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Zahl der Zahl oer LBsch. Teilnehmer LBsch- Teilnehmer Sachsen 2 Südmark - . - . — Sachsen-Anhalt . . 71 Thüringen . . - . 30 Schlesien .... 15 Weser-Ems - . - - 93 Schleswig-Holstein . 126 Westfalen - . - . 42 Sudetenland ... — Württemberg - - - 77 Die LBsch., die keine oder nur wenige Teil- nehmer ausgebildet haben, berichten über die Gründe für ihre Zurückhaltung. Auszugehen ist in jedem Fall davon, daß die Lehrgänge grundsätzlich für die Teilnehmer kostenlos durchgeführt werden müssen. Sollten in einzelnen Fällen die Zuschüsse nicht aus reichen, um die Lehrgänge kostenlos durchzusühren, so ist der höhere Bedarf mit eingehender Begründung anzumelden. Die einzelnen LBsch. infolge ihrer spä ten Abrechnung zuviel übersandten Mittel sind für die Durchführung der Lehrgänge im neuen Rech nungsjahr zu verwenden. Die Lehrgänge sind auch im neuen Rechnungs jahr gemäß der Anordnung vom 2. 11. 1939 — ll X 18 215 — mit Nachdruck weiterhin durchzuführen. Ich erwarte, daß im Hinblick auf die Aufgaben der Milcherzeugungsschlacht die Teilnehmerzahl noch er höht wird. Wo in einzelnen Fällen Schwierigkeiten in der Durchführung der Lehrgänge aufgetreten sind (Besetzung durch Militär u. ä.), hat die LBsch. sich dafür einzusetzen, daß solche Beschränkungen im Hin blick auf die Milcherzeugungsschlacht ehestens rück gängig gemacht werden. An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 555. Ausbildungsbeihilfen. — IIK 229 vom 7. 8. 1940 —. Nachstehenden Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 5. 7. 1940 — N 2081 — 724 VI — gebe ich mit der Bitte um Beachtung zur Kenntnis: „Ich hebe die Sperre der Ausbildungsbeihilfen für Schuljahre, Semester, Trimester, Lehrgänge, Fachlehrgänge usw., die nach dem 31. 8. 1940 be ginnen, auf. Die Anträge auf erstmalige Bewilligung und auf Weiterbewilligung von Ausbildungsbeihilfen sind künftig spätestens zum Ablauf eines Monats seit Beginn des Ausbildungsabschnitts zu stellen." An die Landesbauernschaften und sämtliche landwirtschaftlichen Fachschulen. — DN. 1940 S. 558. Lanöbau. Verbilligung von Bodenuntersuchungen im Jahre 1940. — IIc 1913 vom 7. 8. 1949 —. Meine Anordnung vom 18. 6. 1940 — II L 1013 — (DN. S. 445) wird in folgender Weise er gänzt: Um ein möglichst großes Vergleichsmaterial zu erhalten, ist es erwünscht, daß bei einer größeren Zahl von Bodenproben, die nach der Keimpflanzen methode untersucht werden, auch die Bestimmung nach Egner und Goy-Roos durchgeführt wird. Für derartige zusätzliche Untersuchungen wird den Unter suchungsämtern je Probe folgende Beihilfe gewährt: a) für beide Methoden (Egner und Goy- Roos) RM 0,30 b) Egner allein RM 0,10 c) Goy-Roos allein RM 0,20 An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 557. Zorft. Planung und Vorbereitung zusätzlicher forstlicher Arbeiten nach Abschluß des Krieges. — II 5 130 vom 8. 8. 1949 —. Im Nachgang zu meiner Verfügung betr. Pla nung und Vorbereitung zusätzlicher forstlicher Ar beiten nach Abschluß des Krieges vom 1. 8. 1940 — II? 130 — (DN. S. 543) teile ich im Einver nehmen mit dem Reichsforstmeister mit, daß die Zu sammenstellung der geplanten Arbeiten im ge samten Privatwald (Klein- und Eroßwald) dem zuständigen Landforstmeister bzw. Landforstamt zu- zuleitön ist. Einvernehmen muß, falls nicht bereits geschehen, mit den staatlichen Stellen hergestellt werden. Abschrift der Zusammenstellung ist mir gleich zeitig vorzulegen. An die Landesbauernschaften, außer Alpenland, Donauland und Südmark. — DN. 1940 S. 557. Merlblatt für die Laufbahn des höheren Forst dienstes 1940. — II? 140 vom 8. 8. 1940 —. Laut RdErl. des Reichsforstmeisters vom 20. 7. 1940 (RMBIFv. Nr. 29 S. 273) ist im Verlag von I. Neumann, Neudamm, ein Merkblatt für die Lauf bahn des höheren Forstdienstes hergestellt worden. Ich habe bei dem Verlag von diesem Merkblatt für jede LBsch., Abt. II?, 10 Stück und für jedes RNSt.- Forstamt 5 Stück bestellt. Die Merkblätter werden den Forstabteilungen der LBsch. zugeleitet und sind von diesen sofort an ihre Forstämter weiterzuver teilen. Die Merkblätter sind bei allen Anfragen an die Forstdienststellen des RNSt. über die Laufbahn des höheren Forstdienstes, besonders bei solchen von Bewerbern zur Laufbahn des höheren Forstdienstes in Privatforsten, zu verwenden. Die Merkblätter werden von hier bezahlt. Etwaiger Mehrbedarf ist vom Verlage auf eigene Kosten zu beziehen. An die Landesbauernschaften, außer Alpenland, Donauland und Südmark. — DN. 1940 S. 558.