Neubildung deutschen Bauerntums. Neubildung deutschen Bauerntums und Erundbesitzverteilung. — If 490 vom 3. 8. 1940 —. Nachstehenden RdErl. des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 12. 7. 1940 — VIII 5385 — gebe ich zur Kenntnis: „Im Rahmen der Maßnahmen zur Gesundung und Festigung des deutschen Bauerntums kommt dem landwirtschaftlichen Bauwesen eine besondere Bedeutung zu. Mit Rücksicht auf die künftigen großen Bauaufgaben auf dem Lande im allge meinen sowie im Nahmen des Wiederaufbaues der durch Kriegshandlungen zerstörten Gebäude und auch im Hinblick auf die Neubildung deutschen Bauerntums werden die. nachstehenden baulichen Grundsätze bekanntgegeben. Alle Neu-, Um- und Ergänzungsbauten müs sen den gesteigerten Anforderungen, die jetzt und auch künftig an die Landwirtschaft gestellt werden, entsprechen. Die Wiedergesundung und Neuausrichtung des dörflichen Bauwesens müssen ihren Niederschlag in einer zweckvollen, landschaftsgebundenen, bäuer lichen Grundhaltung der Höfe und Dörfer finden. Die überlieferten guten alten Baugewohnheiten müssen entsprechend den heutigen Erfordernissen und Gegebenheiten schöpferisch fortentwickelt und gestaltet werden. Der Schaffung ausreichender und gesunder Wohnungen ist größte Aufmerksamkeit zuzuwenden. Zur Befriedigung der Wohnbedürf nisse der Landbevölkerung ist davon auszugehen, daß die Wohnung für eine Bauernfamilie min destens folgende Räumlichkeiten enthalten muß: 1 Wohnstube . . etwa 1 Wohn-oder Wirt ¬ 20—25 HM Grundfläche schaftsküche . . „ 25—28 HM 1 Elternschlafzimmer „ 2 Kinderschlafzimmer 20 HM je „ 14—18 HM ,, Aufenthaltsraum für Erntehilfe oder Hausgehilfin „ 12 HM Knechtestube ... „ Geräumiger Haus ¬ 12 HM >> flur nicht unter Dusch- oder Bade ¬ 12 HM gelegenheit (im Wohnteil) Räucherkammer . „ Speise- oder Vor ¬ 1,5—3 HM ratskammer Kellerräume . . „ 6 HM Milchkühlraum . . „ Abort Nebengelaß. 3—6 HM Die Lage der einzelnen Räume zueinander muß den Erfordernissen der Arbeitserleichterung in der bäuerlichen Hauswirtschast entsprechen. Ins besondere ist die Anlage und Ausstattung der Wohn- und der Wirtschaftsküche mit Rücksicht auf die notwendige Arbeitserleichterung für die Bäue rin sorgfältigst zu planen. Es muß das Ziel sein, alle Bauernhöfe und ländlichen Wohnungen mit einwandfreier Wasser-, Wärme- und Stromversorgung zu versehen. Hier bei sind die Erfahrungen und Vorschläge des Reichskuratoriums für Technik in der Landwirt schaft zu beachten. Der sorgfältigen Isolierung der Räume gegen aufsteigende Erundfeuchtigkeit, der guten Belich tung und Durchlüftung ist besonders Rechnung zu tragen. Neuere Feststellungen haben ergeben, daß zahl reiche Krankheiten der Landbevölkerung auf unge sunde Wohnräume — auch in neueren Bauten — zurückzuführen sind. Es mutz in erhöhtem Matze Wert darauf gelegt werden, daß die Räume auch hinsichtlich ihrer Lage (Himmelsrichtung und Be lüftung) in gesundheitlicher Beziehung ordnungs mäßig verteilt werden. Voraussetzung für eine gute Wohnkultur des Landvolkes ist. daß die Wirtschaftsgebäude und Nebenanlagen in arbeitswirtschaftlicher und ge sundheitlicher Hinsicht einwandfrei sind. Alle Vor ratsräume müssen den Forderungen einer möglichst völlig verlustfreien Lagerung der landwirtschaft lichen Erzeugnisse entsprechen. Die Verbesserung der Stallungen und die Schaffung ausreichender Nebenanlagen, wie Gär futterbehälter, feste Dungstätten, Jauche- und Eüllegruben, mache ich allen Nachgeordneten Dienststellen zur Pflicht. Für Stallneu- und -um bauten sind die in der Schrift „Gesunde Ställe — Gesundes Vieh" enthaltenen Grundsätze zu beach ten. Die von mir herausgegebene Schrift ist durch den RNSt.-Verlag in Berlin N4, Linien straße 139/140, kostenlos zu beziehen. Für die Errichtung der Gehöfte im Verfahren zur Neubildung deutschen Bauerntums stehen Reichszuschüsse, die auch für den Bau von Land arbeitergehöften gewährt werden, zur Verfügung. Für die Anlage neuer Höfe und Dörfer sind die für die Neubildung deutschen Bauerntums gel tenden Grundsätze und Zielsetzungen zu beachten. Die neuen Dorfanlagen müssen in baulicher Hinsicht und in ihrer kommunalen Gliederung den nationalsozialistischen Erundforderungen ent sprechen. Auf die immer mehr steigende Verdichtung des Verkehrs ist Rücksicht zu nehmen. Neue Dorf anlagen sind im Gegensatz zu den älteren Dorf gründungen nicht links und rechts der Hauptver kehrswege, sondern links oder rechts, möglichst jedoch durch eine Verbindungsstraße abgesetzt von der Hauptverkehrsader, anzulegen. Das ist not wendig, um einmal das dörfliche Leben nicht zu stören und den Verkehr innerhalb des Dorfes nicht zu behindern. Es muß ein fester Planungsgrund satz sein, daß künftig alle Bauernhöfe an straßen mäßig ausgebaute Zufahrtswege angeschlossen sind. Die Zueinanderordnung der Höfe muß so weit räumig sein, daß die Entwicklung der Höfe auf lange Sicht unbedingt gewährleistet ist. Ferner ist auf die Anlage guter, ausreichender Nutz- und Ziergärten Rücksicht zu nehmen.