Volltext Seite (XML)
DN. 1940 Nr. 25 445 Serufsausbilüung un Anrechnung der Tätigkeit als Landdienstschar führer und -scharführerin auf die Landwirt schafts- bzw. Ländliche Hauswirtschaftslehre. — II 100 vom 19. K. 1940 —. Das Bestreben, die im HJ.-Landdienst bewährten Scharführer und Scharführerinnen der Landwirtschaft zu erhalten, mutz durch eine berufliche Anerkennung der Betreffenden unterstützt werden. Bisher war es nur möglich, die Tätigkeit im Landdienst auf die Land- und Hausarbeitslehre, nicht jedoch auf die Landwirtschaftslehre und die Ländliche Hauswirt schaftslehre anzurechnen. Vorwärtsstrebenden, die auf Grund ihrer Bewährung im Landdienst dort Führerstellungen einnehmen, soll nunmehr zunächst versuchsweise ihre Tätigkeit im Landdienst nach Ab- 440 Wirtsthaftsberatung. legung der Landarbeits- oder Ländlichen Haus arbeitsprüfung bis zu einem Jahr auf die Land wirtschaftslehre und Ländliche Hauswirtschaftslehre angerechnet werden. Um zur Landwirtschaftsprüfung oder Ländlichen Hauswirtschaftsprüfung zugelassen werden zu können, müssen die Betreffenden minde stens ein ordentliches ununterbrochenes Lehrjahr bei anerkannten Lehrherren und Lehrfrauen ableisten und das Merkbuch hierüber führen. Eine Verbin dung dieser einjährigen Lehrzeit mit dienstlicher Tätigkeit im Landdienst ist jedoch ausgeschlossen. Abweichende Regelungen bedürfen im Einzelfall meiner Zustimmung. An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 445. Lanübau. Verbilligung von Vodenunterfuchungen im Jahre 1940. — II E 1913 vom 18. k. 1940 —. Wie in den Vorjahren, ist auch im Rechnungs jahre 1940 vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft die Bereitstellung von Mitteln für die Verbilligung von Bodenuntersuchungen vorge sehen. 1. Die Beihilfen sind in erster Linie für die im Rahmen des Erlasses des Reichsministers für Er nährung und Landwirtschaft durchgeführten Pflichtuntersuchungen bestimmt. Für diese wird einheitlich, unabhängig von der Zahl der durch- geführten Untersuchungen, ein Zuschutz von 0,30 RM je Probe (Untersuchung nach den beiden Methoden Goy-Roos und Egner) gewährt. 2. Darüber hinaus werden bis zum Aufbrauch der gewährten Mittel freiwillige, nach den nachstehend aufgeführten Untersuchungsmethoden durchge führte Bodenuntersuchungen bezuschutzt. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Probe u) bis zu einer Anzahl von 5000 Proben Keimpflanzenmethode nach Neu ¬ bauer (??OZ . 2,— RM (für einen Nährstoff nur die Hälfte des Zuschusses) Methode Goy-Roos und Laktat methode nach Egner (für beide Methoden zusammen) .... 0,30 RM Methode der Moorbodenuntersu chungen nach den Vorschriften der Preutzischen Moorversuchsstation Bremen 6,— RM Austauschsäure 0,10 RM Hydrolytische Säure 0,10 RM pH-Wert 0,10 RM Bestimmung des LuLoz-Gehaltes . 0,50 RM Untersuchungen nach anderen Methoden wer den nicht bezuschutzt. b) Werden von einer Anstalt über 5000 Proben nach Neubauer oder auf den Kalkzustand untersucht, so werden diese weiteren Unter suchungen bezuschutzt: Keimpflanzenmethode nach Neu ¬ bauer mit 1,— RM (ein Nährstoff allein die Hälfte) Methode Goy-Roos und Laktat methode 0,30 RM Austauschsäure 0,05 RM Hydrolytische Säure 0,05 RM pH-Wert 0,05 RM Bestimmung des LaLoz-Gehaltes . 0,25 RM 3. Die Form der Berichte, der Verwendungsnach weise und die Zeit ihrer Einsendung werden nicht geändert. 4. Den Staatlichen Anstalten, die Vodenuntersuchun- gen durchführen, steht die Beihilfe unter den gleichen Bedingungen zur Verfügung, wie den reichsnährstandseigenen Anstalten. An die Landesbauernschasten. DN. 1940 S. 445. Tierzucht. Bericht der Körämter und Körstellen über angekörte Vatertiere. — III) 120 vom 15. k. 1940 —. Nachstehend gebe ich Kenntnis von dem Erlah des Reichsministers für Ernährung und Landwirt schaft an das Köramt bei der LVsch. Ostpreutzen betr. Bericht der Körämter und Körstellen über angekörte Vatertiere vom 30. 5.1940 — II 8 1 —1586 —: „Während der Dauer des Krieges kann davon abgesehen werden, bis in Einzelheiten gehende Verzeichnisse Uber angekörte Vatertiere anzuferti gen. Es reicht aus, wenn zu dem in der ,Anwei-