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Aus Gründen der Arbeitserleichterung und des Feuerschutzes mutz dem aufgelockerten Dorf gefüge der Vorzug gegeben werden, wobei darauf zu achten ist, datz die Verkehrswege zwischen Hof und Acker möglichst geringe Entfernungen auf weisen. Der gute gemeindliche Zusammenhalt des Dorfes mutz gewahrt oder die Voraussetzung dafür gegeben fein. Für eine weitere organische Ent wicklung der Dorfgemeinschaft und des Dorfbildes sind auch die erforderlichen Wohnbaugrundstücke im Dorf freizuhalten. Es mutz Grundsatz jeder Dorfplanung sein, dem Landvolk die Anteilnahme an den fortschrittlichen Neuerungen unserer Zeit zu ermöglichen. Die Schaffung von Eemeinschafts- und Ee- nossenschaftsbauten, Anlagen sowie Unterkünften für die Gliederungen der Bewegung, von Feier und Festräumen und die Sicherstellung der Ein richtung für die soziale und gesundheitliche Be treuung des Landvolkes sind unerläßliche Forde rungen, deren Beachtung ich bei der Planung neuer Dorfanlagen zur Pflicht mache. Die vorgenannten gemeindlichen Bauten und Einrichtungen sowie die Gebäude der Handwerker und Gewerbetreibenden sind in ihrer Zueinander ordnung und baulichen Gruppierung zur Gestal tung des Dorsmittelpunktes heranzuziehen; auf die richtige, wegesparende Anordnung der öffent lichen und der gewerblichen Betrieben dienenden Gebäude bitte ich besonders zu achten. Sinngemäß gelten die vorstehenden Grundsätze auch für die im Zuge der Flurbereinigung aufzulockernden Dörfer. Zur Erreichung des gesteckten Zieles ist es notwendig, datz die handwerkliche Qualitätsarbeit und die richtige Farbgebung der einzelnen Bau teile wieder zu Ehren kommen. Der Vermehrung, Pflege und Erhaltung des Baumbestandes ist weiterhin größte Aufmerksam keit zu widmen. Ich ersuche alle Nachgeordneten Dienststellen, im Sinne dieses Erlasses mit den zuständigen Be hörden und Organisationen eng zusammenzuarbei ten, insbesondere aber auch das Bauerntum selbst auf die Zielsetzung im landwirtschaftlichen Bau wesen auszurichten. Auf meine alle diese Fragen berührenden Erlasse weise ich hierbei erneut hin, ebenso auf die in den NS.-Monatsheften und im Odal veröffentlichten AufsätzeZ." An die Landesbauernschasten. — DN. 1940 S. 553. H Dr. Kurt Kummer: Das ländliche Bauwesen im Dienst der Landfluchtbekämpfung und der Neubildung deutschen Bauerntums (NS.-Monatshelfe, Heft 113, vom August 1939). Wilhelm Erebe: Gedanken zur baulichen Gestaltung der neuen Osträume (Odal, Heft 5, 9. Jahrgang, Mai 1940. Recht. Altenteilsverträge im Kriege. 1. Ausgleichspflicht des Bauern für kriegsernährungs wirtschaftlich nicht mehr zulässige Altenteilsleistungen. 2. Einfluß Les Rechts der Kriegsernährungswirtschaft auf neue llbergabeverträge. — IOc 247/234 vom 2. 8. 1940 —. Die Frage, welchen Einfluß die Vorschriften des Rechts der Kriegsernährungswirtschaft auf Alten teilsverträge haben, wird im „Recht des Reichsnähr standes" 1940, Heft 6, S. 131, und in der. „Deutschen Justiz" 1940, S. 387 behandelt. Ich mache mir diese Ausführungen zu eigen. Außerdem verweise ich auf die in der „Deutschen Justiz" 1940, S. 778 veröffent lichte und besprochene Entscheidung des Reichserbhof gerichts vom 16. 5. 1940: „Es bedarf keiner grundsätzlichen Änderung der Altenteilsvereinbarungen. Im Hinblick auf die Einschränkungen der Kriegsernährungswirt schaft jedoch wird es zweckmäßig sein, einen Vor behalt vor allem in neu abzuschlietzenden Ver trägen aufzunehmen und dabei klarzustellen, was mit den Erlösen der über die Selbstversorgersätzs hinausgehenden Mengen geschehen soll, die der Bauer der öffentlichen Wirtschaft zuführen muß." An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 555. Serufsausbttöung unö wirtschastsberatung. Durchführung von 14tägigen Lehrgängen in Vieh pflege und Melken für Hilfskräfte in der Land wirtschaft. — llK 182/5 vom 7. 8. 1949 —. Nachdem nunmehr die Meldungen der LBsch. zu meiner Anordnung vom 2. 11. 1939 — IIK 182G — über die Durchführung der Kurzlehrgänge im letzten Halbjahr vorliegen, zeigt sich, datz die Lehrgänge mit sehr verschiedenem Erfolg in den einzelnen LBsch. eingeführt sind. Nachstehend folgt eine Übersicht der Teilnehmerzahlen im letzten Viertel des Rechnungs jahres 1939. Es geht daraus hervor, datz einzelne LBsch. die vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft und von mir angestrebte Ausbildung zahlreicher Hilfskräfte nicht unterstützt haben, obwohl Einrichtungen für diesen Zweck in den LBsch. vor handen sind. LBsch. Zahl der Teilnehmer LBsch. Zahl der Teilnehmer Alpenland . ... 104 Kurmark — Baden . . — Mecklenburg ... 10 Bayern . . ... 233 Niedersachsen . . . — Bayerische Ostmark . 350 Ostpreußen . . . . 05 Donauland . ... 217 Pommern . — Hessen-Nassau — Rheinland . ... 44 Kurhessen . ... 36 Saarpfalz . ... 15