III. Stichtag. Stichtag für die Ausfüllung ist der 3. Januar 1941. Die Ausfüllung soll jedoch möglichst schon vorher, d. h. in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr durchgeführt werden, damit der Einsendetermin an die Kreisbauernschaft am 7. Januar 1941 unbedingt eingehalten werden kann. Die Ausfüllung hat jedoch nach dem Stand vom 3. Januar 1941 zu erfolgen (z. B. ist eine Arbeitskraft, die am 31. Dezember 1940 ausscheidet, nicht-als Bestand aufzuführen). IV. Prüfung der Fragebogen. Nach Eingang der Fragebogen beim Ortsbauernführer sind die Angaben auf ihre Voll ständigkeit und Zuverlässigkeit zu prüfen, übertriebene oder ZU niedrige Bedarfsangaben sind im Benehmen mit dem Betriebsführer richtigzustellen. (Durch die Eintragung eines Bedarfs an Arbeitskräften übernimmt der Betriebsführer keine finanziellen Verpflichtungen.) Zu prüfen sind ferner insbesondere a) die Angaben über Einberufung des Betriebsführers und der Eefolgschaftsmitglieder zum Wehrdienst, b) richtige Eintragung eines Kreuzes (x) bei der Angabe der Betriebsart, e) falls ein Pflichtjahrmädchen (Fragebogen, Zeile 7) vorhanden ist, mutz stets die dabei lautende Frage „vom Lande / aus der Stadt" durch Streichung einer der beiden An gaben beantwortet sein, ä) Richtigkeit der Aufrechnung der insgesamt vorhandenen ständigen familienfremden Arbeits kräfte (Fragebogen, Zeile 30). Lehranzeige: Bei den Angaben über die Zahl der ständigen familieneigenen Arbeits kräfte über 14 Jahre (Fragebogen,-Zeile 1 und 2) ist gefragt, wieviele dieser Kräfte im Lehr verhältnis (Lehranzeige) stehen. Über den Begriff der „Lehranzeige" ist den betreffenden Be triebsführern gegebenenfalls Aufklärung Zu geben. Eine Lehranzeige an die zuständige Kreis bauernschaft soll von den Betriebsführern, deren schulentlassene Söhne oder Töchter im elter lichen Betrieb tätig sind, erstattet werden. Die Lehranzeige hat die Wirkung, datz die Tätigkeit im Betrieb als Landarbeitslehre bzw. als Hausarbeitslehre gilt und zur Ablegung der Land bzw. Hausarbeitsprüfung berechtigt. V. Einsendung der Fragebogen an die Kreisbauernschaft. Die ausgefüllten Fragebogen sind spätestens am 7. Januar 1941 an die Kreisbauernschaft einzusenden. Säumige Betriebsführer, die den Fragebogen am 4. Januar 1941 nicht abgeliefert haben, sind sofort und energisch zu mahnen. Vor der Absendung ist das Vorliegen sämtlicher Fragebogen zu prüfen. Der Ortsbauern- führer hat im Anschreiben an die Kreisbauernschaft zu bestätigen, datz sämtliche Fragebogen der für die Erhebung in Betracht kommenden Betriebe beigefügt sind. Unpünktliche oder unvollständige Einsendung der Fragebogen beeinträchtigt das gesamte Ergebnis der Erhebung und gefährdet damit die Sicherung des Arbeitseinsatzes in der Land Wirtschaft.