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Regelung nicht erzielt wird, berichten mir die LBsch. hierzu getrennt. 3. Von den einheitlichen wie von den getrennten Be richten ist sämtlichen von dem räumlichen Gel tungsbereich der betreffenden Regelung erfaßten LBsch. ein Durchschlag zur Kenntnis zu geben. 4. Bis auf die Fälle der getrennten Berichterstat tung führe ich meinen Schriftwechsel nur mit der hiernach für die Berichterstattung und die feder führende Bearbeitung zuständigen LBsch. Die übrigen beteiligten LBsch. erhalten jeweils Ab schriften meiner Stellungnahmen. 5. Ich überlasse es den LBsch., die Form ihrer Zu sammenarbeit im übrigen selbst zu ordnen. III I. Jeder Entwurf einer Tarifordnung oder einer sonstigen Anordnung ist mir vor Abgabe eines Antrages oder einer verbindlichen Stellungnahme der LBsch. an den Reichstreuhänder der Arbeit mit einem Bericht zuzusenden. Erst nach Eingang meiner Stellungnahme ist die Sache weiter zu bearbeiten. 2. Meine Stellungnahmen zu den Entwürfen gelten für die schriftlichen und mündlichen Verhand lungen der LBsch. mit den Reichstreuhändern der Arbeit als interne Dienstanweisungen. Sie dür fen also auf keinen Fall ohne weiteres über gangen oder etwa als meine abschließende Ent scheidung bekanntgegeben werden. Soweit eine LBsch. meine Vorschläge ganz oder teilweise für nicht annehmbar hält, ist mir unter Angabe der Gründe zu berichten. Sollte ich trotz Einspruchs der LBsch. von meinen Vorschlägen nicht abgehen, so hat die LBsch. sich diese unter Übernahme meiner Gründe zu eigen zu machen und beim Reichstreuhänder der Arbeit entsprechend zu ver treten. 3. Nach Fertigstellung des amtlichen Entwurfs durch den Reichstreuhänder der Arbeit ist mir ab schließend unter Beifügung seines Wortlauts un verzüglich zu berichten. Dabei ist anzugeben, welche von meinen oder den Vorschlägen der LBsch. nicht übernommen wurden einschließlich der Gründe für die Notwendigkeit ihrer Aufnahme und der Gründe, die zur Ablehnung führten. Ich werde dann darüber entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Vorschläge noch Uber den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft beim Reichsarbeitsminister vorgebracht werden sollen. IV Die Berichte der LBsch. zu den Entwürfen müssen ein vollständiges Bild über alle Gründe der Neu regelung und ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen geben. Ich erwarte, daß darin künftig zu jeder einzelnen Regelung, die von der bisherigen abweicht, eingehend Stellung ge nommen wird. 2. In allen Fällen, in denen die Mitwirkung von WV. notwendig ist, ist mir deren Stellungnahme zu den beabsichtigten Regelungen mitzuteilen. 3. Berichte und Anlagen sind mir in einfacher Aus fertigung zuzusenden. V Die Reichstreuhänder der Arbeit sind durch Er laß des Reichsarbeitsministers vom 18. 10. 1940 — III b 21 096/40 — angewiesen, den LBsch. die notwen digen Unterlagen für die hierdurch angeordnete Be arbeitung und Berichterstattung zuzuleiten, so daß zu erwarten ist, daß nunmehr die Bearbeitung von Tarifordnungen bzw. Lohngestaltungsanordnungen reibungslos und schneller als bisher erledigt wird. VI 1. Die KVsch. haben sich jeder unmittelbaren Ein flußnahme auf die Gestaltung allgemeiner Ar beitsbedingungen zu enthalten. Ihre Aufgabe ist es, im Rahmen der bestehenden Vorschriften die Arbeitsverhältnisse zu ordnen. 2. Die federführende Bearbeitung obliegt in den KBfch. — auch bezüglich der Lehrverhältnisse und Lehrlingsvergütungen durch Lohn, Erziehungs beihilfen oder Taschengeld — dem KGW. 3. Die KBfch. haben sämtliche Fragen, über die nur der Reichstreuhänder der Arbeit, nicht aber seine Beauftragten entscheiden, insbesondere Anträge auf über- und untertarifliche Entlohnung an die LBsch. mit einer Stellungnahme abzugeben. Vor schläge zu Änderungen oder Ergänzungen von Arbeitsgesetzen, Tarifordnungen und anderen Regelungen der Arbeitsbedingungen sind nur an die LBsch. einzureichen. An die Landesbauernschaften (zu I—VI) und Kreisbauern schaften (zu VI). DN. 1949 S. 894. Überweisung von Lobnersparnissen ausländischer Arbeiter. — I 8 463/4 vom 12. 12. 1946 —. I. Beim Reichsarbeitsminifter sind wiederholt Be schwerden vorgebracht worden, daß die Überweisung der Lohnersparnisse in unbefriedigender Weise durch geführt wird. -Die Arbeiter wollen nach ihren An gaben nicht gewußt haben, daß sie ihre Lohnerspar nisse überweisen können. Teilweise soll ihnen von ihren Vetriebsführern sogar geraten worden sein, ihr gesamtes deutsches Geld mitzunehmen. Weitere Schwierigkeiten hätten sich daraus ergeben, daß die Überweisungen oft ungewöhnlich lange Zeit dauerten. Dies sei zu einem großen Teil darauf zurllckzuführen, daß Betriebsführer die Geldbeträge, die sie von den Arbeitern zur Überweisung erhalten, nicht sofort wertergeben, sondern ansammeln und nur gelegent lich zur Überweisung einzahlen. Es liegt nicht nur im deutschen Interesse, sondern es ist auch im Interesse der Arbeiter selbst unbedingt erforderlich, daß von den Uberweisungsmöglichkeiten weitgehender Gebrauch gemacht wird. Ausländische Arbeiter, deren Lohnersparnisse nicht überwiesen wer-