705 DN. 1940 Nr. 41 706 — X V 2. 90 — lichtpausfähig herzustellenden Schätzungskarten übernommen sind, sind den LBsch. auf Anfordern je 2 Lichtpausen der Schätzungs karten zu liefern. Soweit schon nichtlichtpausfähige Schätzungskarten hergestellt waren, sind die Licht pausen mit Hilfe einer 8-Pause zu fertigen. Für jede an die LBsch. abgegebene Lichtpause der Schätzungskarte ist als Entschädigung ein Pauschbetrag von 0,50 RM in Rechnung zu stellen und gesammelt für den Zeitraum eines Viertel jahres bei Einzelplan XIV Kap. 27 Tit. 15 zur Staatskasse zu vereinnahmen." An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 704. Lanübau. Sonderbeihilfe zum Umbruch unwirtschaftlichen Dauergrünlandes und Nutzung als Acker zum Mehranbau von Kartoffeln oder Öl- bzw. Faser pflanzen. — llE 735/1 vom 7. 1». 1940 —. Wie verschiedene Anfragen beweisen, besteht Un klarheit darüber, ob Flächen, die einem Wasser- oder Bodenverband oder einer anderen öffentlich-recht lichen Körperschaft angeschlossen sind, die Sonderbei hilfe erhalten können oder nicht. Die Zweifel ent standen durch die Abfassung des Erlasses, in welchem der I. Teil die Sonderbeihilfe behandelt, der II. Teil nur den Erünlandfonds. Beide Teile sind scharf von einander zu trennen. Demnach hat auch der Absatz 2 des Teiles II (Erünlandfonds) keine Gültigkeit für den Teil I (Sonderbeihilfe). Die Sonderbeihilfe kann auch für Flächen inner halb eines Wasser- und Bodenverbandes oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft gewährt werden. Im Rahmen wassertechnischer Maßnahmen vorgesehene Folgeeinrichtungsarbeiten dürfen jedoch nicht gestört werden. Entsprechende Prüfung hat durch die LVA. zu erfolgen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 705. Länüliche Hauswirtschaft. Richtlinien. — HU 1VV vom 8. 10. 1940 —. Von einer Reihe von LBsch. ist eine größere An zahl der Richtlinien der Abt. Illi angefordert wor den, als ihnen bisher zugesandt wurde. Es ist mir bis zum 20. 10. d. I. mitzuteilen, Termin wieviel Exemplare jede LBsch. benötigt, damit hier ein neuer Verteilerplan aufgestellt werden kann. An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 705. Hinweise auf nicht abgeüruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungsamts des Reichsbauernführers: 1. Bewertung der Deputate für Landarbeiter (16 600/13 vom 4. 10. 1940) 2. Krankenversicherung der Bauern und Kleinlandwirte; Ermittlung der Grundlagen für eine etwaige Versiche rungspflicht (16 620/29 vom 4. 10. 1939) 3. Benennung rassisch wertvoller Arbeitskräfte zur Ein deutschung (16 316/1 vom 7. 10. 1940) 4. Betreuung volksdeutscher landwirtschaftlicher Arbeiter im Reich (16 108 vom 9. 10. 1940) 5. Einlösung der Bezugsanweisungen und Sammel bescheinigungen über die zusätzlich gegebenen Stickstoff- und Phosphorsäuremengen (IIV 350 vom 7. 10. 1940) Anschriftänderungen: Landesbauernschaft Niedersachsen: Die Diensträume der KBsch. Duderstadt sind nach der Lhristian-Vlänk-Straße verlegt. Die Diensträume der LdwSch. und WVSt. Goslar sind nach der von-Hindenburg-Str. 9a verlegt. Druck: Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N 4, Linienstraße 139/140.