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DN. 1940 Nr. 19 386 Invalidenversicherung der polnischen landwirt schaftlichen Wanderarbeiter. — I 6 K19/2V/2 vom 9. 5.194V —. Aus den zahlreichen Anfragen und Beschwerden der letzten Zeit ging hervor, daß in der Frage der Invalidenversicherung der polnischen Wanderarbeiter zwischen meinen Dienststellen und dem größten Teil der Landesversicherungsanstalten eine gegensätzliche Auffassung herrschte. Ich habe daher in Verhand lungen mit der Gemeinschaftsstelle der Rentenversiche rungsträger und dem Reichsarbeitsminister um Be seitigung dieses unmöglichen Rechtszustandes, der in der unterschiedlichen Behandlung der polnischen Wanderarbeiter in der Invalidenversicherung bestand, nachgesucht. Die in meinem vertraulichen Rund schreiben vom 7. 3. 1940 — I 6 619/20 — vertretene Rechtsauffassung wurde nunmehr durch den Erlaß des Neichsarbeitsministers vom 13. 4. 1940 —- II b 148/40 — (RABl. S. II 131) noch einmal ausdrücklich bestä tigt. Zur Klarstellung wird aus dem Erlaß noch be sonders folgendes hervorgehoben: Polnische Wanderarbeiter aus dem General gouvernement sind invalidenversicherungsfrei, weil das Generalgouvernement in der Sozialversicherung als Ausland behandelt wird. Allerdings hat der Be triebsführer seine Verpflichtung gegenüber der Landesversicherungsanstalt aus K 1233 RVO. zu er füllen. Die polnischen Wanderarbeiter aus den ein gegliederten Ostgebieten sind invalidenversicherungs pflichtig, da sie im Inland beheimatet sind. Jnvaliden- versicherungspflichtig sind auch diejenigen Polen aus dem Generalgouvernement, die vom Rückkehrzwang befreit sind und einen Vefreiungsschein besitzen. Ob die polnischen Wanderarbeiter als Eesindekräfte Jahresverträge abgeschlossen haben, ob sie als Stun den- oder Monatslöhner beschäftigt werden, hat auf die Frage der Invalidenversicherung keinen Einfluß. Polnische landwirtschaftliche Arbeiter, die in der Slowakei oder in anderen Staaten beheimatet sind, werden ohne Rücksicht auf ihre Volkszugehörigkeit ver sicherungsrechtlich nach den für Staatsangehörige dieser Staaten geltenden Grundsätzen behandelt. Die an mich gerichteten Anfragen betrachte ich hiermit als erledigt. An die Landesbauernschasten DN. 1940 S. 335. Versorgung der landwirtschaftlichen Veruss angehörigen mit Arbeitsschuhwerk. — I 8 571/1/3 vom 9. 5. 1940 —. Die Versorgung der in der Landwirtschaft Täti gen mit Arbeitsschuhwerk begegnet nach wie vor infolge der knappen Vorräte an derbem Leder großen Schwierigkeiten, so daß nur mit einer Deckung des dringendsten Bedarfs gerechnet werden kann. Auf Grund meiner wiederholten Vorstellungen hat jetzt der Reichswirtschaftsminister zugesagt, bei der mit allen Mitteln herbeizuführenden Steigerung der Erzeugung von Arbeitsschuhwerk den Bedarf der in der Landwirtschaft Tätigen besonders zu berück sichtigen. Zu diesem Zwecke verfolgt der Reichswirt schaftsminister das Ziel, aus der laufenden Erzeugung und der Einfuhr für die Berufstätigen der Landwirt schaft einschließlich der Gärtnerei und des Weinbaues nach Möglichkeit monatlich insgesamt 450 000 Paar Arbeitsschuhe mit Leder-, Gummi- und Holzsohlen auf dem regelmäßigen Wege der Erteilung von Bezugs scheinen durch die Wirtschaftsämter zur Verfügung zu stellen. Hierin sind eingerechnet halbjährlich 500 000 Paar Schaftstiefel und jährlich 20 000 Paar Fischer stiefel. Durch die außerdem vom Reichswirtschafts minister neuerdings veranlaßte verstärkte Herstellung von Holzpantinen und Holzschuhwerk aller Art ist zu hoffen, daß sich die Versorgungslage der in der Land wirtschaft Tätigen mit Arbeitsschuhwerk künftig günstiger als in der letzten Zeit gestalten wird. Neben diesen Maßnahmen ist beabsichtigt, über die Reichsorganisationsleitung der NSDAP, bei den Angehörigen der NSDAP, und ihrer Gliederungen eine Sammlung von Marschstiefeln durchzuführen, um auch auf diesem Wege Schuhwerk für die in der Land wirtschaft Tätigen bereitzustellen. Sobald die orga nisatorischen Vorbereitungen für diese Stiefelsamm lung abgeschlossen sind, gebe ich nähere Weisungen. Mit den Bezirkswirtschaftsämtern ist ständige Fühlung zu halten und darauf zu dringen, daß die vorgesehenen Maßnahmen des Reichswirtschafts ministers für die Landbevölkerung voll ausgenutzt werden. Über die Auswirkung der Maßnahmen ist mir zu berichten, erstmalig spätestens zum 1. August des T-rmin Jahres. An die Landesbauernschaften — DN. 1940 S. 336. Lanüjugenü. Verteilung des Merkblattes „Wie verhalten wir uns gegenüber den Polen" an die Führerinnen der Arbeitsgemeinschaften. — I l) 335 vom 8.5.1940 —. Das vom Stellvertreter des Führers herausge gebene Merkblatt, abgedruckt in meiner Anordnung vom 11.4.1940 — 1 8 109 — (DN. S.254), muß in seinem Inhalt auch den Landmädeln zugängig ge macht werden. Die beste Möglichkeit, die Landmädel zum rich tigen Verhalten gegenüber den Polen zu erziehen, bietet die Schulung in den Arbeitsgemeinschaften des BDM.-Werkes. Jeder Führerin einer Arbeitsgemein schaft muß das Merkblatt mit dem in obiger Anord nung gegebenen Hinweis zur Kenntnisnahme ge geben werden. Sofern das Merkblatt in der erfor derlichen Anzahl im Bereich der LBsch. nicht zu er halten ist, ist das Merkblatt dort zu vervielfältigen und an die Führerinnen weiterzuleiten. An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 335.