Wiederaufnahme des Lehrbetriebes auf der Veamtenschule des RNSt. in Goslar. — IVK I 188 vom 2.12.1840 —. Die Anordnung betr. Einstellung der Arbeiten der Veamtenakademie und Beamtenschule vom 9.12. 1939 — IVK I 100 — (DN. S. 916) tritt hinsichtlich der Beamtenschule außer Kraft. Die Anstalt hat am 18.11.1940 den Lehrbetrieb wieder ausgenommen. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1940 S. 869. Reinigung, Instandsetzung und Überholung von Viiromaschinen, insbesondere Schreibmaschinen. — IV^ I 210 vom 4.12.1948 —. Die Bekanntmachung und „Vorläufigen Richt linien" vom 3. 7.1940 — IVK I 210 — (DN. S. 471) werden wie folgt geändert: 1. Im Absatz 2 treten an die Stelle von Satz 1 folgende Sätze: Behörden, an deren Sitz kein Mecha niker wohnt, können sich wegen der gleich zeitigen Reinigung ihrer Maschinen an die nächstgelegene der nachstehend angegebenen Bezirksgeschäftsstellen des Reichsinnungs verbandes des Mechanikerhandwerks um Auskunft über solche Mechaniker wenden, die von ihrem Betriebssitz aus Aufträge auch auswärts ausführen. Doch können natür lich auch die handwerklichen Nebenbetriebe des Fachhandels bei der Vergebung von Aufträgen wie bisher berücksichtigt werden. 2. Im Absatz 2 der „Vorläufigen Richtlinien" wird der Satz 5 wie nachstehend gefaßt: Sie wird nach der Arbeitszeit und zu den örtlichen Mechanikerlöhnen zu vergüten sein,' mußte ein auswärtiger Mechaniker herangezogen werden, so sind die Mecha nikerlöhne am Sitze des auswärtigen Un ternehmers zugrunde zu legen. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1940 S. 869. Hrun-lagen -er Erzeugung"»»- -es Marktes. Weitergabe der gemeindeweisen Ergebnisse der Viehzählung. — Vv 815 vom 5.12.1948 —. Um den Dienststellen des RNSt. zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiete der Ernährungssiche rung die Ergebnisse der Landwirtschaftsstatistik sobald wie möglich bereitzustellen, werden vom Statistischen Reichsamt in Zukunft auch die vorläufigen Ergeb nisse der allgemeinen Viehzählung den örtlichen Dienststellen des RNSt. sofort im Anschluß an die Erhebung zugänglich gemacht. Zu diesem Zweck hat das Statistische Reichsamt den Landräten an Stelle einer zweiten Kreisliste nunmehr einen Durchschreibeblock (mit einem Obsr- blatt und vier Durchschriften) übersandt. Die Ergeb nisse der Viehzählung werden beim Landrat auf dem Oberblatt eingetragen. Damit werden gleichzeitig die vier Durchschriften hergestellt. Während das Ober blatt beim Landrat verbleibt, erhält die zuständige KVsch. die vier Durchschriften, von denen je eine Durchschrift an die LBsch., an die LdwSch. und an das Tierzuchtamt weiterzugeben sind. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1940 S. 869. Setriebsgerneinschast. Erhebung über den Bestand und Bedarf an land wirtschaftlichen Arbeitskräften 1941; Versand der Unterlagen. — I 8 312/2 vom 5.12.1948 —. Mit Rücksicht auf die im Postverkehr zu erwar tenden Verzögerungen der Zustellung wird der unter III meiner Anordnung vom 28.11.1940 — I 8 312/2 — (DN. S. 846) am 12.12.1940 festgesetzte Termin auf den 16.12.1948 verschoben. Falls die Meldung über Nichteingang der Fragebogen und Merkblätter erstattet wird, ist der spätere Eingang der Erhebungs unterlagen — ebenfalls unter Abschrifterteilung an die LBsch. — alsbald hierher zu bestätigen. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1940 S. 869. Erhebung über den Bestand und Bedarf an land wirtschaftlichen Arbeitskräften 1941. — I 8 312/2 vom 5.12.1948 —. Zur Erhebung über den Bestand und Bedarf an landwirtschaftlichen Arbeitskräften 1941 in den LBsch. Danzig-Westpreußen und Wartheland, in den Reg.- Vezirken Zichenau und Kattowitz sowie in den den Rea.Bezirken Allenstein. Gumbinnen und Oppeln 1939 eingegliederten Gebietsteilen ordne ich für die betreffenden LBsch. und KVsch. folgendes an: Meine Anordnung betr. Erhebung über den Be stand und Bedarf an landw. Arbeitskräften 1941 vom 28.11.1940 -7 I 8 312/2 — lDN. S. 845 ff.) gilt hier entsprechend, jedoch mit nachstehenden Abände rungen dieser Anordnung: Z u II: Eine Erhebung in den Weinbaubetrie ben entfällt. Zu III: An Stelle des mit vorbezeichneter An ordnung im Abdruck bekanntgeaebenen Erhebungs bogens ist ein zweisprachig abgefaßter, vereinfachter Erhebungsbogen zu verwenden, der den betr. LBsch. und KBsch. gesondert zugesandt wird. Nach diesem Vordruck wird bei der Erhebung nicht zwischen deutschen und ausländischen Arbeits kräften unterschieden. Auf der Rückseite des Er tz ebungsbogens fallen die Fragen 22, 27 und 28 fort.