Anlage 1 zur AO. vom 28. 11. 1910 — 18 312/2 —. Kreisbauernschaft Arbeitsamt Ortsbauernfchaft bestand und bedarf an Arbeitskräften 1941 Oie Erhebung erstreckt sich auf die Betriebe der Landwirtschaft, Privat-Forstwirtschaft, des Garten baues, Weinbaues und der Fischerei, und zwar 1) auf alle Betriebe über S Ku Nutzfläche und 2) auf die Betriebe unter S tia Nutzfläche, die ständig fremde Arbeitskräfte beschäftigen. Gesamtgröße des Betriebes ka Betrieb des Vorname Zuname davon landw. Nutzfläche kn davon Acker im ' ' davon Hackfrüchte im Steht der Betriebssichrerem Wehrdienst ? Wieviel sonstige ständige familieneigene Arbeits kräfte, Angestellte und ständige familienfremde Arbeitskräfte befinden sich im Wehrdienst? (Urlaub, auch Arbeitsurlaub gilt als Wehrdienst) Wieviel Angestellte (Verwaltungs- und Auf sichtspersonal— auch in Nebenbetrieben) werden beschäftigt? männlich: weiblich: Wirtschaftliches Schwergewicht des Betriebes: Land wirtschaft Forst wirtschaft- Garten bau Weinbau Fischerei Hier ist rn triebs ir eine, die nt mit eine für den T m Kreuz ( letrteb wich X) zu verj tigste Be- ehen. Erläuterung Die Erhebung dient -er Sicherung -es Arbeitseinsatzes 1941. Zestgestellt wir- -er Sestan- unö -er gesamte zusätzliche öe-arf an landwirtschaftlichen Arbeitskräften. Stichtag für die Ausfüllung ist der 3. Januar ld41. Unter /..Bestand am 3. Januar 1Y41" sind alle an diesem Tage beschäftigten Arbeitskräfte aufzuführen, auch diejenigen, deren Arbeitsverhältnts demnächst oder im Laufe des Jahres 1941 endet. Unter ..Bedarf" ist der gesamte zusätzliche Bedarf für 1941 anzugeben, auch soweit er als Ersatz für derzeit be schäftigte, aber vor dem 1. April 1941 ausscheidende Kräfte auftreten wird. Als ausscheidende Kräfte gelten nur die jenigen, die wegen Ablaufs ihres Arbeitsvertrages, im gegen seitigen Einverständnis oder wegen einer bereits mit Zustim mung des Arbeitsamtes ausgesprochenen Kündigung bestimmt ausschelden. II. Oie Angaben über den „Bedarf" gelten nicht als Auftrags erteilung. Soweit die hier aufgeführten Arbeitskräfte durch das Arbeitsamt vermittelt werden sollen und ein entsprechen der Auskrag an das Arbeitsamt noch nicht erteilt wurde, ist dieses umgehend nachzuholen. In der „Bcdarfs"-Spalte sind also sowohl die den Arbeitsämtern zur Vermittlung aufgegebenen bzw. noch auf- zugcbenden als auch die ohne Vermittlung des Arbeitsamtes im Jahre 1941 einzustellenden Arbeitskräfte aufzuführen. III. Anter Bestand und Bedarf sind nicht aufzuführen: 1. Im Wehrdienst befindliche Arbeitskräfte einschließlich Wehrmachtsurlauber. 2. Aeichsarbeitsdicnst, Aeichsarbeitsdicnst sür die weibliche Jugend und Landsahr, da es sich hierbei um zusätzlich zur Verfügung gestellte Kräfte handelt. (Landjahr ist nicht zu verwechseln mit HI.-Landdienst.) 3. Nichtständige Kräfte des Dorfes, die ohne Vermittlung des Arbeitsamtes den Betrieben vorübergehend zur Ver fügung stehen. 4. Erntehelfer nnd kurzfristige Aushilfskräfte. IV. Anter Bestand (nicht unter Bedarf) sind aufzuführen: i. Arbeitskräfte, insbesondere Ausländer, die unter Fort führung des Bertragsvcrhältnisses vorübergehend in ihre Heimat benrlaubt sind- 2. Kriegsgefangene und sonstige Ausländer, die zur Zeit der Erhebung ohne Lösnng des Vertragsverhältnisses vor übergehend zu betriebsfremden Arbeiten in der Forstwirt schaft, Landeskultur, gemeindlicher! Wegebau usw. ein gesetzt sind. V. Bei der Ausfüllung ist zwischen deutschen und ausländischen Kräften zu unterscheiden. Zu den Ausländern gehören neben den Angehörigen ausländischer Staaten auch die polnischen landwirtschaftlichen Arbeiter (Arbeiterinnen), auch wenn sie in den eingeglieder ten Ostgebieten beheimatet sind. VI. In das Zivilverhältnis entlassene Kriegsgefangene sind nicht unter „Kriegsgefangene", sondern je nach Art ihres Einsatzes unter „ausländische Gesindekräfte" oder „Wanderarbeiter" äuf- zuführen. VII. Im Gartenbau, Weinbau und der Fischerei erstreckt sich die Erhebung nur auf die Erzeugerbetriebe. Fachkräfte sind in den dafür vorgesehenen Zeilen, familieneigeue Kräfte, unge lernte Arbeiter und Gestndekräfte tu den Zeilen I bis 12 aufzuführen.