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Arbeit als auch für die Molkereien und Milchliefe ranten und im Hinblick auf die große Gefahr der Erschütterung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit der Milchfettbestimmungen mache ich auf diesen Fall besonders aufmerksam. Ilm zu vermeiden, daß sich derartige Fehler wiederholen, ist dafür Sorge zu tragen, daß die für die Milchfettuntersuchungen benötigten Chemikalien nur von als zuverlässig erprobten Lieferanten be zogen und überdies nach Lieferung stets sofort auf ihre einwandfreie Beschaffenheit geprüft werden. An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 61S. Torflieferungen für landwirtschaftliche Betriebe, die von Maul- und Klauenseuche befallen sind. — ll l) 1V2Ü/1 vom 30. 8. 194» —. Das verhältnismäßig bescheidene Kontingent an Torfstreu, das zur Verbesserung der Einstreu bei Maul- und Klauenseuchebeständen in diesem Jahre zur Verfügung gestellt werden konnte, macht eine entsprechende Einschränkung bei der Anforderung für solche Bestände erforderlich. Einer Vereinbarung mit dem Beauftragten des Reichswirtschaftsministers für Weißtorf entsprechend wird die Verteilung der Torfstreu in Zukunft durch mich erfolgen. Die Ve- darfsbescheinigungen, von denen ein Muster nach stehend abgedruckt ist, sind in Zukunft an mich ein zureichen. Bei diesen ist, um einen Überblick über die erforderliche Menge zu haben, insofern eine Neuerung eingetreten, als in Zukunft anzugeben ist, um wieviel Tiere es sich bei dem Bestand handelt, für den Torfstreu und -mull angefordert wird. Wie ich aus einer Reihe von hier eingereichten Bedarfsbescheinigungen ersehe, datiert die Unter schrift der LBsch. z. T. von einem Zeitpunkt, der fast 14 Tage hinter dem der Unterschrift des zuständigen Veterinärrates liegt. Ein solcher zeitlicher Zwischen raum läßt die Anforderungen zwecklos werden, denn die Bereitstellung der Torfeinstreu erfolgt einmal, um die Aufstallung in Weidegegenden, wo die vor handene Einstreu knapp ist, zu ermöglichen und zum anderen, um die Tiere durch die Trockenheit und Weichheit der Torfstreu vor den häufig verlustreichen, infolge Verschmutzung der Blasen an den Fußballen entstehenden Entzündungen bei der Maul- und Klauenseuche zu schützen. Ich bitte daher dafür Sorge zu tragen, daß die Anforderungen so schnell wie mög lich in meinen Besitz gelangen. Meinerseits wird die Genehmigung der Zu teilung und die Rückreichung der Bedarfsbescheini- gungen, welche die Unterlage für die Belieferung bilden, zwecks Verteilung an die Antragsteller um gehend erfolgen. Die genehmigten Bedarfsbescheini gungen sind von den Antragstellern ihren Liefe ranten zu übergeben. An die Landes- und Kreisbauernschasten und zur Unterrichtung der OBF. — DN. 1940 S. 617. Muster. Bedarfsbescheinigung für Torfstreu und Torfmull. Hiermit wird bescheinigt, daß (Name) (Wohnort) zur Abwehr der Maul- und Klauenseuche Ballen Torfstreu für Stück Rinder, für Stück Schweine dringend benötigt. , den 1940. (Dienstsiegel) (Unterschrift der Landcsbauernschaft) Es wird hiermit bescheinigt, daß im Gehöft Maul- und Klauenseuche aus gebrochen ist. (Unterschrift der zuständigen Veterinärpolizeidienftstelle) Länöliche Hauswirtschaft. Prüfung von Gummikappen aus synthetischem Kautschuk. — Iltt 33» vom 31. 8. 194» —. Bei der Sllßmostgeräte-Zentrale in Obererlen bach bei Frankfurt a. M. sind seit einiger Zeit als Ersatz für Flaschenkappen aus Naturgummi solche aus synthetischem Kautschuk erhältlich. Diese Kappen sind in der Versuchsstelle für Hauswirtschaft des Deutschen Frauenwerkes in Leipzig geprüft worden. Als Ergebnis hat die Versuchsstelle mitgeteilt: „Wir haben die Gummikappen aus synthe tischem Kautschuk, die uns von der Lehr- und Ver suchsanstalt für gärungslose FrUchteverwertung, Obererlenbach, zugesandt wurden, geprüft. Es wur den damit Flaschen mit verschiedenem Inhalt, wie Obstsaft und Tomatenmark vorschriftsmäßig ver schlossen. Die Versuche ließen erkennen, daß die Flaschen einwandfrei mit diesen Kappen ver schlossen wurden. Eine Aufbewahrung im Wärme schrank hatte keinen ungünstigen Einfluß auf die Kappen. Der Geschmack des Einmachgutes ist ein wandfrei. Bemerken möchten wir noch, daß die Kappen vor dem Gebrauch ausgekocht wurden, wo durch der etwas strenge Gummigeschmack stark ver mindert wurde. Auf Grund der bisherigen Ver suche können wir die Kappen empfehlen." Die Kappen sind zum Preise von 7,86 RM je 100 Stück in der Süßmostgeräte-Zentrale zu beziehen bzw. durch die Einzelhandelsgeschäfte erhältlich. An die Landcsbauernschaften. — DN. 1940 S. 617.