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Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
- Bandzählung
- 7.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf184
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820677834-194000005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820677834-19400000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820677834-19400000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
-
Band
Band 7.1940
-
- Register Verzeichnis der in den Dienstnachrichten 1940, Nr. ... 1
- Ausgabe Nr. 1, 1. Januar 1940 1 2
- Ausgabe Nr. 2, 6. Januar 1940 9 10
- Ausgabe Nr. 3, 13. Januar 1940 19 20
- Ausgabe Nr. 4, 20. Januar 1940 39 40
- Ausgabe Nr. 5, 27. Januar 1940 61 62
- Ausgabe Nr. 6, 3. Februar 1940 85 86
- Ausgabe Nr. 7, 10. Februar 1940 93 94
- Ausgabe Nr. 8, 17. Februar 1940 101 102
- Ausgabe Nr. 9, 24. Februar 1940 115 116
- Ausgabe Nr. 10, 2. März 1940 131 132
- Ausgabe Nr. 11, 9. März 1940 145 146
- Ausgabe Nr. 12, 16. März 1940 155 156
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1940 167 168
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1940 197 198
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1940 249 250
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1940 271 272
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1940 295 296
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1940 313 314
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1940 331 332
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1940 347 348
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1940 369 370
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1940 385 386
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1940 399 400
- Ausgabe Nr. 24, 13. Juni 1940 413 414
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1940 435 436
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1940 457 458
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1940 469 470
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1940 483 484
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1940 505 506
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1940 517 518
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1940 527 528
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1940 547 548
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1940 561 562
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1940 573 574
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1940 589 590
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1940 607 608
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1940 621 622
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1940 635 636
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1940 655 656
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1940 671 672
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1940 683 684
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1940 707 708
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1940 731 732
- Ausgabe Nr. 44a, 6. November 1940 751 752
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1940 805 806
- Ausgabe Nr. 46, 16. November 1940 819 820
- Ausgabe Nr. 47, 23. November 1940 827 828
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1940 843 844
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1940 865 866
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1940 881 882
- Ausgabe Nr. 51, 21. Dezember 1940 903 904
-
Band
Band 7.1940
-
- Titel
- Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
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647 DN. 1940 Die Genehmigung der Verwaltungsbehörde hat der Führer auf Fahrten stets bei sich zu führen und Polizeibeamten auf Verlangen vorzuzeigen." Die daran interessierten Betriebsführer sind auf die durch den Erlaß sich ergebende Möglichkeit der Verwendung von Kriegsgefangenen als Schlepper führer hinzuweisen. Soweit dies erforderlich wird, hat die KBsch. die Notwendigkeit der Verwendung eines Kriegsgefangenen zur Führung einer Zug maschine mit entsprechender Begründung zur Vor- . läge bei der Zulassungsstelle zu bescheinigen. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1940 S. 645. Einbeziehung der Versuchsringtechniker in den Kreis der Förderungsberechtigten nach der Ver ordnung zur Förderung der Landbevölkerung vom 7. 7. 1938 — tt 2083—31 VI / N 2084/29 VI. — I6 532/1 vom 16. 9. 1940 —. Auf meinen Antrag hat der Reichsminister der Finanzen durch Erlaß vom 11. 7. 1940 — 14 2083—63 7 VI — entschieden, daß die Tätigkeit des Versuchsring technikers als Beschäftigung in der Landwirtschaft gilt. Die Oberfinanzpräsidenten sind entsprechend verständigt. Gegebenenfalls ist von dieser Anerken nung Gebrauch zu machen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 647. Berufsberatung von Wehrmachtsangehörigen, die als dienstunfähig entlassen werden sollen. — 16 343/70 vom 19. 