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Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
- Bandzählung
- 7.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf184
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820677834-194000005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820677834-19400000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820677834-19400000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
-
Band
Band 7.1940
-
- Register Verzeichnis der in den Dienstnachrichten 1940, Nr. ... 1
- Ausgabe Nr. 1, 1. Januar 1940 1 2
- Ausgabe Nr. 2, 6. Januar 1940 9 10
- Ausgabe Nr. 3, 13. Januar 1940 19 20
- Ausgabe Nr. 4, 20. Januar 1940 39 40
- Ausgabe Nr. 5, 27. Januar 1940 61 62
- Ausgabe Nr. 6, 3. Februar 1940 85 86
- Ausgabe Nr. 7, 10. Februar 1940 93 94
- Ausgabe Nr. 8, 17. Februar 1940 101 102
- Ausgabe Nr. 9, 24. Februar 1940 115 116
- Ausgabe Nr. 10, 2. März 1940 131 132
- Ausgabe Nr. 11, 9. März 1940 145 146
- Ausgabe Nr. 12, 16. März 1940 155 156
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1940 167 168
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1940 197 198
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1940 249 250
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1940 271 272
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1940 295 296
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1940 313 314
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1940 331 332
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1940 347 348
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1940 369 370
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1940 385 386
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1940 399 400
- Ausgabe Nr. 24, 13. Juni 1940 413 414
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1940 435 436
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1940 457 458
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1940 469 470
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1940 483 484
- Ausgabe Nr. 29, 20. Juli 1940 505 506
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1940 517 518
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1940 527 528
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1940 547 548
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1940 561 562
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1940 573 574
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1940 589 590
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1940 607 608
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1940 621 622
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1940 635 636
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1940 655 656
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1940 671 672
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1940 683 684
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1940 707 708
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1940 731 732
- Ausgabe Nr. 44a, 6. November 1940 751 752
- Ausgabe Nr. 45, 9. November 1940 805 806
- Ausgabe Nr. 46, 16. November 1940 819 820
- Ausgabe Nr. 47, 23. November 1940 827 828
- Ausgabe Nr. 48, 30. November 1940 843 844
- Ausgabe Nr. 49, 7. Dezember 1940 865 866
- Ausgabe Nr. 50, 14. Dezember 1940 881 882
- Ausgabe Nr. 51, 21. Dezember 1940 903 904
-
Band
Band 7.1940
-
- Titel
- Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
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3. Da Arbeitsbekleidung auch außerhalb der Ar beit getragen werden kann und getragen zu werden pflegt, ist bei der Gewährung eines Bezugscheines für Arbeitsbekleidung eine be stimmte Zahl von Teilabschnitten der Reichskleiderkarte des Antragstellers abzutrennen. Je nach dem Bekleidungsstück sind ein Drittel bis die Hälfte der sonst be nötigten Teilabschnitte erforderlich. Die im einzelnen festgelegten Zahlen sind bei den Kartenstellen zu erfahren. 4. Bezüglich der F r a u e n b e k l e i d u n g gilt allgemein folgendes: Soweit für den Mann Arbeits- oder Ve- rufsbekleidung vorgesehen ist, kann die an seiner Stelle beschäftigte Frau einen Bezug schein auf ein Arbeitskleid oder einen Kittel oder eine Schürze gegen Abtrennung der er forderlichen Teilabschnitte ihrer Reichskleider karte mit der entsprechenden Ermäßigung (Abs. II, Ziff. 3), gegebenenfalls auch einen Berufsanzug oder eine Berufsjacke erhalten. In der Landwirtschaft einschließ lich ihrer Nebenzweige ist für alle Frauen, die in der üblichen Weise Mit arbeiten und demnach als erwerbstätig gelten, also neben Landarbeiterinnen, Mägden usw. auch die Bäuerinnen, Landwirtsfrauen und deren Töchter, sofern sie die Arbeit selbst prak tisch ausüben, besondere Arbeitsbekleidung vorgesehen. 