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2. Bezirksgeschäftsstelle Schlesien, Breslau 2, Claaßenstr. 3, 3. Bezirksgeschäftsstelle Brandenburg, Ber lin NW 7, Mittelstr. 25, 4. Bezirksgeschäftsstelle Pommern, Stettin, Wilhelmstr. 7, 5. Bezirksgeschäftsstelle Nordmark, Rostock i. M., Friedrich-Franz-Str. 104, 6. Bezirksgeschäftsstelle Niedersachsen, Bre men, Eeneral-Ludendorff-Str. 20, 7. Vezirksgeschäftsstelle Westfalen, Dort mund, Reinoldistr. 8, 8. Vezirksgeschäftsstelle Rheinland, Bonn a. Rh., Stiftsplatz 5, 9. Vezirksgeschäftsstelle Hessen, Frankfurt a. M., Hindenburgplatz 10, Zimmer 418, 10a. Bezirksgeschäftsstelle Sachsen-Anhalt, Naumburg a. d. Saale, Schließfach 16, 10b. Bezirksgeschäftsstelle Thüringen, Naum ¬ burg a. d. Saale, Schließfach 16, 11. Bezirksgeschäftsstelle Sachsen, Dresden- A. 1, Brüdergasse 35, 12. Bezirksgeschäftsstelle Bayern, NUrnberg-A., Maxtormauer 50, 13a. Bezirksgeschäftsstelle Südwestdeutsch land, Württemberg, Stuttgart-O., Urbanstr. 36, 13b. Bezirksgeschäftsstelle Südwe st deutsch land, Baden, Karlsruhe, Erbprinzenstr. Nr. 31, 14. Bezirksgeschäftsstelle Saar-Pfalz, Speyer, Gutenbergstr. 11a. Vorläufige Richtlinien: Bei Schreibmaschinen wird die laufende ge wöhnliche Reinigung ohne weiteres von den die Maschinen bedienenden Kräften durchgeführt wer den können, die sich die hierzu notwendigen Kennt nisse und Handgriffe aneignen müssen. Eine regelmäßige fachmännische Reinigung und Instandhaltung, die das Herausnehmen und Reinigen der Typenhebel mit Benzin, Abwaschen der Walzen mit Spiritus, Ölen der Maschine und Beseitigung kleinerer Schäden ohne Lieferung von Ersatzteilen umfaßt, erscheint nicht erforderlich. Es genügt, eine solche Reinigung nach Bedarf vorneh men zu lassen. Es wird vom Alter und Zustand der Maschine sowie vom Grade ihrer Benutzung ab hängig sein. Im allgemeinen wird eine fachmän nische Reinigung etwa alle 3 bis 6 Monate aus reichen. Sie wird nach der Arbeitszeit und den örtlichen Mechanikerlöhnen zu vergüten sein. Ge lieferte Ersatzteile sind besonders zu bezahlen. Um die Nebenkosten für An- und Abfahrt eines auswärts wohnenden Mechanikers zu ver ringern, werden sich die Behörden an Orten, in denen kein Mechaniker ansässig ist, über eine gleich zeitige Reinigung ihrer Maschinen in Verbindung zu setzen haben. Wann eine „gründliche Reinigung" erforder lich ist, läßt sich nur von Fall zu Fall entscheiden. Sie umfaßt das vollständige Auseinandernehmen der Maschine mit ihrer Reinigung im Benzinbad, Abschleifen der Walze, Ölen der Maschine und Be seitigung kleiner Störungen ohne Lieferung von Ersatzteilen. Auch hier erscheint Bezahlung nach der Arbeitszeit das richtigste. Bei Standard maschinen werden 10 bis 25 RM, bei Kleinmaschi nen 8 bis 15 RM angemessen sein. Ersatzteile sind besonders zu vergüten. Die „Grundüberholung" umfaßt das vollstän dige Auseinandernehmen der Maschine, Abschleifen und erforderlichenfalls Neubeziehen der Walze, Überholen und Auswechseln aller schadhaften Teile sowie gründliche Reinigung und Ölen der Maschine. Die Kosten werden vom Umfang der Arbeiten und der zu liefernden Ersatzteile abhängen. Vor Ver gebung einer Erundüberholung sind Kostenan schläge anzufordern. Im Regelfälle dürfte eine Arbeitszeit von 10 bis 12 Stunden ausreichen. Bei einer Erundüberholung ist eine Gewährleistung für mindestens 6 Monate zu fordern. Für die fonstigen Vüromaschinen wird man bei der Verschiedenheit dieser Maschinen es zunächst bei dem bisher geübten Verfahren bewenden lassen und abwarten können, wie sich vorstehende An regungen für eine gleichmäßige Regelung der War tung bei den Schreibmaschinen auswirken werden." An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1940 S. 471. Hetriebsgemeinschaft. Italienische Wanderarbeiter. — I 6 403/10 vom 1. 7.1940 —. Auf Veranlassung der LBsch. Thüringen hat die Fa. Wilhelm Schmuhl, Weimar, Schwanseestr. 11, zweisprachige Lohntüten hergestellt, die zum Preise von 3,— RM für 100 Stück, 5,—RM für 300 Stück, 7,- RM für 500 Stück, 10,—RM für 1000 Stück dort bestellt werden können. Soweit in Frage kom mende Betriebssichrer ein Interesse daran haben, derartige Lohntüten zu benutzen, sind sie an die ge nannte Firma zu verweisen. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1940 S. 473. Broschüre von Heinrich Sohnrey „Landflucht ist Volkstod". — I 8 324/10 vom 3. 7.1940 —. Von einigen LBsch. ist der Wunsch auf Über lassung weiterer Stücke der Broschüre von Heinrich Sohnrey „Landflucht ist Volkstod" geäußert worden. Für eine Neuauflage der Broschüre von 10 000 bis