DN. 1940 Nr. 9 126 Tierzucht. Schweinezählung am 4. 3. 1940. — IIv K00 vom 21. 2. 1940 —. Der Reichsminister für Ernährung und Land wirtschaft teilt mir unter dem 22. 1. 1940 — IV K 9 Etat. 1387 — folgendes mit: „Die nächste Vierteljahreszählung der Schweine wird am 4. 3. 1940 durchgeführt. Der anordnende Runderlaß ist im Landwirt schaftlichen Reichsministerialblatt S. 93 veröffent licht. Aus ihm bitte ich den genauen Umfang der Zählung zu ersehen, der sich sachlich im Rahmen der Vorjahreszählung hält. Gebietlich wird die Zählung auf das Memelland und das Gebiet der ehemaligen Freien Stadt Danzig ausgedehnt. Nach Möglichkeit soll auch in den freigemachten Gebieten des Westens und im Sudetenland ge zählt werden. Die nichtbeschaupflichtigen Hausschlachtungen werden im Altreich nicht mehr erhoben, da es sich hier nur noch um Schaf- oder Ziegenlämmer han deln kann, deren Schätzungswerte den Fleischanfall nicht stark beeinflussen können. Dagegen sind alle Hausschlachtungen in der Ostmark, im Memelland und im Gebiet der ehemaligen Freien Stadt Danzig zu ermitteln. Die Zählung hat im Kriege für die Vieh-, Fleisch- und Futterwirtschaft eine besonders große Bedeutung. Es muß deshalb von den Viehhaltern und den ehrenamtlichen Zählern erwartet werden, daß sie der Zählung auch unter den erschwerten Umständen das nötige Verständnis entgegen bringen. Sie müssen wissen, daß die richtige und zuverlässige Beantwortung der gestellten Fragen nicht nur im Interesse des Viehhalters, sondern ganz besonders auch im Gesamtinteresse liegt. Ich bitte, in geeigneter Weise in Presse, Rundfunk und Vorträgen auf die Bedeutung der Zählung aufmerksam zu machen." Dementsprechend bitte ich zu verfahren. An die Landesbauernschaften. — DN. 1940. S. 125. Verkauf von Nutzpferden. Anordnung des Beauftragten des NNSt. für den Verkehr mit Pferden im Verkündungsblatt des NNSt. Nr. 17 vom 20. 2. 1940. — II v 230 vom 21. 2. 1940 —. Die den Lösch, zugestellten Verkündungsblätter des RNSt. Nr. 17 sind für das Sachgebiet II v 2 und die im K 3 Abs. 1 der in Frage stehenden An ordnung näher bezeichneten Schätzer bestimmt. An die Landesbauernschaften. — DN. 1940 S. 126. Zorft. Landschaftspflege und forstliche Betriebsführung. — II? 20V vom 22. 2. 1940 —. Auf Veranlassung des Reichsforstmeisters gebe ich die nachstehende, allgemeine Verfügung des Reichs forstmeisters vom 3. 2. 1940 — II/I 1196 — (RMBlFv. Nr. 8 vom 19. 2. 1940) bekannt: „Immer wieder erhalte ich Zuschriften aus den verschiedensten Teilen des Reiches, in denen über Störungen des Landschaftsbildes durch waldwirt schaftliche Maßnahmen, durch plötzliche und unver mittelte Eingriffe in die Waldbestände, vor allem über Fällung alter, malerischer Bäume und Baum gruppen Klage geführt wird. Gewiß bleibt natio nalwirtschaftlich wichtigste Aufgabe der Waldwirt schaft, für die Bedarfsdeckung an Holz zu sorgen. Aufbau, Zusammensetzung und Zustand dei: aus dem letzten Jahrhundert überkommenen, vielfach großflächenweise reinen und gleichaltrigen Be stände, die gegenwärtig außerordentlich hohen An forderungen an den Wald, nicht zuletzt auch die Pflicht zu nachhaltigem Schutz der Waldlandschaft im Wege plan- und sinnvoller Verjüngungsmaß nahmen machen vorübergehende Veränderungen und zeitweise selbst Störungen des Landschafts bildes manchmal unvermeidlich. Gerade wegen dieser angedeuteten Schwierig keiten ist aber zu verlangen, daß bei den Maß nahmen der forstlichen Betriebsfüh rung auf die Landschaftspflege und -gestaltung unbedingt die gebüh rende Rücksicht genommen wird und die Umstellung auf die neuen Grundsätze der Wald wirtschaft — selbst dort, wo abständige und hiebs notwendige Altholzvorräte und der Mehreinschlag zu starken Nutzungen zwingen — so schonend wie möglich durchgeführt wird. Diese Forderung muß jetzt im Kriege mit besonderem Nachdruck in Erin nerung gebracht werden, da zahlreiche Beamte zum Heeresdienst einberufen sind und vielerorts Aus hilfskräfte die Bezirke verwalten, denen begreif licherweise die Absichten und Planungen der abwe senden Revierverwalter hinsichtlich der forstlichen Betriebsführung und Umstellung der Waldwirt schaft nicht bekannt sind. Es muß unbedingt ver mieden werden, daß die waldwirtschaftliche Erund- einstellung, wie sie vom Herrn Reichsforstmeister auf der Stettiner Tagung des Deutschen Fürstver eins persönlich bekanntgegeben und durch den Runderlaß vom 1. 12. 1937 — II 10 988 — — (RMBlFv. S. 343) eindeutig festgelegt ist, im Drange der augenblicklichen Aufgaben, aus Un kenntnis oder gar Willkür aufgelockert wird und dadurch waldbauliche Rückschläge entstehen. Im Rahmen des Dauerwaldgedankens ist als nationalwirtschaftlich wichtigste Aufgabe neben der Bedarfsdeckung die Sicherung der volks- und lan-