Gartenbau, Weinbau, Fischerei). Nur inner halb der Betriebsart Landwirtschaft wird eine weitere Sortierung vorgenommen nach den Betriebsgrößen 0 bis unter 5 ba 5 „ „ 20 üu 20 „ „ 50 ka 50 „ „ 100 im 100 ka und darüber. Wenn alle Betriebsarten und -größenklassen vertreten sind, ergeben sich je OBsch. insgesamt 9 Betriebsgruppen. Für die Gruppierung nach Größenklassen sind in Zweifelsfällen die Angaben der Hofkarte maß gebend. Ich empfehle, bei allen landw. Betrieben die in der Hofkarte angegebene landw. Nutzfläche rechts neben der entsprechenden Eintragung des Betriebsführers auf dem Fragebogen einzutragen. Die landw. Nutzfläche nach der Hofkarte ist stets für die Betriebe festzustellen, die an der Grenze zweier Größenklassen liegen. Übertragung auf Zusammenstellungs bogen. Hierauf sind die Angaben der Betriebe der Betriebsart Landwirtschaft, 0 bis unter 5 tia, auf den Zusammenstellungsbogen zu übertragen. Nach Abschluß dieser Gruppe bleiben 2 Zeilen frei, es folgen sodann die weiteren Erößengruppen Land wirtschaft, und darauf die Betriebe der Privatforst wirtschaft, des Gartenbaues, des Weinbaues und der Fischerei jeweils mit denselben Zeilenabständen. Reicht der Zusammenstellungsbogen für eine OBsch. nicht aus, so ist ein weiterer Vordruck gegebenenfalls mit einer übsrtragsspalte anzulegen. Es sind jedoch auf dem Zusammenstellungsbogen jeweils nur die Ergebnisse einer OBsch. einzutragen. Die übereinstimmende Bezifferung der Zeilen des Fragebogens und der Spalten des Zusammen- stellungsbogens ermöglicht die Übertragung der ein zelnen Bestands- und Bedarfszahlen nach ziffern mäßiger an Stelle der wörtlichen Kennzeichnung der Rubriken. Die Zusammenstellungsbogen sind im Durch schreibeverfahren in zweifacher Ausfertigung aus zuführen. Das Blaupapier wird mitgeliefert. Die notwendige genaue Durchschrift läßt sich erleichtern durch Festheften der Bogen aui der Unterlage. Berichtigungen. Bei der Übertragung sind offensichtlich fehler hafte Angaben und Zeilenverwechslungen richtig zustellen (z. V. mehr Lehranzeigen als mitarbeitende Familienangehörige oder Weinbergsarbeiter in Forst betrieben), Aufrechnung und Übertragung auf Meldebogen. Nach Abschluß der Eintragungen sind die Be stands- und Bedarfsangaben jeder einzelnen Vetriebsgruppe gesondert aufzurechnen und je auf einen Meldebogen zu übertragen. Sämt liche Meldebogen einer OBsch. sind zusammen zuheften. Damit ist die Auswertung der OBsch. ab geschlossen. Die weitere Auswer tu ng wird vom Statistischen R ei chsamt durch- ge führt. Den LBsch. und KBsch. wird das Er gebnis der Auswertung zugestellt werden. Zur Vermeidung von Irrtümern und Verwechslungen empfiehlt es sich dringend, die Auswertung einer OBsch. abzuschließen, bevor die Be arbeitung der nächsten OBsch. in An griff genommen wird. VII. Übersendung der Ergebnisse an das Statistische Reichsamt. Alsbald nach Abschluß der Bearbeitung sämt licher OBsch., spätestens am 22. 1. 1941, sind die orts- Termin bauernschaftsweise zusammengehefteten Meldebogen geschlossen dem Statistischen Reichsamt, Berlin SW 68, Kommandantenstr. 76—79, zu übersenden. Der Sendung ist eine Aufstellung nach folgendem Muster beizufügen, aus der ersichtlich ist, zu welchem Arbeitsamtsbezirk die einzelnen OBsch. gehören. Kreisbauernschaft: 'Landesbauernschaft: zur Auswertung der Erhebung nach den Bezirken der Arbeitseinsatzverwaltung und zur Kontrolle der Orts bauernschaft Arbeits amt Landes arbeitsamt Anzahl der in der OBsch. vor kommenden Be- triebsgruvpen, also Anzahl der Meldebogen 1. 2. Diese Liste benötigt das Statistisch« Reichsamt Vollständigkeit der Meldebogen. Über die erfolgte Einsendung an das Statistische Reichsamt ist mir unmittelbar unter Abschrift erteilung an die LBsch. Vollzugsmeldung zu erstatten, m-nun, VIII. Verbleib der Erhebungsunterlagen. Das erste Exemplar dös ausgefüllten Zusammen stellungsbogens ist zur Übersendung an die OBF. gelegentlich der Nacherhebung am 3. 6. 1941, die sich nur auf den Bedarf an Arbeitskräften er strecken wird, vorgesehen und verbleibt daher zunächst bei der KBsch. Das zweite Exemplar ist dem für die OBsch. jeweils zuständigen Ar beitsamt zu übersenden. Die von den Betriebsfllhrern ausgefüllten Fragebogen verbleiben, ortsbauernschaftsweise ge bündelt, bei der KBsch. IX. Sicherstellung der fristgerechten Erledigung. Die Durchführung der Erhebung wird bei der Verteilung der Fragebogen an die OBF. und in der Zeit vom. 7. bis 22. 1. 1941 in der KBsch. eine verstärkte Arbeitsbelastung auslösen. Ähnlich wie bei der Fortschreibung der Hofkarte sind diese Arbeiten nur als Gemeinschaftsarbeit der KBsch.