8. Arbeitsbeschleunigung, Verant wortung der fachlichen Dienst - st eilen, Beispiel der ehrenamt lichen Führer. Die Durchführung des Ausleseverfahrens wird in manchen Verufssparten, so besonders bei der Land- und Hausarbeitslehre und der Land- und Hauswirt schaftslehre, zunächst einen erheblichen Arbeitsanfall bringen, da hier die Zahl der Lehrmeister noch völlig unzureichend ist. Zur Beschleunigung der Arbeit wird deshalb empfohlen, in diesem Jahre (bis 31. 1. 1941) nur die völlig sicher erscheinenden Fälle listenmäßig zu erfassen und zu prüfen. Dabei muß klar sein, daß die erforderliche Zahl von einwandfreien Lehrstellen vor dem Schulentlassungstermin Ostern 1941 bereit stehen muß. Die genannten fachlichen Dienststellen werden dafür verantwortlich gemacht. In der großen Zahl anerkannter Lehrmeister liegt die stärkste Werbemöglichkeit. Jeder Lehrmeister muß dazu er zogen werden, selbst durch Werbung im Kreise der Verwandten und Bekannten für Nachwuchs zu sor gen. Den ehrenamtlichen Führern der Reichsnähr standsberufe fällt die Pflicht zu, durch das Beispiel für eine möglichst rasche allgemeine Einführung der geordneten praktischen Berufsausbildung zu werben. Sofern bei der ehrenamtlichen Belastung noch die Möglichkeit besteht, selbst als Lehrherr zu wirken, soll dies geschehen; die eigenen Kinder sollen sich der geordneten Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft unterziehen. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1940 S. 873. Grunölagen üer Setriebsführung. Hofkarte des RNSt. 1941/44. — IIL 390 vom 29.11.1940 —. Die unter 1 und 2 benannten Druckereien haben vom Ende des Monats November ab die neuen Hof kartenvordrucke 1941/44 (Urschriften und Karteiblät ter) in zwei getrennten Sendungen unmittelbar an die KBsch. geliefert. Die KBich. erhalten: 1. Urschriften der Hofkarte entsprechend der Zahl der zu bearbeitenden Betriebe zuzüglich 15 vH Re serve (weißes Papier; Absender: Druckerei Mahnke L Kistmacher, Berlin SO, Dresdener Str. 117). 2. Karteiblätter der Hofkarte entsprechend der Zahl der zu bearbeitenden Betriebe zuzüglich 5 vH Reserve (grauer Karton; Absender: Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N 4, Linienstr. 139/149). Eine weitere Reserve an Vordrucken (Urschriften und Karteiblätter) wird den LBsch. unmittelbar zu- gesanüt und dort für etwaigen weiteren Bedarf der KBsch. bereitgestellt. Die LBsch. erhalten von mir eine Sonderauf stellung über die Anzahl der an die einzelnen KBsch. zum Versand kommenden Vordrucke. Die KBsch. haben die Sendungen nach Art und Stückzahl zu prüfen und den Eingang an die LBsch. zu bestätigen. Die LBsch. geben nach Eingang der Bestätigungen sämtlicher KBsch. eine Eesamtbestäti- gung hierher. Bezüglich der Aufbewahrung der alten Urschrif ten und Karteiblätter, ebenso bezüglich der etwaigen Beschaffung weiterer Karteikästen und Sammelmap pen ergeht an die LBsch. noch besondere Weisung. Richtlinien für die Ausfüllung der neuen Hos- karte sind zur Zeit in Bearbeitung und werden nach Fertigstellung den LBsch. zugesandt. An die Landes- und Kreisbauernschaften (außer Danzig-Westpreußen und Wartheland). — DN. 1940 S. 877. Tierzucht. Erfassung von Knochen aus bäuerlichen und landwirtschaftlichen Betrieben. — UV 919/35 vom 5.12.1940 —. Der wirtschaftliche Verkehr auf dem Gebiet der Knochenwirtschaft hat die Stärkung der deutschen Rohstoffwirtschaft zum Ziel. Die bei Bauern und Landwirten anfallenden Knochen ergeben, sofern sie industriell verwertet werden, große Mengen von tech nischen Fetten, Leim, Gelatine, Futter- und Dünge mitteln und chemischen Verbindungen aller Art. Alle diese Dinge haben während des Krieges ganz beson dere wehrwirtschaftliche Bedeutung. Knochen aus städtischen Haushalten und gewerblichen Betrieben werden bereits weitgehend erfaßt. Unerläßlich ist auch die Erfassung der auf dem Lande anfallenden Knochen, deren rationelle Verwertung im Haushalt oder im Betrieb nicht möglich ist. Der Sonderbeauftragte für die Erfassung und den Einsatz von Knochen bei der Reichsstelle „Chemie" hat die Bitte an mich gerichtet, dabei behilflich zu sein, daß die in bäuerlichen und landwirtschaftlichen Betrieben bzw. Haushalten anfallenden Knochen restlos industrieller Verwertung zugeführt werden. Ich spreche hiermit die Erwartung aus, daß jeder Bauer und Landwirt sowie sonstige Haushalte, welche selbst schlachten, aus der Aufforderung zur freiwilli gen Abgabe der Knochen für sich die Verpflichtung zur Mithilfe ableiten und sich dadurch eine zwangsmäßige Erfassung durch den Sonderbeauftragten erübrigt. Die LBsch. sind verpflichtet, in kürzester Zeit über die KBsch. und die mit der Beratung befaßten Außen dienststellen die in Frage kommenden Betriebe von der Notwendigkeit der Ablieferung in Kenntnis zu setzen und immer wieder auf die Wichtigkeit der Knochenverwertung hinzuweisen. Die Knochen sind in sauberem Zustand bis zur Abholung durch den Knochenhändler an einem luf tigen Platz aufzubewahren. Bei derartiger Behänd-