199 DN. 1940 Nr. 14 M Personalnackrickten. Beamte und Angestellte. In den Landesbauernschaften. Bayern. Versetzt wurden: StL. Robert Lang von der KBsch. Krumbach als StL. an die KBsch. Fürstenfeldbruck. StL. Martin Herold von der KBsch. Hammelburg als StL. an die KBsch. Krumbach. Bayerische Ostmark. Ernannt wurden: Zum Forstmeister Friedrich Jahn, Leiter des Forstamtes Coburg. Zum LR. Karl Steger, StL. der KBsch. Mainburg. Zum Vezirksförster Wilhelm Böß, Forstamt Schwan dorf, mit dem Dienstsitz in Röding. Kurmark. Versetzt wurde: SB. Heinz Heering von der Abtlg. IVE als SB. an die Abtlg. Ill C. Ostpreußen. Befördert wurde: Verw.-Assistentin Erna Wedell zur Verw.-Sekretärin. Berufen wurde: SB. Dr. Georg Schulz an die Abtlg. II LVV. Pommern. Ernannt wurde: Zum LR. Ewald Wegner, StL. der KBsch. Pyritz. Versetzt wurden: StL. LR. Walther Schultrich von der KBsch. Schlawe als StL. an die KBsch. Franz- burg/Barth. Lehrerin der landw. Haushaltungskunde Käthe Engel von der LdwSch. u. WBSt. Schivelbein als Leiterin der Mädchcnabtcilung an die LdwSch. u. WBSt. Krojanke. Berufen wurden: Lehrerin der landw. Haushaltungs kunde Edith Ulrich, LdwSch. u. WBSt. Dt.-Krone als Neubauernberaterin an der gleichen Schule. Lehrerin der landw. Haushaltungskunde Maria Wiehe, LdwSch. u. WBSt. Grimmen, als Neu bauernberaterin an der gleichen Schule. Lehrerin der landw. Haushaltungskunde Luise Müller, LdwSch. u. WBSt. Greifswald, als Neu bauernberaterin an der gleichen Schule. Rheinland. Berufen wurden: Als Leiterin der Mädchenabteilung . Irma Schmitt an die LdwSch. u. WBSt. Morbach. Als Leiterin der Mädchenabteilung Helma H o f an die LdwSch. u. WBSt. Altenkirchen. Sachsen. Berufen wurden: Als Lehrerin der landw. Haushal tungskunde Gerda Thüns an die LdwSch. u. WBSt. Annaberg. Als Lehrerin der landw. Haushaltungskunde Anneliese Liebe an die LdwSch. u. WBSt. Werdau. Sachsen-Anhalt. Versetzt wurde: OLR. Hermann Scherer von der LBsch. Württemberg als AL. HO an das VA. Schlesien. Berufen wurden: Als LdwL. Robert Kregel an die LdwSch. u. WBSt. Neumarkt. Als Lehrerin der landw. Haushaltungskunde Rotraut Ganse an die Landfrauenschule Bolkenhain. Versetzt wurde: KStL. Dr. Helmut Strube von der LBsch. Thüringen als StL. an die KBsch. Ratibor. Schleswig-Holstein. Berufen wurde: Als SB. Dr. Arno Meschkat an das VA., Il O. Weser-Ems. Versetzt wurden: StL. Dr. Hermann Schults.- Wülwer von der KBsch. Lingen als StL. an die KBsch. Bremen. StL. Dr. Oskar Müller von der KBsch. Bremen als StL. an die KBsch. Wittlage. Westfalen. Berufen wurde: Forstmeister Klaus Burchard als SB. an das VA., Il O Organisation unö allgemeine Verwaltung. Organisation der Reichsforstverwaltung und des Reichsnährstandes zur Betreuung des volksdeut schen Privatwaldes in den eingegliederten Ostgebieten. — I 153 vom 9.3.1940 —. I. Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland. (1) Im Anschluß an die gemeinsame Anordnung des Neichsforstmeisters, des Reichsministers für Er nährung und Landwirtschaft und des RBF. betreffs Durchführung kriegswirtschaftlicher Maßnahmen der Forst- und Holzwirtschaft in den Privatforsten vom 15. 9. 1939 werden die Forstabteilungen der LBsch. Danzig-Westpreußen und Wartheland vom NNSt. der Reichsforstverwaltung, Abteilung VI des Reichs statthalters, der in der Abteilung VI eine Abteilung „Privatforsten" einrichtet, zur Verfügung gestellt. (2) Das gesamte Gebiet der genannten Reichs gaue wird in Forstverwaltungsbezirke eingeteilt. Für jeden Forstverwaltungsbezirk wird ein „Forstamt" eingerichtet, dem die Staatsforstverwaltungsaufgaben und Forstaufsichtsaufgaben sowie die Betreuungs aufgaben im Privatwald obliegen. Für die Vetreu- ungsaufgaben im Privatwald wird dem Forstamt ein Kreisforstabteilungsleiter zur Seite gestellt. Der Kreisforstabteilungsleiter wird vom LBF. er nannt. Der Kreisforstabteilungsleiter hat neben den ihm im RNSt. an sich obliegenden Aufgaben alle Angelegenheiten des Privatwaldes mit dem Leiter des Forstamtes zu beraten. Der Leiter des Forstamtes hat alle Vetreuungs- angelegenheiten im Privatwald nur im Einverneh men mit dem Kreisforstabteilungsleiter durchzu führen. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Reichsstatthalter, Abteilung VI, im Einvernehmen mit dem LBF. (Forstabteilung). Sollte hier ein Einvernehmen nicht Zustandekommen, so entscheidet