9. 194» —. Der Reichsarbeitsminister hat die Landesarbeits ämter und Arbeitsämter mit Erlaß vom 7. 8. 1940 — Va 6132/4 — (RABl. I S. 423) angewiesen, daß in allen Fällen, in denen die Unterbringung der ver sehrten Wehrdienst- und Einsatzbeschädigten durch das Arbeitsamt erfolgt und in denen der Versehrte nicht in seinen alten Beruf zurückgeführt werden kann oder Zweifel bestehen, ob diese Rückführung möglich ist, ein Berufsberater heranzuziehen ist. Für 7 diese Aufgabe werden besonders geeignete Kräfte, die dafür ständig zur Verfügung zu stehen haben, vom Landesarbeitsamt bestimmt. Als oberster Grundsatz ist festgelegt, daß die Unterbringung des Versehrten in seinem alten oder möglichst in einem artverwandten Beruf, in dem er seine bisherigen Berufserfahrungen verwerten kann, mit allen Mit teln angestrebt werden muß. Die Unterbringung in einem neuen Beruf mit Hilfe einer Umschulung hat sich auf dringende Ausnahmefälle zu beschränken, wobei nicht die derzeitige Arbeitslage oder der Wunsch des Versehrten nach einem im Augenblick begehrenswerten Modeberuf, sondern das Gesamt wohl und die Eignung maßgebend zu sein haben. Ich erwarte, daß die LBsch. und KBsch. diese Bemühungen der Dienststellen der Arbeitseinsatzver waltung fördern und dieserhalb Verbindung mit den Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern auf nehmen. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1940 S. 647. Nr. 38 648 Krankenversicherung der Polen. Entlausung. — 16 619/2» vom 19. 9. 194» —. Der Reichsminister des Innern hat mit Erlaß 2200/40 — vom 14. 8. 1940 — IV § -ß220— die Nachgeord neten Dienststellen erneut angewiesen, daß die Ge sundheitsämter jedem Fall von Verlausung, der durch polnische Zivilarbeiter, durch Kriegsgefangene oder andere Personen in die Bevölkerung getragen wor den ist, nachgehen und sofort Maßnahmen zur wirk samen Bekämpfung des Ungeziefers treffen. Die Ge sundheitsämter haben Eesundheitsaufseher und Ge sundheitspflegerinnen für die Durchführung der Ent lausung im Rahmen des Möglichen zur Verfügung zu stellen. Für diese Aufgaben sind im Lager Stahns dorf 2000 Eesundheitsaufseher, Desinfektoren, Schäd lingsbekämpfer und Gesundheitspflegerinnen inzwi schen ausgebildet und nunmehr einsatzbereit. Auf diese ausgebildeten Personen sollen die Gesundheits ämter in erster Linie zurückgreifen. Den Gesund heitsämtern wurde gleichzeitig die in der Verlags buchhandlung Richard Schoen, Berlin, Wilhelm str. 125, erschienene Druckschrift „Grundlagen der behelfsmäßigen Entlausungsmaßnahmen" übersandt. Da, abgesehen von der größeren Sicherheit des Erfolges, die Ausgaben für Entlausung in eigenen Einrichtungen und mit eigenen Hilfskräften geringer sind, als wenn Kammerjägerfirmen hiermit von Fall zu Fall beauftragt werden, sollen die Stadt- und Landkreise die Kosten der Entlausung übernehmen, auch wenn im Einzelfall die Ortspolizeibehörde die Kosten zu tragen hätte. Bei Unvermögen leistungs schwacherer Kreise ist der Reichsminister des Innern bereit, weitere Zuschüsse zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierungen, Reichsstatthalter und preußi schen Regierungspräsidenten haben Anträge auf Zu schüsse für Entlausungseinrichtungen bis spätestens Ende Oktober 1940 beim Reichs- Termin Minister des Innern vorzulegen. Anträge auf Bei hilfen zu den Kosten, die durch die laufende Entlau sung entstehen, sind jeweils zum Vierteljahresersten, erstmalig zum 1. 10. 1940, einzureichen. Termin Auf die von vielen Volksgenossen und auch amt lichen Stellen in ihrer vollen Bedeutung noch nicht erkannte Wichtigkeit der Entlausungsmaßnahmen für die Gesundheit und Kampfkraft des deutschen Volkes wurde erneut hingewiesen. Wie ich in meiner An ordnung vom 1. 8. 1940 — I6 619/20 — (DN. S. 533) bereits betonte, ist die restlose Beseitigung der Läuse deshalb erforderlich, weil das Ungeziefer Überträger des Fleckfiebers, des Rückfallfiebers und des wolhy- nischen Fiebers sein kann. Nachdem nunmehr auch die persönlichen und ma teriellen Voraussetzungen zu einer wirksamen Be kämpfung der Läuse geschaffen wurden, sind im Interesse der Volksgesundheit alle Maßnahmen zur restlosen Beseitigung des Ungeziefers zu ergreifen oder zu unterstützen, insbesondere durch rechtzeitige Benachrichtigung der zuständigen Behörden über etwaigen Läusebefall. In Bezirken, wo die Schaffung selbständiger Entlausungseinrichtungen sich als noft wendig erweisen sollte, sind unverzüglich mit den zu ständigen Gesundheitsämtern dieserhalb Verhandlun gen aufzunehmen. Die Landbevölkerung ist darüber
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