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DN. 1940 Nr. 22 Gefahr in sich, daß durch diese Arbeiter die Maul- und Klauenseuche absichtlich oder fahrlässig ver schleppt wird. Vereinzelt ist bereits die Vermutung ausgesprochen worden, daß Seuchenausbrüche durch Gefangene absichtlich verursacht sind. Diese Gefahr wird bei stärkerer Heranziehung der polnischen Arbeitskräfte während der nächsten Monate noch erheblich steigen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre bei ausländischen landwirtschaftlichen Arbeitern haben gezeigt, daß Sicherungen beim Grenzübertritt prak tisch nicht durchführbar sind, die Gefahr von Seuchen verschleppungen ist daher nicht auszuschließen. Der Seuchenverschleppung kann unter diesen Umständen nur dann entgegengetreten werden, wenn die Landwirtschaft selbst die notwendigen Vorsichts maßnahmen ergreift. Ich empfehle deshalb zum Schutze gegen die Seucheneinschleppungsgefahr vor der Einstellung die Arbeitskleidung der einzustellenden Arbeiter durch kurzfristiges Aufkochen, die Schuhe und Geräte durch Abwaschen mit Iprozentiger Natronlauge entseuchen zu lassen. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1940 S. 394. 398 Verwendung von Sägespänen als Einstreu. — II v SV« vom 30. 5. 1940 —. Die Reichsstelle für Holz teilt mir mit, daß die Versorgung der chemisch-technischen Betriebe mit Sägespänen auf steigende Schwierigkeiten stößt. Ab gesehen von der Verfeuerung von Sägespänen im vergangenen Winter hat in vielen Gebieten die Ver wendung zu Einstreuzwecken im Viehstall sehr großen Umfang angenommen. Da das Sägemehl, ins besondere die reinen Fichten- und Buchensägespäne den Holzmehlfabriken der chemisch-technischen Indu strie zur Herstellung kriegswichtiger Stoffe dient und in dem erforderlichen Umfange unbedingt zur Ver fügung stehen muß, hat die Reichsstelle für Holz be gonnen, Auflagen an die Lieferwerke zu erteilen. Ich ersuche die LBsch., die Anforderungen der Betriebe an den Sägespänebedarf zu Einstreuzwecken durch geeignete Maßnahmen auf-den allernotwen digsten Umfang zurllckzuschrauben bzw. das Säge mehl durch andere geeignete Einstreumittel zu er setzen. Dies wird insbesondere dort notwendig sein, wo die Reichsstelle für Holz den Lieferwerken ' (Sägemiihlen) Auflagen erteilt hat. Neben Streu stroh kommt in erster Linie die Verwendung von Waldstreu und Torf an Stelle von Sägespänen in Frage. An die Landesbauernschaftcn. — DN. 1940 S. 396. Gartenbau. Saatgutanerkennuna bei Markerbse „Salzmünder Edelperle". — II c 630 vom 29. 5. 1940 —. In Ausführung von Z 3 Abs. 2 Satz 2 der „Grundregel für die Anerkennung von Gemüse saaten" wird bestimmt, daß im Rahmen des An erkennungsverfahrens bei Gemüsesaaten Saatgut bestände der Markerbse „Salzmünder Edelperle" nur für solche Zuchtbetriebe anerkannt werden dürfen, die nachweislich bereits vor dem 1. 7. 1929 die erhaltungszüchterische Bearbeitung dieser Sorte ausgenommen haben. Da nach den bisher vorliegenden Unterlagen diese Voraussetzung nur für den Saatzuchtbetrieb Wentzel, Teutschenthal-Salzmünde, zutrifft, können hierdurch nur Saatgutbestände dieser Firma in das Anerkennungsverfahren einbezogen werden, es sei denn, daß ein anderer Zuchtbetrieb mit Genehmi gung der Firma Wentzel einen Vermehrungsanbau dieser Sorte betreibt. In diesem Fall ist bei der Anmeldung zur Gemüsesaatenanerkennung von der anmeldenden Züchterfirma der Nachweis über die Herkunft des Elitesaatgutes zu erbringen. Auf die Einhaltung vorstehender Bestimmung ist schärfstens zu achten. Falls von nichtberechtigten Betrieben Saatgutbestände dieser Sorte zur An erkennung angemeldet werden oder bei solchen Be trieben ein Vermehrungsanbau dieser Sorte fest-- gestellt wird, ist mir davon unverzüglich Mitteilung^ zu machen. Desgleichen ist mir zu melden, falls außer der Firma Wentzel noch andere Firmen den Nachweis erbringen, daß sie die erhaltungszüchte rische Bearbeitung der Markerbse „Salzmünder Edel perle". bereits vor dem 1. 7. 1929 ausgenommen haben. An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 395. Ländliche Hauswirtschaft. Broschüre „Das Würzkräuterheft". — IItt 32» vom 3». 5. 194» —. Von der Reichsnährstand Verlags-Ges. m. b. H. werden jeder LBsch. eine größere Anzahl der Bro schüre „Das Würzkräuterheft" — zusammengestellt von der RA. II Ick unter Mitwirkung der RA. IIL — zugestellt. Bei der Verteilung der Broschüre sind zu berücksichtigen: 1. Landfrauenschulen, 2. Landwirtschaftsschulen (Mädchenabteilungen), 3. Wirtschaftsberatungsstellen, 4. ländliche Hauswirtschaftsschulen,