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Bedarfsbestätigungen zwecks Ausstellung eines Le derschecks an mich einzusenden. Alle anderen Betriebe, auch solche, die ihre Sattlerarbeiten vertragsmäßig durch einen selbstän digen Sattlermeister ausführen lassen, gelten nicht als Regiebetriebe, auch wenn sie das Leder dafür selbst lieferten. Für alle Nicht-Regiebetriebe werden die erforderlichen Instandsetzungen und Neuanferti gungen von Geschirren ausschließlich durch das Satt lerhandwerk ausgeführt. Die Sattlermeister dürfen derartige Arbeiten nicht mit dem Hinweis ablehnen, daß das ihnen zugewiesene Lederkontingent nur für die alte Kundschaft bestimmt sei. Es ist dafür gesorgt, daß sie bei Nachweis eines zusätzlichen Bedarfes für diese Zwecke eine entsprechende Erhöhung ihres Kon tingentes erlangen können. In den an mich einzusendenden Bedarfsbestäti gungen für „Regiebetriebe" muß außer der Bestäti gung der Dringlichkeit und der Angabe der Menge und Lederart ausdrücklich vermerkt sein, daß es sich bei dem Antragsteller um einen „Regie-Betrieb" im Sinne dieser Verfügung handelt. Bedarfsbestätigun gen, in denen dieser Vermerk fehlt, können von mir nicht bearbeitet, sondern müssen zwecks Klarstellung an die KVsch. zurückgeschickt werden. Außer der Unterschrift des KVF. muß die Ve- darfsbestätigung auch mit dem Dienstsiegel der KBsch. versehen sein. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1940 S. 613. Führung der Kreiswirtschaftsmappe. — II 8 31V vom 31. 8. 1940 —. Den LBsch. werden Ergänzungsblätter V4a „Milcherzeugung und Milchverwendung" sowie ein Neudruck des Inhaltsverzeichnisses übersandt. Diese Blätter sind den Kreiswirtschaftsmappen beizufügen. Das bisherige Inhaltsverzeichnis K (Ausgabe vom 1. 4. 1937) ist zu vernichten. Gleichzeitig ist je ein Stück der übersandten Blätter von der LBsch. an die KVsch. sowie an diejenigen LdwSch. und WVSt., bei denen eine Kreiswirtschaftsmappe geführt wird, wei terzuleiten. Im übrigen weise ich darauf hin, daß es dem Statistischen Reichsamt aus technischen Gründen nicht möglich ist, die endgültigen Ergebnisse der Viehzäh lung vom 4. 12. 1939, die den LBsch. in beschränkter Anzahl inzwischen zugegangen sind, für die KBsch. zu liefern. Damit bei den LBsch. und KVsch. die Fortschreibung der Blätter v 2a „Viehbestand in Stück" für 1939, l) 3 cl „Schweinebestand in Stück" für Dezember 1939 erfolgen kann, werden diese Ergebnisse den LBsch. in der Zusammenstellung nach KVsch. demnächst von der RHA. II Abt. 8 unmittelbar zugehen. Nach er folgter Eintragung der Zahlen in die bei den LBsch. befindlichen Kreiswirtschaftsmappen sind die Unter lagen dann sofort an die betreffenden KBsch. weiter zuleiten, damit auch dort die Fortschreibung der Kreiswirtschaftsmappe vorgenommen werden kann. Gleichzeitig hat die Fortschreibung des Blattes O 3 ä „Schweinebestand in Stück" für Juni 1940 zu erfolgen, nachdem das Statistische Reichsamt die kreisweisen Ergebnisse der Schweinezählung vom 3. 6. 1940 den LBsch. im Umdruck übersandt hat. Für die Eintragungen, die entsprechend der nachstehenden Tabelle vorzunehmen sind, ist die zweite Spalte der Zählungen des Jahres 1940 mit dem Kopf „Juni" zu verwenden. Für die Blätter v 4 bzw. v 4a Milcherzeugung und Milchver wendung 1938, v 5 Milchanlieferung und Milchverwertung in Molkereien 1937 und 1938 ergehen besondere Fortschreibungsanweisungen, so bald die hierfür erforderlichen Umdruckbogen in der benötigten Anzahl zur Versendung gelangt sind. Schweinebestand im Juni 1948 I O 3 0 s Alters- und Geschlechtsklassen Umdruckbogen des Statistischen Reichsamtes Bezeichnung Über sicht Spalte Ferkel unter 8 Wochen . Jungschweine 8 Wochen bis >4 Jahr .... DerVestand anMilch- kühen und Schweinen im Deutschen Reich vom 3. 6. 1940 nach 21 21 4 5 Zuchtsauen 14 bis 1 Jahr kleineren Verwal- 21 84-9 davon: trächtig . . . tungsbezirken 21 8 nichtträchtig 21 9 Zuchtsauen 1 Jahr u.dar. 21 10-411 davon: trächtig . . . 21 10 nichtträchtig 21 11 Schlachtschweine insges. . davon: 14 bis 1 Jahr . 21 12-113 21 12 1 Jahr u. dar. 21 13 Gesamtbest, an Schweinen 21 14 Zuchtsauen insgesamt 21 8,9,104-11 davon: trächtig . . . 21 84-10 An die Landes- und Kreisbauernschaften (außer Wartheland) (bei Danzig-Westpreußen nur für die früheren ostpreußischen Kreisbauernschaften). — DN. 1940 S. 615. Tierzucht. Milchleistungsprüfungen, Bezug und Prüfung von Chemikalien für die Fettgehaltsbestimmungen der Milch. — II v 4VV/1 vom 4. 9. 1940 —. Wie mir gemeldet wird, ist es unlängst in einer LBsch. vorgekommen, daß Amylalkohol, der für die Milchfettbestimmung geliefert war, sich für diesen Zweck als unbrauchbar erwies. Vorgenommene Un tersuchungen ergaben Fettgehaltswerte, die um ^/t°vH höher lagen als der jeweils tatsächliche Fett gehalt. Hieraus ist zu ersehen, daß man sich nicht ohne weiteres auf die gewissenhafte Belieferung mit einwandfreien Chemikalien verlassen kann. In Anbetracht der überaus unliebsamen Aus wirkungen solcher Fehler sowohl auf die züchterische