zwungen, darauf hinzuweisen, daß die Einladung von Ausländern durch die mir unterstellten Dienststellen im Einvernehmen mit mir er folgen muß. Aus diesem Grunde ordne ich an, daß alle dies bezüglichen Einladungen meiner Genehmigung be dürfen, ehe sie ausgesprochen werden. Die Anträge zu diesen Einladungen werden mir durch die Ab teilung V (Ministerialdirektor Dr. Walter) zuge leitet. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1940 S. 686. Finanz- und Vermögensverwaltung. Änderung in devisenrechtlichen Vorschriften (Protektorat). — IV 6 II 94 vom 7. 10. 1940 —. Nach einem Runderlaß des Reichswirtschafts ministers vom 27. 9. 1940 treten die Beschränkungen und Verbote des Deutschen Devisenrechts mit Wir- Tcrmin kung vom 1. 10. 1940 im Verkehr zwischen dem übrigen Reichsgebiet und dem Protektorat Böhmen und Mähren außer Kraft. x Künftiger Zahlungsverkehr. Infolge des Wegfalls der gegenseitigen Devisen beschränkungen bedürfen ab 1. 10. 1940 Zahlungen aus dem übrigen Reichsgebiet in das Protektorat und vom Protektorat in das übrige Reichsgebiet nicht mehr einer devisenrechtlichen Genehmigung. Bank überweisungen und Zahlungen mittels der Post sind damit genehmigungsfrei zulässig. Ebenso ist die Aus- und Einfuhr von Zahlungsmitteln im Verkehr zwi schen dem Protektorat und dem übrigen Reichsgebiet ohne devisenrechtliche Genehmigung statthaft. Eine devisenrechtliche Genehmigung ist auch für die Ver rechnung von Verbindlichkeiten nicht mehr erforder lich. Die Banken sind jedoch angewiesen, Überweisun gen und Verrechnungen bis auf weiteres nur durch Vermittlung der Deutschen Reichsbank und der Na tionalbank für Böhmen und Mähren vorzunehmen. An die Hauptkasse und die Landesbauernschaften (Kassen und Zahlstellen). — DN. 1940 S. 687. Einziehung von fremden Scheidemünzen in den eingegliederten Ostgebieten. — IV 6 II 95 vom 9. 19. 1940 —. Nach einer Verordnung vom 12. 9. 1940 im Reichsgesetzbl. I S. 1309 sind die in den eingeglie derten Ostgebieten als Zahlungsmittel zugelassenen Scheidemünzen über 1 Zloty, 50, 20, 10 und 5 Gro schen sowie die als R e i ch s m a r k s ch e i d e m ü n- zen im Nennwert von 2 und 1 Reichspfennig über nommenen Scheidemünzen zu 2 und 1 Groschen m i t Wirkung ab 1.11.1940 einzuziehen. Von diesem Zeitpunkt ab sind diese Münzen von den Kassen und Zahlstellen des RNSt. nicht mehr als Einzahlung anzunehmen. Sollten ab 1. 11. 1940 noch solche Münzen in die Kassen des RNSt. gelangen, so kön nen sie bis zum 30. 11. 1940 einschließlich bei den in den eingegliederten Ostgebieten gelegenen öffent lichen Kassen und Kassen der Reichsbankanstalten ge gen Reichsmarkzahlungsmittel umgetauscht werden. 2m Anhang 6 zur KONSt. S. 106 ist in den Zeilen 9 und 10 von unten zu streichen: „und — in den eingegliederten Ostgebieten — auch die polnischen" mit Hinweis auf DN. Nr. 41/1940. An die Hauptkasse und die Landesbauernschaften (Kassen und Zahlstellen). — DN. 1940 S. 688. Schrifttum. Vuchempfehlung Dr. Hermann Neifchle: „Die geistigen Grundlagen der Marktordnung". — IVO 422/00 vom 10. 10. 1940 —. 2m Zentralverlag der NSDAP. Frz. Eher Nachf. G. m. b. H., München, erschien als Heft 1 der Schrif ten der Wirtschaftspolitischen Parole die Schrift „Die geistigen Grundlagen der Marktordnung" von Dr. Hermann Reischle, Reichshauptamtsleiter im Reichs amt für Agrarpolitik. Die 96 Seiten starke Schrift kostet im Einzelbezug 1,20 RM, ab 50 Stück 1,10 RM, ab 100 Stück 1,05 NM. Dr. Reischle entwickelt in dieser Sammlung von Aufsätzen, deren Entstehungsgeschichte der RBF. in seinem Geleitwort zu dieser Schrift „ein Stück Ge schichte der nationalsozialistischen Agrarpolitik schlechthin" nennt, die geistigen Grundlagen der Marktordnung sowie ihre Aufgaben und Ziele. Aus der nationalsozialistischen Weltanschauung erwachsen, werden sie auch die Grundlagen nicht nur der Agrar politik, sondern jeder nationalsozialistischen Wirt schaftsordnung sein müssen. Weit über den Agrarsektor hinaus hat daher die Marktordnung auf die gesamte deutsche Volkswirt schaft eingewirkt. Sie schuf die Voraussetzungen für eine neue Außenhandelsordnung und wird eine ent scheidende Rolle bei der kommenden Gestaltung einer neuen europäischen Wirtschaftsordnung auf der Grundlage eines gesunden Bauerntums spielen. Die gegenwärtige, schicksalhafte Auseinander setzung geht nicht um materielle Dinge, sondern um das Recht der jungen Völker, sich unter Überwindung des liberalistischen Wirtschaftsdenkens eine artge mäße Wirtschafts- und Lebensordnung zu schaffen. Daß die von der nationalsozialistischen Agrarpolitik gedanklich aufgebaute, im RNSt. verwirklichte Markt ordnung ein wesentlicher Bestandteil dieser neuen Ordnung sein wird, erfüllt uns mit besonderem