Auszahlungsnachweisung für Besoldungen (Muster 17 zur KONSt.) in Spalte 8 einzutragen. Diese Spalte erhält die Überschrift: „Beitrag zur ZRL". Die Beitragsanteile der Verwaltung sind bei den vor erwähnten Mustern in die Spalte 12 mit aufzu nehmen. Die bisherige Überschrift dieser Spalte wird durch folgende ersetzt: „Beitragsanteile der Verwal tung zu Spalten 8—11". b) — Zusammenschlüsse —. Die Beiträge zur ZRL. sind mit a) der Beitragsklasse, dem Beginn der Verwen dung und ihren späteren Veränderungen ein malig auf dem linken Teil der Eehaltsstands- karte vorzumerken und b) den Anteilen des Dienstherrn jeweils bei den „Arbeitgeberanteilen" und mit dem Betrag der zuständigen Beitragsklasse jeweils bei den „Abzügen" auf dem Lohn- (Gehalts-) Konto, der Eehaltsliste und dem Gehaltsstreifen (im Einschriftverfahren) einzutragen. Beitragsrückgewähr. (88 42 bis 45 der Satzung der ZRL.) Nr. 27. Verständigung der Dienststellen durch die ZRL. In allen Fällen, in denen ein Gefolgschaftsmit glied die Erstattung von Beiträgen beantragt, wird die ZRL. dis Dienststelle davon in Kenntnis setzen, datz ein Erstattungsantrag des Versicherten vorliegt. Dies wird auch dann geschehen, wenn das Gefolg- x schaftsmitglied nach Beendigung seines Beschäfti- gungsverhältnisses sich zunächst freiwillig weiterver sichert und das Versicherungsverhältnis später aüf- gibt. Dadurch ist in den Fällen, in denen das Eefolg- schaftsmitglied Rückerstattung der Beiträge bean tragt, die Gewähr dafür geboten, datz der Anschluße antrag der dienstberechtigten Verwaltung nicht ver säumt wird (8 42 der Satzung). Nr. 28. Antrag auf Beitragsrückgewähr. (1) Die Anträge auf Erstattung von Beiträgen an die dienstberechtigte Verwaltung sind von der für die Anweisung der Dienstbezüge zuständigen Dienst stelle unter Verwendung des Formblattes VI an die Anstalt zu richten. (2) Versicherte, die vor ihrem Ausscheiden oder unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem Dienst die Beitragsrückgewähr gemätz 8 42 Abs. 1 und 2 der Satzung beantragen; richten den Antrag durch ihre Dienststelle an die Anstalt; der Antrag der Dienst stelle wird in diesem Fall mit dem Anträge des Ver sicherten verbunden (siehe Formblatt VI). Nr. 29. Buchung der zurückerstatteten Beiträge. Die von der ZRL. an den Reichsnährstand bzw. einen Zusammenschluß zurückerstatteten Beiträge sind von der antragstellenden Dienststelle zu vereinnahmen und durch Absetzen von der Ausgabe bei den Lohn titeln als Haushaltseinnahme zu buchen. Nr. 3V. Zurückleistung an die ZRL. Dis zurückerstatteten Beitragsanteile der Ver waltung sind in den Fällen des 8 40 der Satzung bei der ZRL. wieder einzuzahlen. Diese Ausgaben sind in gleicher Weise wie die Ausgaben für die Beitrüge zu buchen. Jede Dienststelle (Kasse) hat über die von ihr vereinnahmten Beitragserstattungen eine stets auf dem laufenden zu haltende Liste zu führen, aus der zu ersehen sind: a) der Name des Versicherten, b) die Zeit, auf die die zurückerstatteten Beiträge entfallen, c) die Zahl der Beitragsmarken in den einzelnen Klassen und cl) deren Gesamtwert. Anträge auf Anstaltsleistungen. (88 46 ff. der Satzung der ZRL.) Nr. 31. (1) Anträge auf Anstaltsleistungen sind unter Verwendung der bei der ZRL. erhältlichen Form blätter Ü I bis Ü IX an die Anstalt zu richten. Von den Formblättern sind bestimmt: Formblatt 1.1: für den Antrag auf Zusatz- rente eines nach Eintritt der Invalidität oder nach Vollendung des 65. Lebensjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidenden Gefolgschaftsmitgliedes. Formblatt!. II: für den Antrag der Witwe eines im Dienst verstorbenen Gefolgschaftsmit gliedes auf Witwenrente und Sterbe geld, gegebenenfalls auch auf Waisen rente (für die noch nicht 16 bzw. 18 Jahre alten Kinder, Stiefkinder, elternlosen Enkel des Verstorbenen).