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Inhalt. Betriebsgemeinschast: Anordng. 1. 8. 1940, Verhalten gegenüber Kriegsgefangenen S. 529. — Anordng. 1. 8. 1940, Überweisung von Lohnersparnissen nach dem Ge neralgouvernement S. 531. — Anordng. 1. 8. 1940, Pauschwirtschaftsbeihilfe für einberufene Bauern und Landwirte, in deren Betrieb eine dauernde Ersatzkraft nicht eingestellt wird S. 532. — Anordng. 1. 8. 1940, Krankenversicherung der Polen. Ärztliche Untersuchung und Entlausung der für das Reichsgebiet angeworbenen polnischen landw. Arbeitskräfte S. 533. — Anordng. 1. 8. 1940, Entlohnung, Sozialversicherung und Fami lienunterhalt der zur Arbeitshilfe in der Landwirt schaft eingesetzten Soldaten S. 534. — Anordng. 1. 8. 1940, Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten im Rah men des Reichsleistungsgesetzes S. 536. Recht: Anordng. 30. 7. 1940, Ausgleich von Kriegsschäden, Sachschäden, Feststellungsverordnung, Ursachen, Zusam menhang S. 537. — Anordng. 31. 7. 1940, Beurkundung von Urkundcnentwllrfen bei Geschäften, die behördlicher Genehmigung bedürfen 6. 539. Grundlagen der Betriebssührung: Anordng. 1. 8. 1940, Beschaffung von Leder für Neuanfertigung und In standsetzung von Geschirren S. 539. Landbau: Anordng. 1. 8. 1940, Schädlingsbekämpfung in den Lagerbeständen der Reichsstelle für Getreide S. 541. Tierzucht: Anordng. 31. 7. 1940, Abgabe von Heerespfer den, paratyphöser Stutenabort S. 541. — Anordng. 1. 8. 1940, Verwertung der bei den Untersuchungen von Milch anfallenden Milch- und Fettmengen S. 543. Forst: Anordng. 1. 8. 1940, Planung und Vorbereitung zusätzlicher forstlicher Arbeiten nach Abschluß des Krie ges S. 543. Hauswirtschaft: Anordng. 1. 8. 1940, Würzkräuterheft S. 543. Wirtschaft: Anordng. 1. 8. 1940, Zentralstelle der Reichs sachschaften der Nährstandskaufleute S. 543. Hinweise auf nicht abgedruckte Verfügungen: S. 545. Anschriständerungen: S. 546. Personalnachrichten. Beamte und Angestellte. Im Verwaltungsamt des Neichsbauernführers: Ernannt wurde: Zum LR. Dr. Hans Kuppert, II Q. In den Landesbauernschaften: - > Sachsen. Ernannt wurde: Zum LR. Johannes Heydel, StL. der KBsch. Grimma. Befördert wurde: LR. Dr. Gerhard Bessell nach Bes.-Gruppe -12c 1 NStVO., AL. III6. In das Beamtenverhältnis berufen wurden: Die Anwärter des höheren Dienstes: Heinrich Geißler, LBsch. Baden. Johann Dirks, LBsch. Weser-Ems. Setriebsgemeinschast. Verhalten gegenüber Kriegsgefangenen. — 18 109 vom 1.8.1940 . Nachstehend gebe ich eine Anordnung des Stell vertreters des Führers betr. Verhalten gegenüber Kriegsgefangenen vom 16.7.1940 — 71/40 — be ¬ kannt. Die Erziehungsarbeit der Partei ist durch entsprechende Aufklärung des Landvolkes zu unter stützen. , Von dem Jnhstlt dieser Anordnung sind auch alle Ortsgefolgschaftswarte, Fachfchaftswarte und Fach schaftsgruppenwarte in Kenntnis zu setzen. Ich mache ausdrücklich auf die vertrau liche Behandlung der Anordnung auf merksam. Die Genannten sinddarauf besonders hinzuweisen. Eine Veröffent lichung der Anordnung ist verboten. „Der Mangel an Arbeitskräften bedingt einen stärkeren Einsatz von Kriegsgefangenen. Deren Behandlung hat sich einheitlich nach den nachstehenden Leitsätzen zu richten. Im Einver nehmen mit allen beteiligten Stellen bitte ich, von einer Erweiterung oder Ergänzung dieser Richt linien abzusehen. Das Hauptaugenmerk ist viel mehr der Erziehung und Aufklärung der Bevöl kerung nach den grundlegenden Gesichtspunkten an Hand des nachstehenden Merkblattes zu widmen. Dieses Merkblatt wird im Einvernehmen mit dem Oberkommando der Wehrmacht und den zustän digen Obersten Reichsbehörden ausgegeben. Das Oberkommando der Wehrmacht erläßt für den Wehrmachtdienstbereich die entsprechenden eigenen Befehle." Merkblatt! Verhalten gegenüber Kriegsgefangenen. Die Arbeitseinsatzlage erfordert in nächster Zeit eine stärkere Heranziehung der Kriegsgefangenen. Vergeßt aber nicht, daß die Kriegsgefangenen als Soldaten ihres Landes die Waffen gegen Euch er hoben hatten. Im Verhalten gegenüber den Kriegsgefangenen habt Ihr daher alles zu vermeiden, was die Spio nage- und Sabotageabsichten des Feindes zu fördern geeignet wäre und sich gegen das Leben des deutschen Volkes richten könnte. Die Kriegsgefangenen sind streng, aber korrekt zu behandeln. Wenn Ihr sie wie Deutsche behandelt oder gar noch Lesser, werdet Ihr zu Verrätern an der Volksgemeinschaft. Besonders die deutsche Frau muß sich bewußt sein, daß sie in keinerlei Beziehungen zu den Kriegsgefan genen treten darf. Sie verliert sonst ihr höchstes Gut, ihre Ehre. Deutsche Frau, vermeide daher auch jeden falschen Schein!