DN. 1640 Nr. 17 007 Eärtnermeisterprüfung. Einberufung zum Wehrdienst. — II 155/11 vom 23. 4.1940 —. Um solchen Anwärtern für die Gärtnermeister prüfung, die infolge Einberufung zum Wehrdienst 008 keine Hausarbeit machen können, die Möglichkeit der Prüfung während eines Urlaubs nicht zu nehmen, ist in solchen Fällen von der Anfertigung einer schrift lichen Hausarbeit abzusehen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 307. Lanübau. Sonderaktion für Vodenuntersuchungen. — IlE 1011 vom 19.4. 1949 —. In dem Erlaß des Reichsministers für Ernäh rung und Landwirtschaft betreffend Sonderaktion für Bodenuntersuchungen ist unter Punkt 3 Abs. 2 vorge sehen, daß die Landes- (Prov.-) Ernährungsämter bei Vorliegen besonderer Verhältnisse im Einvernehmen mit mir die Untersuchungspflicht auf kleinere oder größere Betriebe und Flächen, als unter Punkt 1 vor gesehen, ausdehnen oder einschränken können. Die LBsch. teilen mir nach Anhören der zuständigen Untersuchungsämter bis zum 20. 5. 1940 mit, ob Termin sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen müssen und welche Betriebs- und Flächengrößen sie ge gebenenfalls in Vorschlag bringen. Es erscheint mir zweckmäßig, daß benachbarte LBsch., die bezüglich der Größe der Betriebe und der genutzten Flächen ähn liche Verhältnisse aufweisen, sich vorher miteinander ins Benehmen setzen, um soweit wie möglich zu ein heitlichen Sätzen zu gelangen. An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 307. Tierzucht. Ergänzung der Körbücher durch Einzeldeck- erlaubnisscheine. — ll l) 123 vom 19.4.194» —. Für die Körbücher beabsichtige ich Einzeldeck erlaubnisscheine herauszugeben, die in die Körbücher nachträglich bei Bedarf eingeheftet werden können. Um einen Überblick über den Umfang der Auflage zu Termin bekommen, ist mir bis zum 15. 5. mitzuteilen, wieviel Einzeldeckerlaubnisscheine für das laufende Körjahr benötigt werden. An die Landesbauernschaften. - DN. 1940 S. 307. Reichsmittel zur Durchführung von Förderungs- mafjnahmen auf dem Gebiete der Tierzucht für das Rechnungsjahr 1939. — UV 135 vom 24.4.194» —. Für das Rechnungsjahr 1939 sind den einzelnen LBsch. Reichsbeihilfen u. a. zu den Kosten der Ein stellung nachfolgend genannter Veratungskräfte auf dem Gebiete der Tierzucht und -Haltung zur Ver fügung gestellt worden: a) für Landwirtschaftsassessoren im Tierzucht dienst, b) für Wanderlehrschmiede, c) für Leistungsinspektoren für die Durchführung der Milchleistungsprüfungen, ck) für Schafzuchtwarte bei den Schafzuchtver bänden, e) für Schweineleistungsinspektoren, k) für Wandermelklehrer. Es ist bereits an anderer Stelle wiederholt von mir darauf hingewiesen, daß für die recht zeitige Bereitstellung von Reichsbeihilfen zu Beginn eines neuen Rechnungsjahres durch den Reichs minister für Ernährung und Landwirtschaft die fristgemäße Vorlage der Verwendungsberichte über die für den gleichen Zweck für das abgelaufene Rech nungsjahr überwiesenen Beihilfen am Schluß des jeweiligen Rechnungsjahres unbedingte Voraus setzung ist. Die Verwendungsberichte über die vorgenannten Veihilfemittel sind mir deshalb, soweit dies in zwischen nicht bereits geschehen ist, unverzüg- l i ch herzureichen, damit ihre Verwendung rechtzeitig nachgewiesen werden kann. An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 307. Maul- und Klauenseuche. — IIv 1V20/1 vom 2». 4.194» —. Nachstehenden Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 3.4.1940 — Illa 2567/30 — 2080 — (RMBliV. S. 715) gebe ich zur Kenntnis. „(1) Die Staatl. Forschungsanstalten Insel Riems können die Herstellung von Maul- und Klauenseuche-Hochimmunserum nicht mehr steigern. Rekonvaleszentenserum kann zurzeit aus Mangel an Tierärzten nicht gewonnen werden. (2) Impfungen mit Hochimmunserum sind des halb nur noch vorzunehmen: n) auf Märkten, sonstigen Absatzveranstaltun gen und auf Ausstellungen, b) bei Jungtieren in Seuchenbeständen. (3) Sämtliche sonstigen Impfungen mit diesem Serum (Ringimpfungen, Simultanimpfungen, j Impfungen von Spannvieh usw.) müssen in Zu kunft unterbleiben. (4) Durch die in der Anlage abgedruckte, im RAnz. Nr. 80 veröffentl. VA. habe ich für Preußen