DN. 1940 Nr. 24 432 Die Haut ist vielfach in ihrer Gesamtheit oder an bestimmten Stellen überempfindlich, so daß die Tiere bei der Berührung schreien; gelegentlich lösen schon Berührungsversuche oder Geräusche bei den Tieren Schreikrämpfe und krampfartige Zusammen ziehungen gewisser Muskelgruppen aus. Weiter beobachtet man Ruderbewegungen, Kaumuskel krämpfe, bei denen der Speichel zu Schaum gekaut wird, Zähneknirschen, Lidzuckungen und zuckende Kopfbewegungen. Durch krampfartige Anspan nungen der Halsmuskulatur entsteht mitunter eine starre Haltung des Kopfes und des Genicks. Das Aufregungsstadium geht dann in das Lähmungs stadium über. Die Tiere liegen flach auf der Seite und vermögen sich nicht mehr zu erheben. Die Beine können vollständig gelähmt sein, aber auch krampfartige Zusammenziehungen zeigen. Die ge schilderten Krankheitserscheinungen sind in den einzelnen Fällen mehr oder minder vollständig vorhanden. Die akut verlaufenden Fälle führen häufig in 2 bis 4 Tagen zum Tode. (3) Bei langsamerem (sub akutem) Ver lauf treten die Erscheinungen der Aufregung zurück. Der Krankheitsverlauf erstreckt sich auf etwa 6 bis 8 Tage. Neben tödlichen Fällen beobachtet man nicht selten Genesung. In anderen Fällen wieder um wird der Verlauf chronisch. (4) Die Seuche kann auch von vornherein einen mehr schleichenden (chronischen) Verlaus nehmen. Die Tiere zeigen sich zunächst matt, liegen viel, vermögen sich schlecht zu erheben, schwanken beim Gehen und bekommen schließlich Lähmungen der Beine. Die Lähmungen können alle, aber auch nur einzelne Beine betreffen. Am häufigsten sind Lähmungen der Hinterbeine beobachtet worden. Die Lähmung ist in der Regel schlaff, selten krampfartig. Das Bewußtsein ist in den chronischen Fällen zumeist nicht getrübt und die Freßlust nicht vermindert. Temperaturerhöhungen bilden bei die ¬ sem Verlauf die Ausnahme. Die Krankheitsdauer kann sich über Wochen und Monate erstrecken. (5) Der Verdacht der Schweinelähme ist be rechtigt, wenn in einem Bestand mehrere Schweine an Krämpfen und Lähmungserscheinungen er kranken. 3. Krankheitsmerkmale an toten Tieren Der Zerlegungs- und Schlachtbefund zeigt bei der ansteckenden Schweinelähme in der Regel keine sinnfälligen Veränderungen. Ob Erscheinungen eines Magendarmkatarrhs oder die bei längerer Krankheitsdauer an der Lunge gefundenen krank haften Veränderungen auf die ansteckende Schweinelähme zurückzufühten sind, erscheint frag lich. 4. Maßnahmen zur Verhütung der Einschleppung der Krankheit. Zur Verhütung der Einschleppung der an steckenden Schweinelähme in einen Bestand ist beim Zukauf von Schweinen besondere Vorsicht ge boten. Neu eingestellte Schweine, deren Herkunft nicht nachweislich unverdächtig ist, sind tunlichst in einem besonderen Stall längere Zeit zu beob achten. Um einer Übertragung der ansteckenden Schweinelähme durch den Personenverkehr vorzu beugen, ist das Betreten fremder Schweineställe zu unterlassen und eigener Schweineställe durch fremde Personen zu verhindern. Auch ist die Ver wendung von Stallgeräten, Fahrzeugen, Futter mitteln, Streu, Dünger usw. aus nicht nachweislich unverdächtigen Schweinebeständen zu unterlassen. Fleisch-, Schlacht- und Küchenabfälle (Spülicht) sowie Fleischwasser sind nur nach ausreichender Er hitzung (Kochen) an Schweine zu verfüttern. An die Landesbauernschaften. —. DN. 1940 S. 427. Hinweise auf nicht abgeöruckte Verfügungen. Hinweise auf Anordnungen des Verwaltungs amtes des Neichsbauernführers: 1. Monatliche Tätigkeitsberichte der Abt. II 8 der LBsch. (IV/1 1 220/48 vom 7. 6.1940) 2. Bekanntgabe von Verordnungen, Erlassen usw. durch die LBsch. (IV/1 l 260 vom 7. 6.1940) 3. Regelung des Posteinganges bei den Reichsdienst stellen. (IV/1 1 222/6 vom 8. 6.1940) 4. Sorgfalt bei der Handhabung des Dienstsiegels. (IV^.1 23.6 vom 8.6.1940) 5. Feststellung des Bedarfs an Treckerführern. (16 348/3 vom 7. 6. 1940) 6. Freilassung polnischer Kriegsgefangener. (16 348/3 vom 7. 6. 1940) 7. Einsatz von Kriegsgefangenen aus dem Westen. (I 6 348/3 vom 8. 6. 1940) 8. Bezahlung der Wochenfeiertage und des Tages der Nationalen Arbeit an Polen. (16 417/61 vom 10. 6. 1940) 9. Feststellung der Besiedlungs- und Aussiedlungsmög lichkeiten. (I 6 130/8 vom 10. 6. 1940) 10. Hoskarte. (II 8 300 vom 12. 6. 1940) *)11. Frühbezugsvergütungen für Thomasphosphat. (II L 361 vom 10. 6. 1940) 12. Bewirtschaftung von Torfstreu und Torfmull. (Il L 360 vom 12. 6. 1940) ")I3. Saatenanerkennung. Kartoffeln 1940. (IIL 430 vom 10. 6. 1940) 14. Aufbrauchfrist für ungeeichte Butyrometer und Hilfs geräte. (II I) 400/1 vom 12. 6. 1940) 16. Zuständigkeit der Tiergesundheitsämter. (II l) 1012 vom 7. 6. 1940) *) Mit Ausnahme der eingegliederten deutschen Ost gebiete. "*) Mit Ausnahme von Danzig-Westpreutzen und Wartheland.