lung entfällt jegliche Belästigung durch Geruchsent wicklung usw. Eine Sortierung der Knochen ist nicht unbedingt erforderlich. Es ist jedoch zweckmäßig, große und kleine Knochen getrennt voneinander auf zubewahren. Keinesfalls dürfen Knochen verfeuert, vergraben oder sonstwie vernichtet werden. Der Sonderbeauftragte hat den Knochenhandel veranlaßt, der Sammlung von Knochen aus bäuer lichen und landwirtschaftlichen Betrieben besondere Aufmerksamkeit zu widmen und dafür zu sorgen, daß die Abholung der Knochen regelmäßig erfolgt. Der Sammler ist verpflichtet, die Knochen zum ortsüblichen Preis zu bezahlen. Ich behalte mir vor, über die freiwillige Abliefe rung von Knochen Bericht einzufordern, und gebe der Hoffnung Ausdruck, daß weitergehende Maßnahmen zur Knochenerfassung überflüssig werden. An die Landes- und Kreisbauernschaften und Außen- dienststellen. — DN. 1940 S. 877. Länöliche Hauswirtschaft. Sonderdrucke der Bersuchsstelle für Hauswirtschaft des Deutschen Frauenwerkes. -litt 110/2 vom 2.12.1940 —. Es sind hier noch eine größere Anzahl Sonder drucke der Versuchsstelle für Hauswirtschaft des Deut schen Frauenwerkes in Leipzig vorrätig, und zwar: 1. Richtig Plätten und Bügeln. 2. Hausfrau! Bedenke, daß Du in der heutigen Zeit mit den zugeteilten Waschmitteln auskommen mußt! Den LBsch. sind bereits vor einiger Zeit diese Sonderdrucke zugesandt worden. Vis zum 2Ü. 12. d. Z. ist mir mitzuteilen, ob und wieviel weitere Exem plare benötigt werden. Die Sonderdrucke können kostenlos abgegeben werden. An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 879. Wäschesprudler. — IIn 22» vom 2.12.1940 —. Seit einiger Zeit wird in den Tageszeitungen eine umfangreiche Reklame für Wäschesprudler, ins besondere „Waschsolo" gemacht. Es ist festzustellen, inwieweit derartige Wäsche sprudler von den Landfrauen gekauft werden und welche Erfahrungen damit gemacht worden sind. Einem entsprechenden Bericht sehe ich bis zum 1Ü. 1. 1941 entgegen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 880. Hinweise aus nicht abgeüruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungsamtes des Neichsbauernführers: 1. Abgabe einer Francotyp-Maschine*) IVK I 217 vom 4. 12. 1940) 2. Personelle und sächliche Kosten der Ernährungs- und Wirtschaftsämter (IV8 I 6126/0 vom 4. 12. 1940) 3. Anweisung für die Pressearbeit im Dezember 1940 IVO 011/16 vom 29. 11. 1940) 4. Sonderdruck Pesendorfer „Zur Trachtenfrage" (IO 220 vom 4. 12. 1940) 5. Torfstreu und Torfmull (II L 350/1 vom 28.11.1940) 6. Schutzanstrichmittel für Erünfutter- und Kartoffel einsäuerungsbehälter (II L 761/2 vom 30. 11. 1940) 7. Sonderbeauftragte für die Schwarzbuntzucht (II v 310/1 vom 29. 11. 1940) 8. Melkmaschinenlehrgänge für Leistungsinspektoren und Melklehrer (II O 930/2 vom 30. 11. 1940) 9. Beobachtungen bei Schadensfällen infolge Verfütte- *) Außer Württemberg und Wartheland. rung von Amid-Ölkuchenmischfutter für Milchvieh (II O 910/4 vom 4. 12. 1940) 10. Versorgung der gärtnerischen Betriebe (Erwerbs gärtner) mit Schnitt- und Rundholz für den Klein bedarf (HO 100 vom 29. 11. 1940) 11. Reichseinheitliche Forsteinrichtungsvorschriften**I (II ? 310 vom 30. 11. 1940) 12. Forstliche Tagung**) (II? 10/12 vom 4. 12. 1940) 13. Desgl. (II? 130 vom 4. 12. 1940) 14. Bestellung von Druckschriften für den häuslichen Vorratsschutz (IIO 331/1 vom 2. 12. 1940) 15. Versorgung mit Rebschutzmitteln (IIK 400/1 vom 29. 11. 1940) **) Außer Alpenland, Donauland und Südmark Fernsprechdienst: Landesbauernschaft Rheinland: Bei Anrufen nach Dienstschluß ab 18 Uhr ist nicht die Sammelnummer 1631, sondern nur die Nr. 2408 zu wählen. Druck: Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H„ Berlin N 4, Linienstraße 139/140.