Volltext Seite (XML)
Nachwuchsgewinnung für den Arbeitseinsatz 1941. Aktivierung der Arbeit in den Kreisbauernfchaften. — l 8 322 vom 12. 12. 1910 —. Die völkische und volkswirtschaftliche Bedeutung des Nachwuchseinsatzes in der Landarbeit erfordert eine weitgehende Aktivierung aller hierfür berufenen Kräfte und geeigneten Maßnahmen zur Aufklärung und Gewinnung der deutschen Jugend für die land wirtschaftlichen Berufe, insbesondere für die Land arbeitslehre und ländliche Hausarbeitslehre. Die hierfür in erster Linie verantwortlichen I kl-Leiter der LVsch. haben die Pflicht, sich in den kommenden Wintermonaten bis zur Schulentlassung dieser Auf gabe vordringlich zu widmen und hierbei zur Ver meidung unfruchtbaren planlosen Nebeneinander arbeitens eine zielbewußte Gleichrichtung und engste Zusammenarbeit anzustreben mit allen an der Auf gabe gleichfalls- interessierten Dienststellen des RNSt. — also insbesondere den Abt. fVE, l O und IIK —. Das gleiche gilt für die Zusammenarbeit mit den für die Nachwuchslenkung zuständigen Dienststellen der Arbeitseinsatzverwaltung und die Mitarbeit der NSDAP, und ihrer Gliederungen, den Behörden, insbesondere den Schulen. Zur Vertiefung dieser Gemeinschaftsarbeit findet Termin Mitte Januar nächsten Jahres in Berlin eine Arbeitstagung statt. Die Einladung hierfür geht den LVsch. durch Rundschreiben zu. Maßgebend für den Erfolg ist der Einsatz der KBsch. für das gestellte Ziel. Zur Durchführung und Erleichterung ihrer Arbeit ordne ich folgen des am I. Beauftragung eines verantwort lichen Mitarbeiters für die Nach wuchsgewinnung der Kreisbauern- schäft. Für die Durchführung der bisher angeordneten und noch anzuordnenden Maßnahmen zur Nachwuchs- gewinnung ist in der KBsch. der KBF. verantwort lich. Dieser beauftragt, da er die laufenden Arbeiten nicht selbst erledigen kann, einen seiner Mitarbeiter, der ihm hierfür besonders geeignet erscheint, mit der Leitung der Nachwuchswerbung, der Zusammenarbeit mit den Berufsberatern, den Schulen, dem NSLV., i 1. der HI. usw. Da die laufenden Arbeiten dieses ! Auftrags viel Zeit beanspruchen, empfiehlt es sich im allgemeinen nicht, hierfür ehrenamtliche Mit- arbeiter in Anspruch zu nehmen. Nach ihren haupt sächlichen Funktionen werden meist die KGW. die Berufensten sein. Es bleibt jedoch dem KBF. über lassen, entsprechend den besonderen örtlichen Ver- hältnUen auch auf ehrenamtliche Mitarbeiter oder Dienstangehörige zurückzugreifen. Die von den KBF. beauftragten Mitarbeiter Termin sind den LVsch. bis zum 20. 12. 1940 zu melden. Die Termin LVsch. geben bis zum 10. 1. 1941 eine namentliche Aufstellung dieser Mitarbeiter der KBsch. mit An gabe ihrer Dienstbezeichnung an mich — Abt. I 8 — in doppelter Ausfertigung. II. Zusammenarbeit mit den Arbeits ämtern, Abteilung Berufsberatung. 2m Einvernehmen mit dem Reichsarbeitsmini ster bestimme ich: 1. Jede KBsch. meldet bis zum 31. 1. 1941 dem zu- Termin ständigen Arbeitsamt — Abteilung Berufs beratung — die durch familienfremde Lehrlinge zu besetzenden — also offenen — Lehr st eilen für die Land- und Hausarbeits lehre. Später hinzutretende Lehrstellen sind laufend in bestimmten, mit dem Arbeitsamt zu vereinbarenden Abschnitten nachzumelden. Bezüg lich der Auswahl und Meldung der Lehrstellen gilt das Verfahren zur An- und Aberkennung der Lehrmeistereigenschaft — vgl. Anordnung vom 5. 12. 1940 — IIK 104 — (DN. S. 873). 2. Lehrstellen, die ohne Vermittlung des Arbeits amtes Lehrlinge einstelken (einschl. der durch Lehranzeige besetzten Stellen), sind dem Arbeits amt möglichst unverzüglich als besetzt zu melden. Desgleichen werden die Arbeitsämter gemäß mir - i zugesagter Anweisung des Reichsarbeitsministe riums die KBsch. laufend in bestimmten Zeit abschnitten Uber die vom Arbeitsamt vorgenom menen Lehrstellenbesetzungen unterrichten. Die Form und die Termine dieser gegenseitigen Be nachrichtigungen bleiben der Vereinbarung zwi schen KBsch. und Arbeitsamt überlassen. 3. Die LVsch. überwachen das Verfahren laufend und veranlassen gegebenenfalls rechtzeitig zwischen bezirklichen Ausgleich. 4. Die LVsch. — Abt. 18 — geben mir bis zum 20. 4. 1941 Meldung über die Zahl der in den einzelnen KBsch. a) noch vorhandenen offenen, b) der durch eigene Kinder (Lehranzeige) be setzten, c) der durch familienfremde Lehrlinge besetzten Lehrstellen, getrennt nach Landarbeitslehre und ländlicher Hausarbeitslehre, in doppelter Ausfertigung. III. Zusammenarbeit mit den Schul behörden und dem NSLV. 2m Anschluß an die Reichsarbeitstagung sind von allen LVsch. — sofern dies nicht bereits auf Grund meiner Weisungen auf der Reichsarbeits tagung I 8 am 9. und 16. 9. 1940 geschehen ist — Arbeitstagungen im entsprechenden Rahmen durchzuführen, an denen die KBF. und die nach I. benannten SV. teilzunehmen haben. Neben den in Betracht kommenden Dienststellen der NSDAP, und ihrer Gliederungen sind hierzu die Leiter der Abteilung Berufsberatung des zuständigen Landesarbeitsamtes, die Berufsberater und die Berufsberaterinnen, die Gau- und Kreisland schulreferenten, wie auch die Leiter der Schul behörden einzuladen und um Übernahme von Referaten im Sinne der Reichsarbeitstagung zu bitten. Die Tagungen müssen noch im Verlaus des Januar 1941 durchgeführt werden.