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Bezirk Für die gesetzliche Anerbensolge gilt Büstimmunji dcs Anerben innerhalb der ersten Ordnung durch den Bauern ist zulässig lSLHne, Sohnessöhne) 23. OLEBez. Naumburg a) LEBez. Dessau, Halberstadt, Halle, Magdeburg, Stendal, Torgaus AEGVez. Sangerhausen, Stol berg (Harz) b) Übrige Teile des OLEBez. 24. OLEBez. Nürnberg 28. OLEBez. Oldenburg a) AEEBez. Cloppenburg, Damme, Friesonthe, Löningen, Wildeshausen, Westerstede, Vechta, Varel, Oldenburg mit Ausnahme der Gemeinde Hude b) AEEBez. Brake, Nordenham, Elsfleth, Delmen horst; Gemeinde Hude c) AEEBez. Jever 28. LLTBrz. Rostock 27. OLEBez. Stettin 28. OLEBez. Stuttgart s) Landkreise Aalen, Backnang, Biberach, Crailsheim, Ehingen, Friedrichshafen, Gmünd, Hall, Heiden heim, Künzelsau, Mergentheim, Münsingen, Oeh- ringen, Ravensburg, Saulgau, Sigmaringen, Ulm, Wangen; Stadtkreis Ulm b) Übrige Teile des OLGBez. 2». OLEBez. Wie« 3K. OLTBrz. Zweibrücker Altestenrecht (kraft Brauchs) ohne Genehmigung des AEG Jüngstenrecht (ersatzweise kraft Gesetzes) Altestenrecht (kraft Brauchs) Ältestenrecht (kraft Brauchs) Jüngstenrecht (kraft Brauchs) Jüngstenrecht (ersatzweise kraft Gesetzes) Ältestenrecht (kraft Brauchs) Ältestenrecht (kraft Brauchs) Altestenrecht (kraft Brauchs) ohne Genehmigung des AEG ohne Genehmigung des AEG nur mit Zustimmung des AEG, wenn ein wichtiger Grund vorliegt nur mit Zustimmung des AEG, wenn ein wichtiger Grund vorliegt ohne Genehmigung des AEG nur mit Zustimmung des AEG, wenn ein wichtiger Grund vorliegt ohne Genehmigung des AEG ohne Genehmigung des AEG Jüngstenrecht (ersatzweise kraft Gesetzes) Jüngstenrecht (ersatzweise kraft Gesetzes) Jüngstenrecht (ersatzweise kraft Gesetzes) ohne Genehmigung des AEG ohne Genehmigung des AEG ohne Genehmigung des AEG An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 721. Herufsausbttütmg Meldrmge« über den Vorbereitungsdienst für das Lehramt der LandwirtschKst. — NH. 2W vom 18. 18. 1948 —. Zur Vermeidung von Rückfragen weise ich in Ergänzung meiner Anordnung vom 3. 11. 1939 — II H. 225/39 — (DN. S. 839) darauf hin, daß mir auch diejenigen Landwirtschaftsreferendare zu melden urrö Mrrschaftsberatrmg. sind, die nach Entlassung oder Beurlaubung vom Militär ihren Vorbereitungsdienst für das Lehramt der Landwirtschaft fortsetzen. Hierbei ist anzugeben, wann und an welchen Schulen die Betreffenden den Vorbereitungsdienst wieder ausgenommen haben. An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 727. LanÄbau. Handhabung des Pflanzenschutzes nach Aufhebung der Zollgrenze zwischen dem Deutschen Reich und dem Protektorat Böhmen und Mähren. — IIc 981/1 vom 12. 18. 1948 —. Mit der Aufhebung der Zollgrenze gegenüber dem Protektorat fallen auch die pflanzenpolizeilichen Versandverbote und -beschränkungen sort. Im Hin blick darauf, daß jedoch über das Auftreten der San- Jose-Schildlaus im Protektorat oder über die Ve- fallsfreiheit der dortigen Baumschulen keine end gültige Klarheit besteht, hat der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft veranlaßt, daß Vaum- schulware aus dem Protektorat nur nach Entseuchung unter amtlicher Aussicht und unter Vorlage eines entsprechenden Begasungszeugnisses in das sonstige Inland verbracht werden darf. Da das Protektorat als Teil des Inlandes an zusehen ist, müssen die Vorschriften der 7. Verord nung zur Abwehr des Kartoffelkäsers vom 4. 5. 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 882) auch sür den Versand in das Protektorat beachtet werden. Die Befolgung der AZ 12 bis 15 dieser Verordnung und der dazu er gangenen Anweisungen ist sicherzustellen. Dem Wunsche des Reichsprotektors, Obst nur aus den besallsfreien Gebieten der Ostmark zum Ver-