72» sand in das Protektorat zuzulassen, zu entsprechen, bestehen von feiten des Reichsministers für Ernäh rung. und Landwirtschaft keinerlei Bedenken. Die Pflanzenschutzämter haben obige Anweisung zu be achten. An die Landesbauernschasten und Pflanzenschutzämter. - DN. 1940 S. 727. Kalkabkommen. — IIc 338 vom 14. 10. 134« —. In dem zwischen dem RNSt. und der Dünge kalk-Hauptgemeinschaft geschlossenen Kalkabkommen ist gemäß 8 6 grundsätzlich die Empfängerprobe vor gesehen. In 8 11 war die Möglichkeit offengelassen, 730 daß die LVsch. mit den Düngekalkgemeinschaften ihres Gebietes Sonderabmachungen treffen können, die aber erst nach meiner Genehmigung Gültigkeit erlangen. Von verschiedenen LBsch. ist im Rahmen solcher Sonderabkommen an Stelle der Empsänger- probe die Werksprobe eingeführt worden. Bis zum 1. 12. 1940 ist mir zu berichten, ob im Gebiet der LBsch. die Empfänger- oder Werksprobe durchgeführt wird. Gleichzeitig ist nach Rückfrage bei den zu ständigen Landwirtschaftlichen llntersuchungsämtern mitzuteilen, ob bei der Durchführung des Kalk abkommens Schwierigkeiten aufgetreten sind. An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 72». DN. 1940 Nr. 42 Hinweise auf nicht abgeüruckte Verfügungen. -4. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungsamtes des Reichsbaucrnsührers: 1. Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Ver ordnung über den vorläufigen Aufbau des RNSt. vom 1. 10. 1940. (IV/1 I 112 vom 10. 10. 1940) 2. Entlohnung der Kraftwagensührer, (IV^ II 422/1 vom 10. 10. 1940) 3. Zuteilung eines Kraftrades"). (IV6 I 3961/0 vom 10. 10. 1940) 4. Abführung der Versicherungsgebühren bei Körungen. (IV6 I 7176/0 vom 10. 10. 1940) 8. RNSt.-Beitrag der land- und forstwirtschaftlichen Be triebe und der Betriebe der Küsten- und kleinen Hochseefischerei für das Rechnungsjahr 1940""). (IV6 I 1498/0 vom 11. 10. 1940) 6. Verkäufe an Schlachtvieh nach Landschlußscheinen und Verkaufsabrechnungen im Wirtschaftsjahr 1938/39. (VO 731 vom 16. 10. 1940) 7. Herausnahme der kriegsgefangenen Flamen. (16 348/39 vom 17. 10. 1940) 8. Kinderbeihilfen für die Ausbildung der in der Land wirtschaft ihrer Eltern stehenden Kinder. (16 823/1 vom 17. 10. 1940) 9. Feststellung der Vesiedlungs- und Aussiedlungsmög lichkeilen. (16 130/8 vom 17. 10. 1940) ") Außer Alpenland, Donauland, Südmark, Sudeten land, Kurmark. "") Außer Alpenland, Donauland, Südmark, Sudeten land, Wartheland. 10. Milchwirtschaftliche Berufsschulen und Grundlehr- gänge für Molkereilehrlinge. (IIK 196/4 vom 12. 10. 1940) 11. Verzeichnis der Anwärterinnen für das Lehramt der landwirtschaftlichen Haushaltungskunde. (II71 226 vom 15. 10. 1940) 12. Freigabe von Knochenmehl zu Düngezwecken. (IIL 350 vom 10. 10. 1940) 13. Reichsbeihilfen für die Sachgebiete IIL 3 und IIL 7. (II6 321 vom 11. 10s 1940) 14. Arbeitstagung für die LALnen II Ick und die Gau- abteilungsleiterinnen VH (II H 160/2 vom 15. 10. 1940) 6. Hinweise auf Anweisungen an die wirtschaftlichen Zusammenschlüsse: 1. Eemeinschastshilfe der Wirtschaft. (III6 100/3594 vom 14. 10. 1940) Anschriftänderungen: Landesbauernschaft Kurhessen: Die Diensträume des Tierzuchtamtes Korbach/Waldeck sind nach der Briloner Landstr. 4 verlegt. Landesbauernfchaft Westfalen: Die Bezeichnung des Forstamtes Gevelsberg ist ge ändert in: Forstamt Schwelm; der Dienstsitz be findet sich in Schwelm, Iosef-Wagner-Str. 60, Fernspr.: Schwelm 2744/45. Druck: Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N 4, Linienstratze 139/140.