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Formblatt I.III: für die Anträge auf Wai senrente und Sterbegeld, wenn ein Eefolgschaftsmitglied im Dienst ohne Hinter lassung einer Witwe, jedoch unter Hinterlas sung von Kindern, Stiefkindern, elternlosen Enkeln unter 16 bzw. 18 Jahren verstorben ist. Der Antrag ist vom Vormund oder Pfle ger zu stellen. Beim Tode eines Mitgliedes ohne Hinter lassung von Waisenrentenberechtigten ist Formblatt I.VI zu verwenden. Formblatt!. IV: für den Antrag der Witwe eines Zusatzrentenempfängers aufWitwen - rente, Sterbegeld und gegebenenfalls auch auf Waisenrente. Formblatt I.V: für den Antrag auf Wai senrente und Sterbegeld beim Tode eines Zusatzrentenempfängers ohne Hinter lassung einer Witwe oder beim Tode einer Zusatzrentenempfängerin. Der Antrag ist vom Vormund oder Pfleger zu stellen. Kommt die Gewährung einer Waisenrente nicht in Betracht, so ist Formblatt!. VI zu ver wenden. F o r m b l a t t I. VI: für den Antrag auf Gewäh rung von Sterbegeld beim Tode eines Mitgliedes oder seiner Ehefrau, eines Zusatz rentenempfängers oder seiner Ehefrau, einer Zusatzrentenempfängerin oder der Witwe eines Zusatzrentenempfängers, wenn keine waisen rentenberechtigten Kinder oder Enkel vorhan den sind. Der Antrag kann nur von demjenigen Familienangehörigen gestellt werden, der die Beerdigung besorgt hat. Der Antrag ist vom Vormund oder Pfleger zu stellen. Formblatt I. VII: für den Antrag eines Nicht familienangehörigen auf Ersatz der Beerdi - gungskosten beim Tode eines Mitgliedes, eines Zusatzrentenempfängers, einer Zusatz rentenempfängerin, der Witwe eines Zusatz rentenempfängers, wenn keine Angehörigen hinterlassen worden sind. Formblatt LVIII: für Anträge auf Bewilli gung eines Sterbegeldes bei noch nicht erfüllter Wartezeit. Formblatts IX: für den Antrag der Witwe eines Mitgliedes auf Anstaltsleistungen im Härteausgleichswege — an Stelle der Erstat tung der Beiträge. (2) Die Anträge sind durch Vermittlung der letzten Dienststelle einzureichen, wenn die Anstalts leistung während eines Beschäftigungsverhältnisses oder im Anschluß an ein solches beantragt wird. Die Dienststelle soll dem Antragsteller bei der Ausfüllung der Vordrucke behilflich sein. Bezug der Formblätter. Nr. 32. (1) Die Formblätter I — S.A. (Anmeldung), II (Abgangsanzeige), III (Markenanforderung für Wochenmarken), IV (Beitragskarte, für Wochenmar ken), V (Aufrechnungsbescheinigung), VI (Antrag auf Erstattung der Beiträge), VII (Beitragskarte für Monatsmarken), VIII (Markenanforderung für Monatsmarken) und die Formblätter bl bis bIX (vgl. Nr. 31) sind bei der ZRL. unentgeltlich zu be ziehen. Die Formblätter III und VIII kommen nur für die Markenanforderung bei der ZRL. in Frage, nicht jedoch für die Bedarfsanmeldung der einzelnen Kassen bzw. Zahlstellen bei der Hauptkasse oder den Oberkassen des Reichsnährstandes bzw. bei den Kassen der Hauptvereinigungen. (2) Die Formblätter IV, VII und V (vgl. Nr. 21 und Nr. 24) werden den Dienststellen ohne besondere Anforderung von der ZRL. auf Grund des ihr be kannten Bedarfs geliefert. Berlin, den 28. Oktober 1940. Der Reichsbauernführer. I. V.: Behrens. Weitere Stücke dieser Sondernummer, die nur doppelseitig bedruckt erscheint, können von den Dienststellen für ihren Bedarf — nicht zur Abgabe an Eefolgschastsmitglieder — beim VA. des NBF. Abt. IVX Il angcsordcrt werden. Für Eefolgschastsmitglieder kann die Sondernummer des Verkündungsblattes des Reichsnährstandes mit dem gleichen Text bei der Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N 4, käuflich zum Preise von Ü,3Ü RM bezogen werden.