5. Grundsätzlich lautet der Bezugschein auf Fer tigware, jedoch kann ein Bezugschein auf Meterware — höchstens 5 Meter — ausgestellt werden, wenn die S e l b st h e r st e l l u n g von Arbeits- oder Verufsbekleidung auch schon bisher nach den örtlichen oder persön lichen Gewohnheiten üblich war. Bezugscheine auf Flickstof f e zum Aus- bessern von Arbeits bekleidung werden künf tig in der Regel nicht mehr gewährt. Für Be rufsbekleidung können solche — je Wirtschafts jahr nicht mehr als (L Meter Stoff — auf Antrag ausgegeben werden. III. Ich hoffe, daß durch die Neuregelung die bisher in der Landwirtschaft zum Nachteil des Arbeitsein satzes aufgetretenen Schwierigkeiten baldigst und zu friedenstellend behoben werden. Ich muß aber darauf aufmerksam machen, daß angesichts des derzeit knap pen Vorrats an Spinnstoffwaren nur mit der Be friedigung des dringendsten Bedarfs zu rechnen ist. Es ist deshalb dahin aufklärend zu wirken, daß nur Anträge auf Bezugscheine für Arbeits- und Berufs bekleidung gestellt werden, die unbedingt erfor derlich ist. Von Veröffentlichungenist jedoch abzusehen. Bei Schwierigkeiten empfehle ich engste Fühlung nahme mit den Wirtschaftsämtern. Die Wirtschafts ämter sind angewiesen, Zweifelsfragen Uber die An wendung der Richtlinien durch die Bezirkswirtschafts ämter im Benehmen mit der Reichsstelle für Beklei dung und verwandte Gebiete klären zu lassen. Die Reichsstelle ist angehalten, Fragen grundsätzlicher Art dem Reichswirtschaftsminister zur Entscheidung vor zulegen. Ich ersuche daher die LBsch., Fragen von grundsätzlicher Bedeutung mir rechtzeitig mitzuteilen, damit ich gegebenenfalls auch über den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft zu einer für den landwirtschaftlichen Arbeitseinsatz zweckmäßigen Klä rung beitragen kann. Damit ratsuchende Angehörige des RNSt. von den KBsch. nicht in jedem Einzelfall an die Wirt schaftsämter verwiesen werden, habe ich um die Frei gabe der näheren Anweisungen, insbesondere der Zu sammenstellung der für die einzelnen Berufsgruppen anerkannten Bekleidungsstücke und bereitgestellten Stoffarten zur vollständigen Unterrichtung der LBsch. und KBsch. nachgesucht. Ich komme zu gegebener Zeit hierauf zurück. An die Landes- und Kreisbauernschaften und zur Unter richtung der OBF. — DN. 1940 S. 489. Einsatz von freiwilligen Helfern in der Landwirtschaft. — I8 363/10 vom 11. 7. 1946 —. Der Reichsarbeitsminister hat in seiner Anord nung vom 11. 7. 1940 — V u 5204/60 — seine Nach geordneten Stellen angewiesen, Einzelpersonen, die sich freiwillig, z. B. während ihres Urlaubs, für die Erntehilfe und sonstige Hilfsarbeiten in der Land wirtschaft zur Verfügung stellen, in geeignete land wirtschaftliche Betriebe zu vermitteln. Die Arbeits ämter werden in der örtlichen Presse auf diese Mög lichkeit einer Stellenvermittlung für freiwillige Erntehilfskräfte Hinweisen. Die KBsch. haben auf Anfordern der Arbeits ämter geeignete Stellen namhaft zu machen, in denen der Einsatz solcher Hilfskräfte erfolgen kann. Frei willige Erntehelfer, die sich bei der KBsch. melden, sind, falls ihnen von der KBsch. nicht unmittelbar eine Einsatzstelle namhaft gemacht werden kann, an das zuständige Arbeitsamt zu verweisen. Für die Beförderung von Hilfskräften in der Landwirtschaft sowohl für den Gruppeneinsatz der Partei, HI., der Reichsstudentenführung, der Schulen und sonstiger Organisationen als auch beim Einzel einsatz freiwilliger berufsfremder Hilfskräfte gewährt die Reichsbahn ab 15. 7. 1940 eine Fahrpreisermäßi- Termin gung, für die die umseitigen Bestimmungen gelten. Ich habe die Reichsdienststellen, die für den Gruppeneinsatz von Erntehelfern in Betracht kommen, auf die nunmehr bestehende Möglichkeit der Beförde rung der Hilfskräfte in der Landwirtschaft zu er mäßigten Fahrpreisen hingewiesen. Es empfiehlt sich jedoch, daß auch die KBsch. beim Einsatz der Partei, der HI., der Schulen usw. auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Fahrpreisermäßigung aufmerk sam machen. Eine geeignete Bekanntmachung der Bestimmun gen über die Fahrpreisermäßigung in der Presse ist von hier aus veranlaßt. Für den Fall, daß auf Grund der örtlichen Arbeitseinsatzlage eine weitere Werbung zum Einsatz freiwilliger Helfer in der Landwirtschaft notwendig ist, sind von der Inneren Hauptabteilung 0 nähere Anweisungen an die Nach geordneten Dienststellen ergangen. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1940 S. 492.
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