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Sozialversicherung der in der Landwirtschaft des von deutschen Truppen besetzten Gebietes der Republik Polen eingesetzten Unternehmer, Ar beiter und Angestellten. — I 8 675/4 vom 7. 3. 1940 —. Der Reichsarbeitsminister hat am 20. 12. 1939 II 16 571/39 - zu obiger Frage entschieden, einstweilen die Dienstverpflichteten, die schon bisher bei deutschen Versicherungsträgern versichert gewesen sind, in der bisherigen Weise weiter zu versichern. Dies gilt auch für Personen, die von deutschen Stel len im Generalgouvernement beschäftigt werden. Zur Zeit wird geprüft, ob für Unternehmer und sonstige Personen, die vorher nicht versichert waren und auch später voraussichtlich nicht versicherungs- pflichtig werden, eine Ausnahmevorschrift angezeigt ist. Diese Frage ist infolge der Kriegsverhältnisse auch bei vielen anderen Beschäftigungen aufgetreten, sie wird deshalb allgemein und nicht nur für die besetzten ehemals polnischen Gebiete zu regeln sein. Das Reichsversicherungsamt ist vom RAM. ersucht worden, Vorschläge für eine Kriegsverordnung aus dem Gebiete der Reichsoersicherung zu machen. Sobald für diese Personen eine Sonderregelung erfolgt, wird näherer Bescheid erteilt. An Vie Landesbauernichaften DN 1940 L. 149 Recht. Eingemeindung. Änderung der Grenzen von Gemeinden und Gemeindeverbänden. — I O 6 31 vom 7. 3. 1940 —. Von nachfolgendem Runderlaß des Reichsmini sters des Innern vom 19. 2. 1940 - Vb 2. 12/40 2900 — gebe ich nachstehend Kenntnis i „In letzter Zeit sind mir wiederholt Anträge auf ausnahmsweise Zulassung von Erenzände- rungen oorgelegt worden. Ich weise darauf hin, daß ich Ausnahmen von der im RdErl. vom 30. 8. 1939 (RMBliV. S. 1811, getroffenen Regelung, wonach bis auf weiteres die Arbeiten hinsichtlich der Änderung der Grenzen von Gemeinden und Gemeindeoerbänden völlig einzustellen sind, nur dann zulassen kann, wenn kriegswichtige oder son stige zwingende Gründe die sofortige Durchführung einer Erenzveränderung unerläßlich machen. Meine Genehmigung ist auch dann einzuholen, wenn Nach geordnete Dienststellen (Ober-Präs, und Aufsichts behörden) für die Entscheidung über Erenzände- rungen zuständig sind (K 15 DEO., 8 36 der Ersten VO. zur Durchs, der DEO. v. 22. 3. 1935, REBl. I S. 393, Abschn. 1 Abs. 2 des RdErl. v. 30. 10 1935, MBliV. S. 1321. und RdErl. v. 23. 3. 1939, RMBliV. S. 653)." An die Landesbauernichaften DN. 1949 L. 149 Serufsausbilöung unö Virtschaftsberatung. Berufswegweifer 8 und O. — IIä 105 vom 7. 3. 1940 —. Zur Unterstützung der Nachwuchswerbung gehen ! den LBsch. je 10 000 Stück der Berufswegweiser I, 8 ! und L gesondert kostenlos zu. An die Landesbauernschaften, DN. 1940 S 149 Gartenbau. Ausweitung des Gemüsebaues. — II c 310 vom 4. 3. 1940 —. Von den KBF. erwarte ich, daß sie alle Bestre bungen der Eartenbauabteilungen der LBsch. und Gartenbau-WV. zur Ausweitung des Gemüsebaues tatkräftig unterstützen. Ich weise insbesondere darauf hin, daß diese Ausweitung auch durch die geforderte Ausdehnung des Ölfrucht- und Fajerpflanzenanbaues nicht ge hemmt werden darf und das um so weniger, als Gemüse vielfach auch als Zwischenfrucht angesetzi werden kann. Ich mache in diesem Zusammenhang auf das in Kürze erscheinende Sonderheft der „Mit teilungen für die Landwirtschaft" aufmerksam An die Landes- und Kreisbauernschaften. DN. 1940 T. 149. ;»rst Wertholzversteigerungen. II 8 420 vom 7. 3. 1940 —. Der Reichsforstmeister hat über Wertholzver- steigerungen unter dem 4. 3. 1940 III 8e/1762 folgende Verfügung erlassen „Der Verlauf mehrerer in letzter Zeit abge haltener Wertholzversteigerungen gibt Veran lassung, nachdrücklichst darauf hinzuweisen, daß Preistreibereien und auch Preissteigerungen, die gemessen an der Güte des ausgebotenen Holzes als