stolz auf Eure Überlegenheit in jeder Beziehung. Die Polen sind nicht nach Deutschland geholt wor den, damit sie hier ein besseres Leben führen als in den primitiven Verhältnissen ihrer Heimat, son dern damit sie durch ihre Arbeit den unermeßlichen Schaden wieder gutmachen, den der polnische Staat dem deutschen Volke zugefügt hat. Ihr habt die Polen nicht ehrlos zu behandeln, aber laßt keinen Zweifel darauf, daß Ihr die Herren im eigenen Lande seid. Haltet d a s d e u t s ch e B l u t r e i n ! Das gilt für Männer wie für Frauen: So wie es als größte Schande gilt, sich mit einem Juden einzulassen, so versündigt sich jeder Deutsche, der mit einem Polen oder mit einer Polin intime Beziehungen unterhält. Verachtet die tierische Triebkraft dieser Rasse! Seid rassen bewußt und schützt Eure Kinder. Ihr verliert sonst Euer höchstes Gut: Eure Ehre. Größte Vorsicht im Umgang mit Kriegsgefangenen! Der Kriegsgefangene ist unser Feind geblieben. Er handelt als Soldat nach den ihm vor seiner Gefangennahme gegebenen Befehlen, die ihm vor schreiben, auch in der Gefangenschaft dem Feind zu schaden, wo er kann. Für den Umgang mit Kriegsgefangenen gilt deshalb alles, was schon ge sagt ist, in verschärftem Maße. Denkt vor allem an die Spionage gefahr! Jede Anbiederei und Vertrauensseligkeit bietet der Spionage Vorschub. Nehmt keine Briefe der Kriegsgefangenen mit. Erfüllt auch sonst keine kleinen Gefälligkeiten. Führt keine unnötigen Unterhaltungen, sondern sprecht kurz und dienstlich mit ihnen. Schwerste Strafe trifft den, der fahrlässigen Landesverrat begeht. Deutsche, seid zu stolz, Euch mit Polen einzulassen! An die Landes- und Kreisbaucrnschaften. — DN. 1940 S. 253. Landjahr. — I 8 324/1» vom 11. 4. 194» —. Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat aus zwingenden Gründen, insbesondere wegen der Witterungsverhältnisse in den östlichen Gebieten, mit Erlaß vom 26. 3. 1940 Termin den Landjahrbeginn auf den 25. 4. 1940 (statt 9. 4.) festgesetzt. An die Landes- und Kreisbauernschaften. — DN. 1940 S. 255. Polnische Landarbeiter; Überweisung von Lohnersparnissen. — I 6 463/4 vom 11. 4. 194» —. Nachstehend gebe ich ein Schreiben des Reichs wirtschaftsministers vom 20. 3. 1940 — V Dev. 5/8510 40 — bekannt. „Verschiedene in den letzten Tagen an mich gerichtete Rückfragen wegen der beschleunigten Überweisung von Lohnersparnissen polnischer Wan derarbeiter nach dem Generalgouvernement geben mir Veranlassung, auf folgendes hinzuweisen: Die Überweisung der Lohnersparnisse geschieht im Rahmen der mit dem Reichsarbeits minister und dem Reichspostminister abge sprochenen Regelung ohne devisenrechtliche Ge nehmigung im Wege der Postschecküberweisung. Ein Transfer der auf diese Weise im Postwege überwiesenen Beträge erfolgt erst nachträglich bei der Abrechnung der Salden des Postverkehrs zwischen der Deutschen Reichspost und der Deut schen Post im Osten. Eine beschleunigte Über weisung der Lohnersparnisse nach dem General gouvernement kann danach lediglich durch Beschleu nigung der Postüberweisung selbst erzielt werden. Nach Mitteilung des Reichspostministers ist sowohl das Postscheckamt Berlin als auch über die Deutsche Post im Osten das Postscheckamt War schau auf die besondere Dringlichkeit einer beschleu nigten Erledigung der Überweisungsaufträge hin gewiesen worden. 2n diesem Zusammenhang erscheint es mir wichtig, aus eine bei ähnlichen Lohntransfer regelungen wiederholt gemachte Erfahrung hin zuweisen. Bei der Überprüfung von Beschwerden Uber eine verzögerte Überweisung von Lohnerspar nissen in das Ausländ hat sich vielfach ergeben,, daß die Betriebsführer, d. h. bei landwirtschaft lichen Arbeitern die Bauern und Landwirte, Lohnanteile zum Zwecke der Überweisung in das Ausland einbehalten, die Überweisung jedoch erst nach Wochen und Monaten tatsächlich durchführen. Diese Gefahr liegt im Hinblick auf polnische Wan derarbeiter besonders nahe. Im Interesse eines erfolgreichen Arbeitseinsatzes und zur Vermeidung von Störungen der Werbung von Arbeitskräften im Generalgouvernement stelle ich anheim, die Landwirte und Bauern im Reichsgebiet auf ihre Pflicht und Verantwortung in dieser Richtung in geeigneter Weise hinzuweisen." Die landwirtschaftlichen Betriebs führer sind auf die Möglichkeit und Notwendigkeit der schnelleren Überweisung der Lohnersparnisse der bei ihnen beschäftigten polnischen Z i vn l a r b e i t.e r hinzuweisen. Das Aus bleiben der Lohnüberweisungen hat in den Abgabe gebieten im Generalgouvernement die Anwerbung sehr stark beeinträchtigt. Beschleunigte Überweisun gen sind daher wirksamste Mittel zur Überwindung des durch entstellende Gerüchte geweckten Miß trauens. An die Landes- und Kreisbauernschasten. — DN. 1940 S. 255.