und mehr kleinere Verwaltungsbezirke zusammenge faßt sind, ist die Fortschreibung des Blattes O 5 zu nächst noch nicht für alle KBsch. möglich. Das Sta tistische Reichsamt wird jedoch dem RNSt. zum Dienstgebrauch die erforderlichen gesonderten An gaben zur Verfügung stellen, die den LBsch. für die betreffenden KBsch. durch die RHA. II Abt. 8 als dann zugestellt werden. An die Landes- und Kreisbauernschaften außer Warthe land (bei Danzig-Westpreutzen nur für die früheren ostpreutzischen Kreisbauernschaften). — DN. 1940 S. 627. Tabelle 2. Milchanlieferung und Milchverwertung in Molkereien. v s llmdruckbogen des Statistischen Reichsamtes Bezeichnung Uebersicht Spalte Zahl der Molkereien und der milchwirtschaftlichen Kleinbetriebe Hauptergebnisse der Jahresmolkerei erhebung 1938 18 1 Jahresmilchanlieferung.in 1000 Liter' insgesamt ,, 18 2») je Betrieb . 18 2 :1») Milchverwertung in 1000 Liter: 3») Frischmilchabsatz insgesamt ,, 18 Vollmilchverarbeitung insgesamt 1, 18 2 minus 3") Von der gesamten Milchverwertung entfallen auf: Frischmilchabsatz in vH ... . ,, 18 3 in vH von 2 Vollmilchverarbeitung in vH ,, 18 2 minus 3 Jahreserzeugung in Doppelzentner: Butter 18 in vH von 2 4 Hartkäse .... 18 S Weichkäse .... 18 6 Speisequark .... 18 8 Sauermilchkäse 18 7 Sauermilchquark 18 9 ") Die Beträge sind nicht in 1000 Liter, sondern in Tonnen (1 t --- 1000 KZ) angegeben. (100 Liter Vollmilch -103 ÜA.) Lanübau. Ursprungs- und Verwertungsscheine für Ölsaaten inländischer Erzeugung. — IlS 810 vom 2.9.194V —. Nachfolgenden Runderlaß des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 13. 8. 1940 — IIK 6 — 831 — gebe ich hiermit bekannt. „Ölsämereien und Ölfrüchte in- und auslän discher Erzeugung unterliegen seit dem 1.1.1940 nicht mehr der Monopolbewirtschaftung durch die Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse, Eeschäftsabteilung. Die Regelung und Überwachung des Verkehrs mit diesen Waren ist von dem genannten Zeitpunkt an durch die Verordnung über den Verkehr mit Öl sämereien, Ölfrüchten, Margarine und Kunstspeise fetten vom ä. 12.1939 (Reichsgesetzbl. I S. 2409) auf die Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Öle und Fette, Berlin, übertragen worden. Damit ist die seiner zeit festgesetzte Monopolabgabe für Ölsaaten in ländischer Erzeugung von 1 RM je Tonne aufge hoben. Zugleich ist auch der von der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirt schaftliche Erzeugnisse, Eeschäftsabteilung, gefor derte Ursprungs- und Verwertungsschein für Öl saaten inländischer Erzeugung, dessen Ausstellung mit meinem Runderlaß vom 26.6.1934 — II/5 — 636 — dem für den Anbauer der Ölsaat zustän digen Gemeindevorsteher übertragen worden war, hinfällig geworden. Ich ersuche, die Gemeindebehörden von Vor stehendem zu unterrichten und sie auf die Unzu lässigkeit der weiteren Ausstellung von Ursprungs- und Verwertungsscheinen und der Einziehung von Monopolabgaben für Ölsaaten inländischer Erzeu gung hinzuweisen." An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 629. Düngerstättenaktion; Erlaß der Vaupolizei- gebühren im Rechnungsjahr 1940. — II E 322 vom 12. 9.1940 —. Nach einem Erlaß des Reichsarbeitsministers