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Setriebsgemeinschast. Erhebung über den Bestand und Bedarf an landwirtschaftlichen Arbeitskräften 1941. — I 8 312/2 vom 28. 11. 1S4V —. Die LBsch. und KBsch. haben für den Arbeits einsatz 1941 eine Erhebung über den Bestand und Bedarf an Arbeitskräften durchzuführen. Hierzu ordne ich folgendes an: I. Zweck. Die Erhebung dient der Sicherung des Arbeits einsatzes. Die Aufbereitung erfolgt im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Arbeitseinsatzverwal tung sowohl nach der Gebietseinteilung des RNSt. wie der der Arbeitseinsatz- verwaltung. Die Erhebung wird zugleich aufschlußreich für die Beurteilung der soziologischen Struktur der Landwirtschaft sein und damit eine zuverlässige Grundlage für sozialpolitische Maßnahmen ergeben. II. Vetriebserfassung und Stichtag. Die Erhebung erstreckt sich auf die Betriebe der Landwirtschaft, Privatforstwirt schaft, des Gartenbaues, Weinbaues und der Fischerei, und zwar: 1. auf alle Betriebe Uber 5 da landw. Nutz fläche, 2. auf die Betriebe unter 5 ba landw. Nutz fläche, die ständig fremde Arbeitskräfte beschäftigen. Im Gegensatz zur vorjährigen Regelung ist für jeden Betrieb, auf den die Erhebung sich erstreckt, ein besonderer Fragebogen vorgesehen. Ich weise besonders darauf hin, daß die Erhebung in allen unter 1. und 2. aufgeführten Betrieben durchzu führen ist, d. h. nicht nur in den Betrieben, die einen Bedarf an Arbeitskräften haben. Die Erhebung über den Bestand und Bedarf an Arbeitskräften wird unabhängig von der Auftrags einholung der Arbeitseinsatzverwaltung, die bereits Ende November stattgefunden hat, mit Stichtag 3. 1. 1941 durchgeführt. III. Versand der Unterlagen. Die Erhebungsunterlagen 1. eine ausreichende Anzahl der Frage bogen (s. Anlage 1), 2. Merkblätter für die OBF. (s. Anlage 2), werden den KBsch. unmittelbar vom Reichsnähr standsverlag in der Zeit vom 29. 11. bis 6. 12. 1940 übersandt. Nach Erhalt der Formulare ist sofort der Versand der Fragebogen und Merkblätter an die OBF. vorzunehmen. Sollten die Fragebogen und Tc-mm Merkblätter dort bis zum 12. 12. 1940 nicht ein gegangen sein, ist mir unmittelbar unter Abschrift erteilung an die LBsch. zu berichten. Die Zuteilung der Fragebogen an die KBsch. ist auf Grund der Angaben der Kreiswirtschafts mappe über die Zahl der landwirtschaftlichen Be triebe über 5 ba Nutzfläche erfolgt mit einem Zuschlag von 30 vH., erforderlichenfalls darüber für die Be triebe des Gartenbaues usw., die unter 5 Im ständig fremde Arbeitskräfte beschäftigen. Nachforde rungen an Fragebogen und Merkblättern sind sofort unmittelbar an den Reichsnähr standsverlag, Berlin N 4, Linien straße 139/140, zu richten. Die Aufstellung des Versandplanes der Fragebogen an die OVsch. hat sofort nach Ein gang dieser Anordnung, d. h. nicht erst nach Eingang der Fragebogen zu erfolgen. Soweit es sich um Be triebe, über S da landwirtschaftlicher Nutzfläche han delt, kann die Hofkarte für die Aufstellung des Versandplanes herangezogen werden. Die Zahl der sonstigen zu erfassenden Betriebe ist gegebenenfalls unter Hinzuziehung der KFschW. zu schätzen, über die abgeschlossene Versendung der Fragebogen und Merkblätter an die OBF. ist an die LBsch. Vall zu gs-meldung zu erstatten. IV. Ausfüllung der Fragebogen. Für die Durchführung der Erhebung innerhalb der OVsch. sind im anliegenden Merkblatt (Anl. 2) nähere Richtlinien gegeben. Bei auftretenden Schwierigkeiten haben die KBsch. sofort zur Unterstützung der OBF. einzu greifen. V. Einziehung und Anmahnung der Fragebogen. Die OBF. haben die Fragebogen spätestens am 7. 1. 1941 an die KBsch. abzusenden. Sind die Frage- Termin bogen bis zum 10. 1. 1941 nicht eingegangen, so sind die betreffenden OBF. an diesem Tage erst malig zu mahnen. Eine zweite dringende Mahnung hat bei Nichteingang der Fragebogen spätestens am 17. 1. 1941 zu erfolgen. Die Mahnkarten sind i m Termin voraus fertigzustellen, damit im Mahnverfahren keine Verzögerung eintritt. VI. Aufbereitung in der KBsch. Zur Aufbereitung der Erhebung lasse ich den KBsch. über die LBsch. in genügender Zahl zustellen: 1. Zusammenstellungsbogen (Anl. 3), 2. Meldebogen (Anlage 4). Nach Eingang der Fragebogen aus den OBsch. ist wie folgt zu verfahren: Prüfung. Zunächst wird die Vollständigkeit der Erfassung aller für die Erhebung in Betracht kommenden Be triebe geprüft. Die Prüfung erfolgt für Betriebe über 5 Ku Nutzfläche an Hand der Hofkarte, für Betriebe des Gartenbaues, Weinbaues und der Fischerei durch Hinzuziehung der KFschW. Sortierung. Die Fragebogen werden sodann sortiert nach Betriebsarten (Landwirtschaft, Privatforstwirtschaft,