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In die Zählung werden wie bisher das Alt reich, die Ostmark, der Sudetengau und Danzig einbezogen. Ferner soll sie auch in den neu einge gliederten Ostgebieten soweit wie möglich durch- gefllhrt werden. Die Zählung ist gerade jetzt im Kriege von außerordentlicher Bedeutung. Sie hat für die Vieh-, Fleisch- und Futterwirtschaft eine so unmittelbare Bedeutung wie nie in der Friedenswirtschaft. Es mutz deshalb von den Viehhaltern und den ehren amtlichen Zählern erwartet werden, datz sie der Zählung auch unter den erschwerten Umständen das nötige Verständnis entgegenbringen. Sie müssen wissen, datz die richtige und zuverlässige Beantwor tung der gestellten Fragen nicht nur im Interesse des Viehhalters, sondern ganz besonders auch im Gesamtinteresse liegt. Ich bitte, in geeigneter Weise in Presse, Rund funk und Vorträgen auf die Bedeutung der Zäh lung aufmerksam zu machen." Dem Ersuchen des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft ist in geeigneter Weise zu ent sprechen. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1940 S. 821. Hrunölagen -er Hetriebsführung. Werbung für das Werk „Erundplan-Buchführung" — II 8 30« vom 13. 11. 194«. — Nach dem Bericht einer LBsch. betreiben die Firmen Graggaber L- Wolf in Graz, Hans-Sachs- Easse 4, und E. Hofer in Graz, Marburgerkai 47, im Namen des Oberlehrers Jos. Ebner in Graz, Max- Rainer-Ring 13, bei Bauern und Landwirten Wer bung für den Bezug eines erweiterten Wirtschafts planes mit Kartenskizzen („Grundplan-Buchfüh rung"). Der Bezug wird den Bauern und Land wirten vielfach mit der Behauptung nahegelegt, der RNSt. habe die Herausgabe dieses Werkes angeregt und unterstützt. Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen. Der RNSt. ist an der Einführung des genannten Werkes nicht interessiert, da sein Zweck bereits durch die Hofkarte erreicht wird. Infolge dessen hat jede Unterstützung der genannten Firmen bei der Werbung für das Werk seitens der Dienst stellen des RNSt. zu unterbleiben. Sofern Werber der genannten Firmen ihre geschilderte Werbe methode fortsetzen sollten, ist unter möglichst genauer Wiedergabe der zu beanstandenden Erklärung des Werbers zu berichten. An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 823. Serufsausbilöung un- Virtfthastsberatung. Merkbuch für Vrennerlehrlinge. — IIK 138 vom 11. 11. 194« —. Soeben ist das Merkbuch für Brennerlehrlinge fertiggestellt und durch die Vordruckstelle des RNSt., Berlin NW 87, Altonaer Stratze 26, zum Preise von 3 RM zuzüglich Versandspesen zu beziehen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 823. Wirtschafterinnenprüfung; Ausstellung des Meisterbriefes. — IIK 151/11 vom 13. 11. 194« —. Auf Grund von Anfragen einzelner LBsch. teile ich mit, datz gegen die Ausstellung des Meisterbriefes für Wirtschafterinnen, welche die Prüfung nach den Bestimmungen des RNSt. bestanden haben, keine Bedenken bestehen. An die Landesbauernschaften. , — DN. 1940 S. 823. RNSt.-Bildbänder. — IIK 292/7 vom 12. 11. 194« —. Im Nachgang zu meiner Verfügung vom 26. 4. 1940 — IIK 292/7 — (DN. S. 329) mache ich darauf aufmerksam, datz drei weitere RNSt.-Bildbänder fertiggestellt sind, und zwar RN. 151 Die Wasserversorgung auf dem Lande, RN. 152 Sichere und schnelle Raps- und Rübsen ernte, RN. 153 Sparsame Wärmewirtschaft im Vauern- haushalt. Diese Bildbänder können bei der Deutschen Landwer bung G. m. b. H., Berlin SW 11, Hafenplatz 3, zum Preise von 2,10 RM einschließlich Erläuterungsheft, ausschließlich Porto und Verpackung, bezogen werden. Ihre Anschaffung wird empfohlen. An die Landesbauernschaften und die in der Trägerschaft des RNSt. befindlichen landw. Fachschulen. — DN. 1940 S. 824. Hartenbau Auf Grund der Anordnung der Reichsstelle für Parkanlagen, ähnlichen Anlagen sowie Verkehrs- Sicherstellung und Verwendung von Obstbaumholz. — II 8 50« vom 13. 41. 194« —. Holz vom 31. 10. 1940 — Nr. 19 — (RAnz. Nr. 261) — sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten landwirtschaftlicher und gärtnerischer Betriebe, von