sind, um heute wirkliche Sicherheit zu schaffen. Die Diskontierung von Buchforderungen wird* aber eher Nutzen als Schaden insofern stiften, als bei ihr die Beleihung der Außenstände in eine geordnete solide Bahn geleitet wird. Das Renommee der Banken würde ja leiden, wenn sie sich die Maximen der obenerwähnten Kreditinstitute zum Muster nehmen wollten. Sie werden gerade da, wo sie unlautere Motive wittern — und Banken haben meist eine feine Nase —, die Diskontierung zurückweisen. Es wird also eher eine Erschwerung als eine Erleichterung unlauterer Beiseiteschaffung von Vermögensobjekten die Folge sein. Es wird dann weiter gesagt, und das ist für uns, vom wirt schaftlichen Standpunkt aus betrachtet, ein viel schwererwiegender Einwand, daß durch dieses Diskontieren einesteils viel mehr Kredit gegeben und andererseits begehrt werden würde. Man fürchtet, daß der Gärtner, dessen Außenstände zurzeit diskontiert werden können, leichtsinniger seiner Kundschaft gegen über verfahren wird, daß er die Kreditwürdigkeit seiner Kunden nicht mehr so prüfen dürfte, weil er weiß, daß er bei säumiger Zahlung ja die Bank hat, die ihm auf die Forderung Geld gibt. Auch davon kann nach unserem Dafürhalten gar keine Rede sein. Es müßte doch ein sehr kurzsichtiger Geschäftsmann sein, der ohne weiteres daraufhin Kreditgeschäfte macht, daß er „vorläufig“ die Außen stände beleihen kann. Er muß sich doch immer sagen, daß das Geld, welches ihm gegeben wird, zurückzuerstatten ist, und daß er es aus seinem Geschäft nehmen muß, wenn sich die' Forderung als uneinbringlich erweist. Nein, wir folgern anders: Es liegt auf dem Geschäftsmann, der seine Außenstände diskontiert, sogar ein schwerer moralischer Druck, vorsichtig zu sein, ehe er Kredit gibt, und dann mit allen Mitteln die Beitreibung der Forderungen zu ermöglichen, weil er sich vor der Bank nicht bloßstellen will und darf, wenn er weiterhin Kredit genießen will. Es gefällt niemandem im Geschäfts verkehr, wenn er seine Kundschaft als eine faule vor anderen ge- brandmarkt sieht. Die Banken aber würden sehr bald herausfühlen, mit wem sie es zu tun haben. Sie würden zunächst den Pädagogen spielen und den Geschäftsmann zu anderer Geschäftspraxis zu er ziehen suchen oder die Verbindung mit ihm abbrechen. Wir sehen also auch nach dieser Richtung hin keine Gefahr. Zugeben müssen wir ohne weiteres, daß der Kredit, welchen die Banken heute schon dem Geschäftsmann gewähren, durch die nebenher laufende Diskon tierung von Buchforderungen erhöht werden muß. Es ist viel über den Einfluß der neuen Krediteinrichtung auf den „Blankokredit“ gesprochen worden. Wir glauben auch nicht, daß dieser Kredit infolge der Diskontierung der Buchforderungen nun gewaltig sinken wird, wenigstens nicht so bedeutend, als man geglaubt hat. Einiger maßen wird er aber doch herabgehen, denn ein rationell arbeitender Geschäftsmann wird nicht mehr Kredit aufnehmen, als er zur ge sunden Führung seines Geschäftes eben nötig hat. Es würden aber auch in diesem Falle die Banken erzieherisch wirken können, indem
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