747 DN. 1940 Nr. 44 748 und Unterkunft und einen Monatslohn. Die Stun denlöhner erhalten freie Unterkunft sowie einen Bar stundenlohn und Naturalien oder nur einen Bar stundenlohn. Das Gesamteinkommen der Monats löhner ist geringer als das der Stundenlöhner. Das selbe gilt für die in den Lohngestaltungsanordnungen festgesetzten Höchstlöhne. Es muß unter allen Umstän den die Umgehung dieser Regelung vermieden wer den, die dadurch erfolgt, daß den in Gesinde stellen als Knechte und Mägde eingesetzten pol nischen Arbeitskräften nicht die Monatslöhne, sondern die Stundenlöhne der Reichstarifordnung bzw. der Höchstlohnanordnungen gewährt werden, da andern falls der Zweck der tariflichen Regelung, insbeson dere den Kleinbetrieben billige Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, nicht erreicht wird. Dagegen § bestehen keine Bedenken, daß denjenigen Polen, d i e nicht in Gesinde st eilen eingesetzt sind und deshalb zu Recht Stundenlöhne erhalten, in Ab weichung von der tariflichen Regelung nicht Natura lien, sondern freie Verpflegung gewährt wird. Der Wert der freien Unterkunft und Verpflegung ergibt sich in diesen Fällen aus 8 9 der Reichstarifordnung. Danach sind bei einer Weitergewährung der Kost und Unterkunft bei einer Arbeitsverhinderung für diese Leistungen vom Monatslöhner 0,90 RM für jeden Tag zu zahlen. Einer Ergänzung der Reichstarif ordnung bedarf es also nicht." Es ist allgemein danach zu verfahren. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1940 S. 746. Ländliche Hauswirtschaft. Anwendung von Sekurit in Eemeinschaftswasch- anlagen. — Iln 200 vom 3V. 10. 1940 —. Da in letzter Zeit wiederholt Anfragen über die Anwendung von Sekurit in Gemeinschaftswasch anlagen bei mir eingegangen sind, gebe ich nachstehend die Stellungnahme der Versuchsstelle für Hauswirt schaft des Deutschen Frauenwerkes in Leipzig zur Kenntnis: „Wir haben gegen die Anwendung der uns übersandten Richtlinien für das Waschen mit Se kurit in Waschmaschinen nach dem Mehrlaugen system nichts einzuwenden. Da in Gemeinschaftswaschanlagen oft nur nach dem Einlaugensystem gearbeitet wird, haben wir Waschversuche durchgeführt, um festzustellen, welche Konzentration der Waschlauge sich für dieses Ver fahren am besten eignet. Im folgenden geben wir eine erprobte und empfehlenswerte Waschanleitung für ein Einlau genverfahren an: Bei Verwendung von einer Waschlauge für einen Waschgang kommen auf 1 Liter Flotte fol gende Zusätze: Waschlauge: Sekurit Soda Spülbäder wie üblich (Zusätze von Calgon, Sil o. dgl.). Empfehlenswert ist es, dem ersten heißen Spülbad neben dem Spülmittel noch etwa 0,8 bis 1§ pro Liter Sekurit zuzusetzen. Dann besitzt das Spülbad durch das Sekurit noch eine zusätzliche Rei nigungswirkung." An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 747. Hinweise auf nicht abgeöruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungsamtes des Neichsbauernführers: 1. Ehren- und Erinnerungsmal für die Gefallenen (IVK I 240/5 vom 80. 10. 1940) 2. Wohnungsgeldzuschuß (IVKII 421/1 vom 24.10.1940) 3. Urkundensteuer für Verhandlungsniederschriften über die Haltung beamteneigener Kraftfahrzeuge (IV6I 4380/9 vom 25. 10. 1940) 4. Verhinderung von Frostschäden in RNSt.-eigenen Gebäuden (IVB IVc 27 248/0 vom 29. 10. 1940) '5 . Rückbeförderung der ausländischen landw. Wander arbeiter und ausländischen Arbeitskräfte in bäuer lichen Betrieben (Eesindekräfte) im Herbst 1940 (IIZ 336/430 vom 30. 10. 1940) 6. Durchführung der Reichspachtschutzordnung; Sonder heft des RdRN. (I Oe 82 vom 25. 10. 1940) *)7. Forstwartlehrgang in Hohenkammer und Haldens leben (IIK 198/1 vom 30. 10. 1940) 8. Dienstbesprechung der ZA. II L (II L 10/33 vom 28. 10. 1940) *) Außer Alpenland, Donauland, Südmark.